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Teil 2

Ist ja nun doch schon etliches geschrieben worden, was ja auch zu erwarten war, aber nun bin ich zurück in meinem Büro und kann mit dem 2. Teil beginnen und ihn dann wohl auch fertigstellen.

Um das vorweg zu nehmen.

Den 3. Teil, so habe ich mir das überlegt, wird es dann auch noch geben und bei dem wird es dann vermehrt über das "wie geht es weiter" gehen. Jetzt in diesem zweiten Teil würde ich also einmal gerne so etwas wie eine Bestandsaufnahme vornehmen.

Also, dann geht das nun einmal los:

Zuerst möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich nicht bestätigen kann, ob Herr Bernd Schulte sich in Untersuchungshaft befindet oder nicht.

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt und auch kein Experte auf dem Gebiet, aber es soll ja in Deutschland so etwas wie eine Strafprozessordnung geben.

§ 112

Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,

2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder

3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

Von daher, wie gesagt, ich bin kein Anwalt, gehe ich nicht davon aus, dass Herr Bernd Schulte sich noch in Untersuchungshaft befindet und wenn, wird das nicht mehr lange so sein, weil auch für die Weiterführung einer Untersuchungshaft Gründe bestehen müssten.

Leider haben wir aber keinerlei Kenntnis über das Ermittlungsverfahren an sich und auch nicht, was der Rechtsbeistand von Herrn Bernd Schulte denn nun so meint.

Letztendlich und ich hoffe, dass dies nun richtig verstanden wird, muss aber nun etwas folgen, was meiner Meinung nach schon hätte viel früher passieren sollen.

Ich glaube, dass am Anfang eines Ermittlungsverfahrens immer eine Anzeige stehen muss und diese Anzeige muss ja noch nicht einmal begründet sein.

Wenn mein Rechtsverständnis für Deutschland richtig ist, dann muss nur jemand sagen, dass er der Meinung ist, dass es "irgendwo" eine Straftat gab und dann müssen die dafür zuständigen Organe ermitteln. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob denn da wirklich "irgendwo" eine Straftat stattgefunden hat oder eben nicht.

Normalerweise wird nun, so weit ich das weiß, ermittelt, dass heißt es werden mögliche Zeugen ermittelt und befragt etc.

Bei der eVisionTeam Networking GmbH in Sundern wäre eine dem entsprechende Vorgehensweise die gewesen, so glaube ich, dass man zuerst einmal mit den Angestellten gesprochen hätte, die es ja nicht nur in Thailand und anderen Ländern gibt, bei Unternehmen der Firmengruppe eVisionTeam, sondern eben auch in Deutschland und das ja auch nicht erst seit gestern.

Aus welchem Grund nun ein Richter der Meinung war, dass bevor eine derartige Ermittlung überhaupt begonnen wurde, es richtig wäre zuerst den Geschäftsführer der eVisionTeam Networking GmbH in Haft zu nehmen, entzieht sich meiner Kenntnis und da Richter in ihren Entscheidungen offiziell "unabhängig" sind, werde ich dazu auch keine Auskunft erhalten.

Fakt ist, das es bis zum heutigen Tag keinerlei Befragungen der Mitarbeiter der eVisionTeam Networking GmbH gab, wahrscheinlich mit Ausnahme des Geschäftsführers und auch die Mehrheitsinhaberin der eVisionTeam Networking GmbH wurde bisher nicht vernommen, ja, sie wurde noch nicht einmal darüber informiert, dass der Geschäftsführer festgenommen wurde (ob er sich noch in Untersuchungshaft befindet wissen wir nicht, wie schon beschrieben).

Laut dem eigenen Rechtsbeistand der Mehrheitseigentümerin ist es nicht möglich, dass eine GmbH ohne Geschäftsführer sein kann, das Selbe gilt auch für ein Konto, weil nur damit Handlungsfähigkeit gegeben ist.

In diesem Fall ist nun also, ob zu Recht oder zu Unrecht sei einmal dahingestellt, die Firma eVisionTeam Networking GmbH handlungsunfähig gemacht worden.

