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Brief von einem Rechtsanwalt zu MT (Diskussion) - Diskussion

#1
Diskussion / Umfrage 
Hallo

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Die Vorgeschichte:
Ich habe 2014 bei einem Programm Namens Marketing Terminal mitgemacht.
Dort habe ich mir um 100,00 Euro ein Paket gekauft.
Dieses Paket erwirtschaftet in einer bestimmten Zeit 40,00 Euro Gewinn.

Den gesamten Betrag von 140,00 Euro habe ich mir dann sofort auszahlen lassen,
so wie ich das immer mache.
Das Geld habe ich auch sofort direkt auf mein Konto bekommen.
Ich habe niemanden geworben, es ging mir nur um den Gewinn von 40,00 Euro
bei einem Einsatz von 100,00 Euro innerhalb von ca. 6 Monaten.
Ich habe auch keine weiteren Pakete gekauft.

Jetzt zur eigentlichen Sache
Heute habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen,
wo der gesamte Betrag von € 140,00 plus Zinsen von € 4,32
zurückgefordert wird. Diesen Betrag muss ich bis 22.02.2016
an die Rechtsanwaltskanzlei überweisen.

Meine Frage:
Ist hier im Forum jemand der weis, ob ich den gesamten Betrag zurückzahlen muss.

Ich habe für erste einen Einspruch gemacht.

Wenn das wirklich so ist, dass ich den gesamten Betrag zurückzahlen
muss, weil das Programm vom Richter als Schneeballsystem bezeichnet wird,
dann kann ich nur hoffen, dass es bei anderen Programmen nicht so wird.
Sonst müsste ich mir eine einiges an Kredit aufnehmen.

LG
Antworten Top
#2
Ob du musst oder nicht, würde ich an deiner Stelle NICHTS machen!

Ich war mal bei einem Network-Marketing-Geschäft namens "Yaleni",
die überteuerte Umkehrosmoseanlagen verkaufte, die ich gut finde, Zwinkern
aber sie wurden preislich so angesetzt, dass dadurch eine Menge
an Provisionen finanziert werden konnten (das hielt nicht lange).

Die Anlage kostete 3600 Euro und war ungefähr 400-800€ Wert.
Lediglich ein Aufkleber wurde raufgeklebt aber der Hersteller
war nicht einmal die Vertriebsfirma (nette Geschichte alles).

Im Verkauf kostete sie angeblich 2800€ von AqaPur aber
auch diese Firma gibt es heute auch nicht einmal mehr. Zwinkern

Jedenfalls war das Konzept so, dass man eine Ratenzahlung machte
und die 3600€ über 3-4 Jahre (glaube 4) in 72€-Raten abzahlen sollte.

Ich hatte dann ein paar geworben und für die erste Ebene gabs 400€
Einmalprovision und für die zweite Ebene 200€, für die dritte 100€ usw.
Das war nicht einmal ein Verbrauchsprodukt aber zahlen sollten alle ewig.

Wie gesagt, ich fand' das Produkt gut (ich habe heute auch einen Wasserfilter)
aber zumindest die Vertriebsfirma war wiedermal ein lächerliches Unternehmen!
Damals war ich aber noch naiv und wusste noch nicht so recht Bescheid, also
unterschrieb ich sogar einen Vertrag für die Finanzierung aber das ist passiert:

Nach ca. einem halben Jahr schmierte das tollte Unternehmen einfach ab. =)
Es gab keine Provisionen mehr aber weiterzahlen sollte man natürlich noch. Grinsen
Ich kenne niemanden aus meiner Downline, der das dann noch gemacht hat.
Es kamen halt auch solche Briefe einer unbekannten Anwaltsfirma nach Hause.

Alle dachten sich, dass die wohl spinnen: Die waren Pleite, hatten nichts mehr!
Das Unternehmen war wegen des schlechten Konzepts zusammengebrochen.
Die Betreiber haben laut Gerüchte Insolvenz angemeldet und steckten halt
tief in der Klemme, also was macht man da? Versuchen Geld nachzuholen!

Das ist meiner Meinung nach einfach typisch, wenn man sich so selber
sozusagen in die Scheiße gebracht hat, weil man einfach zu gierig war.

Ich habe in den aktuellen Foren-News gerade erst was darüber geschrieben.
Das passt ja dann gut dazu, weil "you always get what you deserve/ want".

