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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Hauptbeitrag

Diskussion / Umfrage 

Nach dem Kommentar von Parabellum hier zu lesen: http://x-invest.net/forum/thread-ist-investieren-in-programme-illegal?pid=6712#pid6712
(10.08.2015, 21:41)parabellum schrieb: Was ich mich schon ewig gefragt habe:

Wie versteuert ihr solche Erträge aus diesen eigentlich "Illegalen" Programmen. Oder eher gefragt, wenn ich mir plötzlich 10k auf mein Kto. auszahlen lasse fällt die ja auch iwie auf. oder?
Was für möglichkeiten hat man zusätzlich um ans Bare zu kommen. Ich weis jetzt nicht ob ich diese Frage überhaupt stellen darf. Aber mich würde es brennend intressieren.

Ich würde mich freuen falls wir alle gemeinsam über das Thema Steuern und versteuern auch reden könnten.

Aus rechtlichen Gründen sage ich hier gleich: Gänsefüßchen  Dies dient nicht der Steuerberatung.  Gänsefüßchen  Es sind lediglich Tipps. Weil wir ich denke mal keinen Steuerberater unter uns haben der dies offiziell nach WpHG , HGB etc nicht darf. Falls doch ist er hier gern eingeladen.

Die ersten Frage ist also von Parabellum:

Wie versteuert Ihr eure HYIPs earnings?
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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Diskussion

(08.01.2018, 23:12)germanpolice schrieb: Urteil des Bundesfinanzhofes : https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=35334

Auch das hier beklagte Finanzgericht Düsseldorf hat nun im
Urteil vom 18.07.2018, Aktenzeichen: 7 K 3302/17 E
Stellung bezogen und folgt nun der Ansicht des Bundesfinanzhofs.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/7_K_3302_17_E_Urteil_20180718.html


Ich möchte noch hinzufügen das Urteile die durch den Bundesfinanzhof ergangen wurden nicht für’s allgemeine gelten, da ergangene Urteile grundsätzlich nur die Parteien des konkreten Rechtsstreits binden. Siehe hierzu § 110 FGO.


Hat es hingegen ein Urteil des BFH in das Bundessteuerblatt (BStBl) geschafft, müssen es die Finanzbehörden, entsprechend der darin beschriebenen Rechtsvorschriften und Verwaltungsanweisungen, auch so anwenden.

Siehe hierzu: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundessteuerblatt
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Eine sehr gute Entscheidung. Ob wir das auch so für HYIPs durchsetzen können, bleibt abzuwarten. Aber ein Versuch wäre es wert.
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Verstehe ich das richtig - Es geht darum das man Verluste oder gar Totalausfälle aus privaten Darlehensforderungen sprich Kredit dem ich jemanden gebe aber auch eben sowas wie Schuldverschreibungen oder Anleihen absetzten kann und z.B mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann ?

Geht das denn bisher noch nicht ?

D.h wen sich das allg. durchsetzt könnte man auch ausgefallene Kredit im P2P Kreditbereich (bsp. Bondora) als Verlust bei den Kapitaleinkünften absetzten ?
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(09.09.2018, 15:10)Smart schrieb: Verstehe ich das richtig - Es geht darum das man Verluste oder gar Totalausfälle aus privaten Darlehensforderungen sprich Kredit dem ich jemanden gebe aber auch eben sowas wie Schuldverschreibungen oder Anleihen absetzten kann und z.B mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann ?  
So könnte man das im günstigsten Fall interpretieren. Wie aber schon erwähnt, ist das kein Grundsatzurteil, so dass andere Gerichte auch anders urteilen könnten. Die Verrechnung wäre dann mit anderen "gleichartigen" Einnahmen möglich, wobei ich die Gleichartigkeit hier aus "sind alle Kapitalertragsteuerflichtig" abteilen würde.