Dieser Zustand wird nun vom Rechtsbeistand der Mehrheitsinhaberin bewertet und dann daraufhin Schritte eingeleitet, deren primäres Ziel es ist, zuerst wider die Handlungs- und damit Geschäftsfähigkeit der eVisionTeam Networking GmbH herbei zu führen.

Die deutsche Sprache ist ja nun ideal dafür geeignet, im Kopf des Lessers gewisse Bilder entstehen zu lassen.

Wenn da z.B. von Beweismitteln gesprochen wird, dann sollte man doch einmal darüber nachdenken, was diese denn sein könnten.

Vermutlich wird es sich dabei um die Firmenunterlagen handeln und wahrscheinlich auch noch Festplatten.

Beweismittel werden das nur dann, wenn irgendwann eine Anklageschrift verfasst und zugestellt wurde, etwas, was zu diesem Zeitpunkt nicht geschehen ist.

Dann wird da von einer Geldsumme gesprochen, die ins Ausland verbracht wurde. Ich persönlich kann gerade nicht nachvollziehen, was es daran auszusetzen gibt oder warum wahrscheinlich einige Personen da etwas anstößiges drin sehen.

Etwas, was die ermittelnden Beamten jetzt ja wahrscheinlich schon selber in den Unterlagen gesehen haben ist, dass z.B. ich einen "schriftlichen Auftrag" von der eVisionTeam Networking GmbH bekommen habe, in dem ich dazu aufgefordert und ermächtigt wurde, für die Firmengruppe eVisionTeam und damit explizit auch für die eVisionTeam Networking GmbH aus Sundern, in Asien aktiv zu werden und weitere reale Geschäfte aufzubauen.

Etwas, was ja nun wirklich nicht verwunderlich ist, weil immerhin betreibt die Firmengruppe eVisionTeam seit dem 13. Januar 1999 reale Geschäfte.

Das zu diesem Zweck Gelder von teilen der Firmengruppe eVisionTeam, also auch von der eVisionTeam Networking GmbH ins Ausland geschickt wurden, ist demnach logisch und in keiner Weise verwerflich.

Der Text der Polizei soll natürlich etwas anders im Kopf des Leser auslösen, was er ja auch teilweise erfolgreich tut.

Hier soll unterschwellig suggeriert werden, so sehe ich das, dass dieser Transfer ins Ausland mit unlauteren Absichten erfolgt ist.

Hier bin ich persönlich einmal gespannt, wie diese unlauteren Absichten denn nun begründet werden. Denn mit den transferierten Geldern wurden hier in Asien, Investitionen getätigt, die wiederum Einkommen erzeugen und natürlich, zumindest am Anfang, auch Gehälter bezahlt.

Niemand arbeitet umsonst!

Dann steht da etwas von dem Verdacht auf Betrug.

Da findet sich in der deutschen Strafprozessordnung folgendes:


§ 263

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


Und da bin ich dann jetzt wirklich auch einmal gespant, wie diese Absicht denn hier nun begründet werden soll, denn nachweislich werden, seit dem 20. Februar 1999 jeden Monat angefallene Provisionsansprüche aus dem Vormonat ausbezahlt und sonstige Zahlungsansprüche beglichen.

Etwas anderes kann, bis zum heutigen Tag, niemand behaupten, warum es mich wirklich persönlich sehr überrascht, dass der Geschäftsführer in Untersuchungshaft verbracht wurde. Leider, ich betone das noch einmal, habe ich keinen Kontakt zu irgend jemandem, der da auf der Seite von Herrn Schulte direkt mit dieser Sache zu tun hat, denn mich würde wirklich interessieren, wie denn beim Haftprüfungstermin, argumentiert wurde, sollte sich Herr Bernd Schulte immer noch in Untersuchungshaft befinden.

Der Anwalt der Merheitseigentümerin ist, wie schon beschrieben, der Ansicht, dass eine GmbH nicht ohne Geschäftsführer und ohne Konto sein kann.

Deshalb gibt es dazu jetzt zwei für mich mögliche Szenarien, die eintreten können.