Also lass dich meiner Meinung nach nicht einschüchtern und zerknülle es.
Wenn sie nochmal schreiben - haben sie bei mir auch 3-5 mal versucht,
bevor endlich Ruhe war - kann es noch etwas dauern, bis sie aufgeben,
weil das kostet ja auch alles und Geld ist nun einmal genau das, was
gescheiterte Unternehmen eigentlich gar nicht mehr haben dürften! Zwinkern

Aber das ist nur meine Meinung: Ich hatte halt den Vorteil,
dass ich viel rumgereist war und keinen Briefkasten hatte. =)

Dennoch, die Abzocker drehen sich quasi noch im Grabe um.
Lass sie sich drehen und wenden wie sie wollen, bis Ruhe ist.^^

(09.02.2016, 18:47)clerens schrieb: Wenn das wirklich so ist, dass ich den gesamten Betrag zurückzahlen
muss, weil das Programm vom Richter als Schneeballsystem bezeichnet wird,
dann kann ich nur hoffen, dass es bei anderen Programmen nicht so wird.
Sonst müsste ich mir eine einiges an Kredit aufnehmen.

Ja genau, vielleicht bekommen wir dann auch alle unsere Steuern zurück, die wir alle so brav zahlen?! Grinsen

Dazu äußere ich mich demnächst auch noch mal - fast jeder denkt hier nicht selbstständig.^^
Ich meine wir lassen uns das Bild, wie wir das sehen sollen, oftmals von Außen auftragen!

Letztendlich ist alles ein riesen großer Witz über den man einfach lachen muss! Grinsen
Ich kann dich aber beruhigen, ich habe bislang nirgends was "zurückgezahlt". Zwinkern
Wo nichts mehr da ist oder auch noch nie da war, kann man das auch nicht.

In deinem Fall hast du zudem 100€ für eine Leistung bezahlt,
die du zum gegebenen Zeitpunkt scheinbar erhalten hast.
Du konntest nicht wissen, ob es ein Schneeballsystem ist. Zwinkern

Wenn nur die 40€ zurückverlangt werden würden, könnte ich es für real halten
und ansonsten bin ich so oder so (egal ob real oder nicht) hier halt skeptisch.

Daher würde ich einfach laut drüber lachen und den Zettel zerknüllen
und damit, mit heiterer Gemütslage "Basketballkorb treffen" üben! Grinsen
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#3
na da bin ich mal gespannt ob ich den brief auch bekomme.

bei MT liegt ja Insolvenz vor. da darf eigentlich nur der Insolvenzverwalter fordern.
wen vertritt denn der Rechtsanwalt ?
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#4
Hallo Titoni

habe ich von FLÖTHER & WISSING Rechtsanwälte bekommen.
Kanzlei München Rechtsanwalt Ulrich Cramer
das ist der Insolvenzverwalter
auf dessen Konto soll ich das einzahlen.

Möchte mir noch weitere Meinungen einholen.
Den Vorschlag von Admin Peter werde ich wahrscheinlich nehmen.
Danke Peter

LG
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#5
Also ich hatte soetwas auch schon, damit war nicht zu spaßen, von mir wollte der Insolvenzverwalter 2400€ zurück. Habe mir einen Anwalt genommen, aber der hat auch nicht viel gebracht. Habe dem Anwalt alles dokumentiert übergeben und aus meiner Aufstellung hätte ich Geld vom Insolvenzberater bekommen. Seidem hatte ich Ruhe. Die wollen doch mitverdienen. Deswegen nichts mehr machen was ein Impressum hat in Deutschland sitzt.
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#6
Ich hatte auch so einen Fall, aber hier ging es um eine Marketing Agentur die Insolvenz gegangen ist.

Problem ist in Deutschland. Wenn es kurz vor einer Insolvenz steht und in der Zeit Gelder an Kunden oder ähnliches gezahlt wird, darf der Insolvenzverwalter diese zurückverlangen. Ich glaube die Zeit war 3 oder 6 Monate, eins von beiden.

Das ist LEIDER Deutsches Recht.

Ich habe es damals auch nicht geglaubt, aber ich musste damals knapp 15.000€ Zurückerstatten.

Frag am besten einen Anwalt.

