03.08.2018, 15:07
Das Finanzamt sieht im Mining keine (gewerbliche) Betätigung, sondern das Generieren von Coins. Das ist natürlich falsch, weil selbst bei einem inflationären Coin man keine Coins erstellt, sondern diese in der Software schon enthalten sind.
Da die Finanzamtmeinung allerdings für den Steuerpflichtigen vorteilhaft ist, würde ich mich auf diese Meinung berufen.
Was für das Mining zum Teil aber ganz besonders für Masternodes gilt: Man erbringt eine Dienstleistung, mit der man das Netzwerk am Laufen hält bzw. absichert.
Daher ist in meinen Augen der Betrieb eines Masternodes, soweit ich dies mit ernsthafter Gewinnerzielungsabsicht betreibe, ein Gewerbe, so wie wenn ich irgendeine andere Dienstleistung im www erbringe.
Steuerpflicht und Versteuerung der Einkünfte nach allgemeinen Regeln.
Da die Finanzamtmeinung allerdings für den Steuerpflichtigen vorteilhaft ist, würde ich mich auf diese Meinung berufen.
Was für das Mining zum Teil aber ganz besonders für Masternodes gilt: Man erbringt eine Dienstleistung, mit der man das Netzwerk am Laufen hält bzw. absichert.
Daher ist in meinen Augen der Betrieb eines Masternodes, soweit ich dies mit ernsthafter Gewinnerzielungsabsicht betreibe, ein Gewerbe, so wie wenn ich irgendeine andere Dienstleistung im www erbringe.
Steuerpflicht und Versteuerung der Einkünfte nach allgemeinen Regeln.