1. Es wird ein neuer Geschäftsführer bestellt und eines der durch eine "Pfändung" blockierten Konten wird wieder frei gemacht, so dass normaler Geschäftsbetrieb der eVisionTeam Networking GmbH möglich ist.

2. Die Firma eVisionTeam Networking GmbH wird bewusst in die Insolvenz geführt, was, wenn das so kommen sollte, nicht von der Firma an sich zu verantworten wäre.

Ich möchte bitten darauf zu achten, dass dies bitte richtig gesehen und auch kommuniziert wird.

Es befinden sich heute weit mehr als 700.000,- € auf den Konten der eVisionTeam Networking GmbH. Von daher kann ich keinen juristischen Grund für eine Insolvenz sehen, außer dass mutwillig die Zahlungsunfähigkeit der eVisionTeam Networking GmbH herbei geführt wird.

Welche Auswirkungen ein Insolvenzantrag hätte, weil die Gelder "festgesetzt" wurden, kann ich nicht sagen.

Was ich aber auch noch schreiben möchte ist, dass ich die Auffassung mancher nicht teilen kann, dass es sich bei der Firmengruppe eVisionTeam um ein Schneeballsystem handelt.

Das Unternehmen ist mehr als 17 Jahre alt und der Vorwurf wurde schon so oft erhoben und auch in dieser Richtung gegen uns ermittelt.

Ergebnis:

Keine Anklage, keine Verhandlung und somit auch keine Verurteilung wegen eines illegalen "Schneeballsystems".

Und das bitte nicht vergessen, auch in diesem Fall wurde ein Verdacht kommuniziert, nicht mehr und nicht weniger.

Diesen muss die Staatsanwaltschaft nun aber schlüssig beweisen und dann muss ein Richter da erst einmal ein Urteil fällen.

Ob oder wann dies geschieht, weiß niemand, aber ich bin da wirklich gespannt auf die Argumentationsketten, denn welches "Ponzi" unterhält reale Firmen, die in verschiedenen Ländern und Kontinenten in unterschiedlichen Registern eingetragen ist. Welches "Ponzi" unterhält einen Kundendienst wie das die Firmengruppe eVisionTeam tut, welches "Ponzi" erteilt monatlich Auskunft über sämtliche Transaktionen, z.B. gegenüber der Deutschen Bundesbank, wie es die eVisionTeam Networking GmbH per Gesetz tun musste und welches "Ponzi" investiert permanent Gelder in den Aufbau weiterer realer Geschäfte und ist bei seinen Unternehmungen so transparent, wie die Firmengruppe eVisionTeam?

Wie gesagt, hier geht es jetzt um die eVisionTeam Networking GmbH und um den dafür verantwortlichen Geschäftsführer. Ich bin davon überzeugt, dass hier Maßnahmen ergriffen wurden die, auch wenn sie durch die Strafprozessordnung legitimiert sind, absolut unverhältnismäßig sind.

Dabei sind so viele Dinge bereits passiert, die eine spätere mögliche Prozessführung von sich heraus schon erschweren werden.

Meine ganz persönliche Meinung ist und damit möchte ich diesen zweiten Teil dann beenden, dass hier mutwillig etwas zerstört werden soll, was so einfach nicht in die "Landschaft" passt.

Den 3. Teil meiner Stellungnahme, wo es um die Konsequenzen geht, kann ich erst beginnen morgen zu verfassen, nachdem die Mehrheitseigentümerin sich mit ihrem Rechtsbeistand beraten hat und mit mir darüber reden konnte.

Auf jeden Fall sind heute Gelder ausbezahlt worden, die sich bereits jetzt auf dem ein oder anderen Konto befinden müssten oder morgen dort sein werden.

Und zum Schluß noch eine Sache, die ich los werden möchte:

Wenn Sie sich die Weltkarte anschauen, dann ist Deutschland da nun wirklich nicht sehr groß.

Es gibt ausländische Banken, andere Zahlungssysteme und eVisionTeam in verschiedenen Ländern. Wir haben nicht am 13. Januar 1999 angefangen um heute oder morgen aufzuhören, auch wenn uns das vielleicht in einem Land gerade sehr schwer oder vielleicht sogar unmöglich gemacht wird.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse.
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