ABER das sind nur Firmen mit Hauptsitz in Germany.
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#7
(10.02.2016, 09:55)acpromotion schrieb: Frag am besten einen Anwalt.

Naja, Rechtschutz übernimmt sowas nicht, und meinst nicht dass ein Anwalt wohl etwas mehr als 140 € kostet ?

Also rein rechnerisch.
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#8
Jo gibt ja auch Leute die haben Anwälte im Freundeskreis. Smile

Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen das.

Aber du hast recht, allein eine Beratung kann beim Anwalt schonmal 120€ und mehr kosten.
Da kann man lieber zahlen.

Ich wollte mit meinem Post einfach nur sagen, das es so ein Gesetzt wirklich gibt. LEIDER
Unser Toller Rechtsstaat
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#9
Ich würde da auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten und gegen diesen dann Rechtsmittel einlegen.
Die 100€ die du eingezahlt hast, gehörten von vorne herein dir. Das Geschäft betrachte ich somit als abgeschlossen, wenn er überhaupt etwas könnte, dann die "Rendite" einfordern. Sollte wirklich ein Urteil zu diesem Fall in den Akten stehen und der Betreiber wegen Betrugs verurteilt worden sein, weil er ein sittenwidriges Schneeballsystem aufgebaut hat, sind auch die abgeschlossenen Verträge nichtig und du bist ein Betrugsopfer. Selbst die Rendite würde ich nicht ohne Gerichtsurteil hergeben.
Was der Anwalt damit bezweckt ist mir schleierhaft, ein Beschwerdebrief an die Anwaltskammer nach Abschluss des Verfahrens würde ich mir nicht nehmen lassen.

Edit2: Um der Abmahn - Industrie vorzugreifen, so spiegelt dies meine eigene Meinung wieder und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.
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#10
Da kann ich leider nicht zustimmen.
Das kann ich nur Zustimmen, wenn die Zahlung älter 6 Monate, vor Insolvenz ist.

Auch wenn es sich hart anhört. Das Insolvenz Recht in Germany ist sehr "Kunden" Unfreundlich.

Ich wollte es damals auch nicht glauben. Aber alle Gelder die in einer Gewissen Zeit vor der Insolvenz gezahlt wurden, könne zurückgefordert werden. ABER du kannst danach dein Geld bei dem Insolvenzverwalter Anfordern, du kriegst dann ne Gläubiger ID, die nach und nach Abgearbietet werden, wenn Geld kommt.

Egal ob es dein Geld war oder nicht. Wenn die Auszahlung in dem Besagten Zeitraum war, ist das Insolvenzrecht, leider auf der Seite des Anwalts.

Hier steht das auch nochmal.

Es geht sogar 4 Jahre.
KRANKER mist.

http://www.heise.de/resale/artikel/Risiko-Insolvenzverwalter-kann-bezahlte-Rechnungen-anfechten-1188471.html
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#11
Der TE sprach von einem Urteil einer gerichtlichen Instanz welche dieses als Schneeballsystem identifiziert hat und somit abgedreht hat - und darauf war auch meine Einschätzung bezogen. Mir stellt sich dann die Frage ob die Forderung rechtmäßig ist. Der von dir zitierte Artikel bezieht sich auf B2B Geschäft, nicht auf Privatkunden. Eine private Rechtschutzversicherung die Vertragsrecht beinhaltet sollte mindestens die Beratung beim Anwalt abdecken. Ich würde mich noch immer als Betrugsopfer sehen.
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#12
Das ist bei B2C leider auch so, ausser es handelt sich um Waren. Oder Wertgüter. Aber Dienstleistungen sind hier ausgenommen und können zurückverlangt werden.
Weiß nicht wie es hier mit "Schneeballsystemen" aussieht.

Ich würde aufjedenfall einen Anwalt Aufsuchen, bevor man die Mahnkosten und Co auch tragen muss. Einfach widersprechen und gut ist, ist auch die Falsche Lösung. Weil es das ja gibt im Inolvenzrecht. Aber ob das bei dem Fall ach greift, entscheiden im Schlimmsten Fall die Richter.
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#13
Widerspruch mit Aufforderung den Rechtsanspruch zu erläutern und mit der Antwort zum Anwalt gehen.
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#14
(10.02.2016, 12:44)netrider schrieb: Widerspruch mit Aufforderung den Rechtsanspruch zu erläutern und mit der Antwort zum Anwalt gehen.