(09.09.2018, 15:10)Smart schrieb: Geht das den bisher noch nicht ?
Mit der Kapitalertragsteuer (25% + Soli + Kirchensteuer) hat man ja schon eine verminderte Steuerlast gegenüber dem persönlichen Steuersatz, der oftmals (meistens?) höher liegt. Dafür ist hier der Abzug von weiteren Kosten (außer dem Sparerfreibetrag) ausgeschlossen. Also z.B. auch keine Kontoführungsgebühren, Fachliteratur, Reisekosten, usw. Ein Verlust des ursprünglichen Kapitals wird dann im privaten Bereich (im Betriebsvermögen sieht das anders aus) als steuerlich unwirksamer privater Vermögensverlust angesehen. Das Gericht hat es hier nun aber anders beurteilt (was aus meiner persönlichen Sicht auch eher dem gesunden Menschenverstand entspricht)

(09.09.2018, 15:10)Smart schrieb: D.h wen sich das allg. durchsetzt könnte man auch ausgefallene Kredit im P2P Kreditbereich (bsp. Bondora) als Verlust bei den Kapitaleinkünften absetzten ?
Ob sich das ganze auch auf P2P oder gar HYIPs übertragen läßt, bleibt abzuwarten. P2P wäre zumindest an dem Urpsrungfall recht dicht dran.
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Änderungen im Jahr 2020
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
E-Mobilität: 0,5% des Bruttolistenpreis muss versteuert werden bei E-Autos anstatt 1% , im Jahr 2020 soll es eine 0,25% Regellung geben gedeckelt auf 40.000 Anschaffungswert.

Verpflegungsmehraufwendungen:
Bisher galt ist man 24h unterwegs gibt es 24€. Bei 8h 12€.
Ab nächstes Jahr wird dies erhöht für 24h auf 28€. Bei 8 oder mehr Stunden dann auf 14€.


Entfernungspauschale: Ab den 21KM 35Cent anrechenbar bis 20KM 30Cent.
(Dies gilt nicht für Reisekosten)

Kleinunternehmerregelung: Anhebung von 17.500€ auf 22.000€.
Keine Umsatzsteuervoranmeldung bis 22.000€ und keine Abführung oder Einbehalt der Umsatzsteuer.

Istbesteuerung:
Die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze wird von 500.000 EUR auf 600.000 EUR angehoben.

Gesundheitsförderung: Als AG konnte man dem AN bis dato 500€ zukommen lassen für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung. Neu Erhöhung von 500€ auf 600€.

Immobilien: Wer plant seine Immobilie zu sanieren, renovieren oder energetisch zu sanieren, kann darauf hoffen 7% (max.14.000€ im 1 Jahr) , 7% (max.14.000€ im 2 Jahr) und 6% (max. 12.000€ im 3 Jahr) geltend machen kann.

Automatisierter Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen:
Abgabetermin ohne Steuerberater 31.07.2020 / mit Steuerberater 28.02.2021.
0,25% pro Monat, mindestens 25€ pro Monat. Ausnahmen bei Nullsteuern oder Steuererstattungen (je nach Ermessen des Steuerbeamten).

Einkommenssteuer:
Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2020 auf 9.408€.
Der Kinderfreibetrag auf 2.586€.
Außerdem werden die Tarifeckwerte zur kalten Progression auf 1,95% nach rechts verschoben.

Fernreisen mit der Bahn
Das Reisen mit der Bahn wird günstiger. Die Bahn kündigte bereits an, dass die Märchensteuer von 19% auf 7% gesenkt werden soll.

Quelle

Viel Spaß beim Lesen, ich hoffe für den ein oder anderen war hier etwas Interessantes dabei LächelnLesen
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(04.10.2015, 16:22)cthulhu schrieb: Allgemein sollte man Gewinne, die durch Investitionen erzielt worden sind versteuern.

Hier kann ich nur zustimmen! Man ist so trotz allem, auf der sicheren Seite!

(04.10.2015, 19:24)MirandaR schrieb:
(04.10.2015, 16:23)lexx87 schrieb: Und wer macht das wirklich? Wie soll das finanzamt draufkommen? 

Also ich zum Beispiel. Ich habe einfach keine Lust, mir ständig Gedanken machen zu müssen ob ich darüber nicht Ärger bekommen könnte.
Natürlich werde ich versuchen, so wenig wie möglich Steuern zu zahlen. Aber es zu verschweigen, finde ich da persönlich die schlechteste Lösung.
Im Moment tendiere ich auch eher dazu, das es NICHT steuerfrei sein wird, leider :-(
Ich werde mich aber dann auch mal entsprechend beraten lassen, vielleicht irre ich mich da ja auch, hoffentlich.

