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Gelöst Versteueurng von Masternodes - Druckversion

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Versteueurng von Masternodes - Smart - 26.07.2018

Hat sich wer eig. schon näher mit der Besteuerung von Masternodes bzw. den Einnahmen die man durch das verkaufen von durch Masternodes geschaffenen Coins hat beschäftigt ?
Speziell auch wegen des Angebots Masternode betreiben hier im Forum aber auch allgemein.

Bei BTC-Echo gibt es einen Artikel dazu Steuer-Spezial: Wie versteuere ich Masternodes?

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Vermögenssphäre
Verlautbarungen des Bundesministeriums der Finanzen sowie einschlägige Literatur zeigen, dass Kryptowährungen resp. private Wirtschaftsgüter den privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG unterliegen. Davon ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die sich nachweislich länger als ein Jahr im Besitz des Steuerpflichtigen befinden. Diese können steuerfrei veräußert werden.
Coins, die der Steuerpflichtige durch den Betrieb einer Masternode erhält, wurden selbst geschaffen und somit nicht durch einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang erworben. Da die Legaldefinition des privaten Veräußerungsgeschäftes einen Anschaffungsvorgang gegen Entgelt fordert, sollten spätere Verkäufe kein privates Veräußerungsgeschäft darstellen und damit steuerneutral zu behandeln sein.


Sowie ich das verstehe sind durch Masternodes erschaffene Coiuns erstmal Steuerfrei.
Da man diese aber oftmals nur gegen BTC oder ETH tauschen kann um es dann in Euro oder Dollar zu wechseln dürften ja spätestens dann Steuern fällig sein oder irre ich mich da ?


RE: Versteueurng von Masternodes - Melius - 26.07.2018

(26.07.2018, 11:13)Smart schrieb: Sowie ich das verstehe sind durch Masternodes erschaffene Coiuns erstmal Steuerfrei.
Da man diese aber oftmals nur gegen BTC oder ETH tauschen kann um es dann in Euro oder Dollar zu wechseln dürften ja spätestens dann Steuern fällig sein oder irre ich mich da ?

Der grundsätzliche Tausch von Coins - BTC- Euro ist nicht steuerpflichtig, solange keine Gewinne dadurch erzielt wurden.
Aber ich sehe beim anteiligen Betreiben einer Masternode ein Investitionsprojekt, eine Anlage, bei welcher der Mehrwert (ab dem Gewinnpunkt) mit 25% besteuert werden müsste.
Wenn man die Masternode selbst alleine betreibt, dann könnte man von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen und das ganze zum persönlichen Steuersatz versteuern, aber das ist auch fraglich.
Die Gerichte haben sich dazu bestimmt noch keine Gedanken gemacht Grinsen

Was sind eure Meinungen?


RE: Versteueurng von Masternodes - iudica - 03.08.2018

Das Finanzamt sieht im Mining keine (gewerbliche) Betätigung, sondern das Generieren von Coins. Das ist natürlich falsch, weil selbst bei einem inflationären Coin man keine Coins erstellt, sondern diese in der Software schon enthalten sind.

Da die Finanzamtmeinung allerdings für den Steuerpflichtigen vorteilhaft ist, würde ich mich auf diese Meinung berufen.

Was für das Mining zum Teil aber ganz besonders für Masternodes gilt: Man erbringt eine Dienstleistung, mit der man das Netzwerk am Laufen hält bzw. absichert.

Daher ist in meinen Augen der Betrieb eines Masternodes, soweit ich dies mit ernsthafter Gewinnerzielungsabsicht betreibe, ein Gewerbe, so wie wenn ich irgendeine andere Dienstleistung im www erbringe.

Steuerpflicht und Versteuerung der Einkünfte nach allgemeinen Regeln.