Glaub nicht das die das machen. Weil dazu sind sie nicht verpflichtet.
Ist leider so.
Antworten Top
#15
Es wäre vielleicht mal gut, den Brief hier hochzuladen,
bei dem du aber privaten Daten geschwärzt hast clerens,
damit wir die Lächerlichkeit anhand der Ausstrahlung
des Briefes einmal für alle hier erahnen könnten. Zwinkern

Ein Bisschen mehr direkte Klarheiten wären gut,
da du irgendetwas von einem Richter erklärst,
was ich aber stark bezweifeln möchte, weil
wie ich schon sagte, die damit nichts zu tun
haben können, weil du bist nun mal das Opfer.

Nun wird es aber so hingestellt, als ob du dich
genau dafür im Nachhinein rechtfertigen müsstest,
dass du auf ein Schneeballsystem hereingefallen bist.

Man sollte doch merken, dass hier irgendwas nicht stimmt! Grinsen
Antworten Top
#16
Hallo

Ich habe Euch den Brief vom Rechtsanwalt hochgeladen.

Heute habe ich alle Unterlagen meiner Rechtsschutzversicherung
geschickt, weil ich eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen kann.
Bin schon gespannt was die dazu sagen.

Werde Euch auf alle Fälle auf dem laufenden halten.

PS: aber bitte nichts auf´s Konto einzahlen Lachen Lachen Lachen


Angehängte Dateien
.pdf   Dokument.pdf (Größe: 621,74 KB / Downloads: 2.480)
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#17
Das Geschäft war Betrug und damit macht nur der Insovenzberater Gewinn Wink
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#18
LOL - alleine der Satz: "Die Anleger versprachen sich Renditen"!

Netter Versuch - nicht der Anleger, sondern das Unternehmen
und nur das muss dafür grade stehen, niemand sonst. Zwinkern

Mehr dazu gerne später, wenn ich nochmal genauer durchlese.
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#19
"Die Anleger versprachen sich Renditen" ist ja schon gelogen.

Richtig ist ja wohl, dass die Verantwortlichen der Firma Renditen versprachen, von denen die wussten, dass sie diese nicht selbst erwirtschaften wollten und konnten. Und so bewegten sie die Interessierten zur Geldanlage.

Und was meint der Anwalt mit  "unentgeltlich"? Immerhin waren 100 €  ja zuvor einbezahlt worden und es sollte ja sicher kein Geschenk an die Firma sein.  Betrübt
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#20
Ich habe jetzt nicht alles bis ins kleinste Detail gelesen in diesem Thread. Allerdings kenne ich einen Fall aus Österreich, wo der Masseverwalter auch alle erhalten Gelder rückforderte und Pfändung betrieb, mit dem Argument man hätte als Anleger bei den hohen Renditen von vornherein erkennen müssen dass es ein Schneeballsystem ist, und hätte daher wider guter Sitten sein Geld erhalten, daher muss man es zurückzahlen. Manche hatten für erhaltene Summen aber schon Steuern bezahlt, konnten Verluste aber nicht gegenrechnen. Es ist übliche Rechtsprechung.

Ein anderer Fall war folgender. Jemand bestellte beim Sanitärfachhändler Material für sein neues Bad. Er zahlte 30% an, die Ware war noch nicht geliefert. Der Händler meldete Insolvenz an bevor er geliefert hat. Der Masseverwalter des insolventen Händlers forderte vom Kunden die Bezahlung der restlichen 70% der Rechnugssumme. Die Ware würde er aber nicht bekommen, bzw. nur die zu erwartende Quote aus der Masse. Auch das ist geltendes (Un)Recht.

(10.02.2016, 17:48)clerens schrieb: Brief vom Rechtsanwalt
Beachte, aus dem Brief geht hervor: Das ist der Masseverwalter. Der ist verpflichtet die Insovenzmasse bestmöglichst zu erhöhen.

Das war eine Firma nach deutschem Recht. Das ist der extreme Nachteil und hohes Risiko der Anleger, wenn sie glauben dass es sicherer wäre mit einer hier "greifbaren" Firma Geschäfte zu machen. Wenn man in eine Offshore Firma einzahlt passiert dir so eine Rückforderung eines Masseverwalters nicht.

Du wirst zahlen müssen. Tut mir leid für dich.
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