Ich bin hier total der Meinung. Steuern sind leider meistens ein sehr hoher "Verlust" für einen selber... diesem aus dem Weg zu gehen ist aber leider nicht einfach, ohne dabei ins illegale zu rutschen. Aber besten ist es sich beraten zu lassen. Auf Nummer Sicher Zwinkern

(04.10.2015, 19:39)Robert Schmalohr schrieb: @lexx87

Warum sollte man das nicht versteuern?

Wir alle leben in einer Gesellschaft, deren Annehmlichkeiten jeder gerne nutzt. Das alles muss auch bezahlt werden.

Ich finde es schade, dass so viele versuchen um das zahlen von Steuern herumzukommen.

Wir alle zahlen nur dann Steuern, wenn Geld verdient wurde, wer nichts verdient, zahlt auch nichts.

Was ist also verkehrt daran, dass man zahlt, wenn man verdient?

Steuern zahlen, wenn man verdient, ist ja im Allgemeinen nicht schlimmes und ich finde einen gewissen Prozentanteil auch absolut korrekt. Immerhin sollten staatlich auch Geldreserven durch Bürger da sein die genutzt werden können. Jedoch sind viele Steuerprozentsätze sehr hoch. Man verliert so schon sehr viel.
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(09.09.2018, 15:10)Smart schrieb: Verstehe ich das richtig - Es geht darum das man Verluste oder gar Totalausfälle aus privaten Darlehensforderungen sprich Kredit dem ich jemanden gebe aber auch eben sowas wie Schuldverschreibungen oder Anleihen absetzten kann und z.B mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann ?

Geht das denn bisher noch nicht ?

D.h wen sich das allg. durchsetzt könnte man auch ausgefallene Kredit im P2P Kreditbereich (bsp. Bondora) als Verlust bei den Kapitaleinkünften absetzten ?

Heißt das ich könnte meine Schulden, die durch die Aufnahme meines Baukredits entstanden sind, auch mit meinen Gewinnen aus Aktien verrechnen, bzw. diese einfach dafür nutzen, um den Kredit ggf. auch frühzeitiger abzubezahlen?

LG
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(29.09.2020, 14:57)Lauko1998 schrieb: Heißt das ich könnte meine Schulden, die durch die Aufnahme meines Baukredits entstanden sind, auch mit meinen Gewinnen aus Aktien verrechnen, bzw. diese einfach dafür nutzen, um den Kredit ggf. auch frühzeitiger abzubezahlen?

Wenn Du den Baukredit aufgenommen hast, um damit steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen, dann kannst Du die Schuldzinsen (also die "Kosten", aber niemals die "Schulden" selber) u.U. steuerlich geltend machen. Wenn Du die Hütte selber bewohnst, dann gehört das zum privaten Bereich und ist damit steuerlich nicht relevant.
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(29.09.2020, 15:03)Buffa schrieb:
(29.09.2020, 14:57)Lauko1998 schrieb: Heißt das ich könnte meine Schulden, die durch die Aufnahme meines Baukredits entstanden sind, auch mit meinen Gewinnen aus Aktien verrechnen, bzw. diese einfach dafür nutzen, um den Kredit ggf. auch frühzeitiger abzubezahlen?

Wenn Du den Baukredit aufgenommen hast, um damit steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen, dann kannst Du die Schuldzinsen (also die "Kosten", aber niemals die "Schulden" selber) u.U. steuerlich geltend machen. Wenn Du die Hütte selber bewohnst, dann gehört das zum privaten Bereich und ist damit steuerlich nicht relevant.

Ah okay, ja das erscheint mir plausibel. Ne, wohne nicht selbst drin Zwinkern Danke für die schnelle Antwort

LG
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Die "Homeofficepauschale" ist auf den Tisch gelandet.

Für Personen die ab März ein paar Tage oder Wochen etc... im Homeoffice gearbeitet haben.
Die Pauschale soll 5€ pro Tag betragen mit Deckelung auf 600€.
Diese Pauschale kann man zusätzlich zu den Werbekostenpauschbetrag bekommen. (1000€)

Dieser Beitrag muss überschritten werden, damit man 600€ bekommt.
(Nicht vergessen im Homeoffice, könnten Fahrkosten wegfallen, sodass man nicht mehr auf die 1000€ kommt)

Bitte beachten:
Vom Finanzamt kann eine Homeofficebestätigung vom Arbeitgeber gefordert werden.


*alle Angaben ohne Gewähr, Angaben können sich ändern
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