02.01.2019, 19:31
(29.09.2018, 20:39)coin2723 schrieb: 2. Zum Thema bewerben von Schneeballsystemen/Ponzis
Hier muss man soweit ich das im Kopf habe zwischen Empfehlen in Form von Versprechungen z.B Rendite und dem bewerben ,
sprich einfach seinen Reflink anbieten, unterscheiden.
Solange ich keinerlei Versprechungen mache ist es auch erstmal nicht verboten.
Und woher sollte man wissen das es ein Schneeballsystem/Ponzi ist ?
Jetzt erst gesehen, daher so späte Antwort.
Die Aussagen sind ungenau bzw. falsch:
"Ref-Link" anbieten: Auch das hat schon werbenden Charakter. Schließlich will man für die geworbenen Investoren/Opfern eine Vergütung bekommen. Man platziert einen Ref-Link gerade deswegen. Ansonsten würde es auch ein normaler Link tun.
Daher reicht das alleine nicht, um "safe" zu sein.
"Woher sollte man es wissen?": Das ist erst einmal egal. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Wenn ich Behauptungen ungeprüft übernehme, ohne den Wahrheitsgehalt zu kennen, es sich mir aber aufdrängen muss, dass da etwas nicht koscher ist, habe ich schon (bedingten) Vorsatz.
Wer mit geschlossenen Augen im Auto durch dies Stadt rast, kann sich auch nicht darauf berufen, er wusste nicht, dass da evtl. ein Mensch im Weg stand.
Bei allen "Anlageformaten" drängt es sich meist auf, dass etwas nicht in Ordnung ist. Zumal jeder, der hier im Forum angemeldet ist, ebenfalls durch den Risikohinweis darauf aufmerksam gemacht wurde.
Ach ja, die Strafbarkeit leitet sich je nachdem aus § 16 II UWG oder § 263 StGB her.
Ich vermute der externe Inhalt stammt aus einer österreichischen Feder: Dort sind Pyramidenspiel nach § 168a StGB strafbar (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12039051).