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EVisionTeam (Principal-Back) - Hauptbeitrag

Programm-Status: Zahlt nicht! 

24% bis 48% in 14 Wochen:    

eVisionTeam ist in Januar 1999 gestartet als Unternehmen der Direktvertriebsbranche, genauer im Bereich des Multi Level Marketings, und hat Kunden und Vertriebspartner in derzeit mehr als 40 Ländern.
 
Dieses konkrete hier vorgestellte Projekt hat angefangen am 10.04.2017.   
Weitere Projekte findet man im BackOffice, einige schon auch weiter im Thema: 
EinblendenSpoiler:

Wir haben dabei die Möglichkeit als angebliche Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) sgn. Anteile je 50€ zu kaufen. 
Die Anteile werden dabei als Geschäftsdarlehen deklariert, mit einer Gesamtlaufzeit von 14 Wochen.

Die angegebene Wochenrendite beträgt 2%-4%, aber da es in den ersten beiden Wochen keine Rendite gibt, finde ich 24%-48% in 14 Wochen exakter. 

Aktuell (Stand April 2017) gibt es fix 48% in den 14 Wochen. Es ist nicht garantiert, dass es immer so bleibt, es KÖNNTEN also auch mal wieder "nur" 24% sein.

 
Das Projektmaximum beträgt 20.000.000,00 €.
Maximalbestellung pro Person: 6.000 Anteile.

Die Zugangsdaten zum Backoffice bekommt man nach Anmeldung zugeschickt. Dort kann man dann seine Anteile kaufen und auch verfolgen.

Das eigene Profil muss dort zwingend mit Daten ergänzt werden, da sonst nicht ordentlich abgerechnet werden kann. Für die Verifizierung fallen einmalig 5€ an, welche vor einer Auszahlung mit Guthaben verrechnet werden können.

Es gibt kein sgn. Compounding. Natürlich kann man nach Auszahlung oder auch zwischendurch erneut Anteile kaufen. 

Bezahlen kann man per internationale Banküberweisung, über Bitcoin oder PerfectMoney. Ausserdem aus dem Wallet. Es gibt auch einen Skypechat, wo man mit anderen Teilnehmer, Walletguthaben gegen andere Zahlungsmethoden tauschen kann. (Zugang über den Support.)


Auszahlungen kommen ins Wallet im Backoffice (hierbei werden dann nur vom Gewinn 3,9% Gebühren abgezogen, welche auch für die Affiliates provisioniert werden). Das Walletguthaben kann man nutzen für den Kauf weiterer Anteile (geht sofort), es im erwähnten Skypechat an anderen anbieten zum Tauschen (Dauer abhängig vom Tauschpartner und Weg), oder in BTC (Mindestbetrag 10€ - Dauer in der Regel so 24 Stunden) auszahlen lassen. Da anfallende Gebühren sofort bei Auszahlung zum Wallet abgezogen werden, sind diese 3 Optionen ohne weiteren KostenSolange eVisionTeam noch keine eigene Bank hat, wird es keine weiteren Optionen geben.


Rechenbeispiel bei angenommene 48% Gewinn, welche aktuell fix ist: 1.000€ einzahlen, 14 Wochen warten. Die eingezahlte 1.000€ kommen in der 15. Woche KOMPLETT ins Wallet. Auch der Gewinn wird in der 15. Woche auf einen Schlag ausbezahlt ins Wallet. 48% wären 480€, hiervon gehen aber die 3,9% Gebühren weg, es kommen also 461,28€ an. Der Reingewinn (vor Steuern natürlich Lächeln ) beträgt hier also 46,128%.
Bei angenommene 24% Gewinn, kämen dann nach den 14 Wochen 1.000€ und 230,64€ (240-9,36) an, also Reingewinn 23,064%.

Um auch an dem Partnerprogramm teil zu nehmen, muss man als Affiliate registriert sein. Dies erfolgt über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft.
Dieses "Affiliate" kann man aus dem Backoffice bestellen.

Die Standard-Mitgliedschaft kostet jährlich 100€, die Profi-Mitgliedschaft jährlich 200€.

Als Standard Mitglied erhält man für alle direkt über sich vermittelten aktiven Darlehen eine Provision in Höhe von 6,6%.
Als Profi Mitglied erhält man für alle direkt über sich vermittelten aktiven Darlehen eine Provision in Höhe von 15,4%.

Wenn aus den geworbenen Anteilseigner auch Mitglieder werden, kann man aus den von diesen Mitgliedern vermittelten Anteilen auch eine Provision über die vermittelte Investitionssumme erhalten.
Außerdem ist man an den Jahresbeiträgen beteiligt; 20€ für ein Standard Mitglied und 50€ für ein Profi Mitglied.

Es gibt insgesamt 11 Ebenen worüber man Provision erhalten kann, wobei hier aber mit 0 für die Direkten angefangen wird. 
In dieser Ebene 0 liegt der einzige Unterschied zwischen beiden Mitgliedschaften:

0. Ebene = 15,4% als Profi Mitglied, oder 6,6% als Standard Mitglied   <- Abschlussprovision
1. Ebene = 2,0%                                                                     <- ab hier heisst es Strukturprovision
2. Ebene = 1,0%
3. Ebene = 0,75

4. Ebene = 0,5%
5. Ebene = 0,25%
6. Ebene = 0,25%                                      Im Back Office sind für Affiliates verschiedene Werbemittel und personalisierte Links,
7. Ebene = 0,25%                                      um die eigene Geschäftsentwicklung im Auge zu behalten.
8. Ebene = 0,25%
9. Ebene = 0,25%                         Die verdienten Provisionen werden immer zum 20. des Folgemonats ausgezahlt.
10. Ebene = 0,25%                       (Hierbei werden 3,9% Gebühren abgezogen - 1% wird über 10 Ebenen als Provision ausgeschüttet.)

Um auf der 1. und 2.  Ebene seiner Organisation Anspruch auf Zahlung der Strukturprovision zu erlangen, muss ein Affiliate im jeweiligen Abrechnungszeitraum (innerhalb eines Kalendermonats, da Provisionen immer im Folgemonat ausgezahlt werden) mindestens jeweils selber 1 Anteil erworben haben.
Damit auch auf der 3. und 4. Ebene seiner Organisation dieser Anspruch auf Zahlung von Strukturprovision besteht, muss ein Affiliate im jeweiligen Abrechnungszeitraum (innerhalb eines Kalendermonats) mindestens jeweils selber insgesamt 3 Anteile erworben haben.
Möchte ein Affiliate auf allen 10 Ebenen seiner Organisation mitverdienen, so muss er im jeweiligen Abrechnungszeitraum (innerhalb eines Kalendermonats) mindestens jeweils selber insgesamt 5 Anteile erworben haben.

Diese Anteile MÜSSEN sgn. Langzeitanteile sein, also z.B. vom Projekt eVisionTeam BANK.

Persönliches Fazit:

EinblendenSpoiler:
Für Teilnehmer gibt es einen Skypechat, wozu Teilnehmer gerne eingeladen sind. Dazu einfach den Support kontaktieren.

eVisionTeam findet man hier:





[Bild: 625.achtung.gif]
Risikohinweis: Vor dem Investieren in Programme unbedingt lesen!
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EVisionTeam (Principal-Back) - Diskussion

Meine letzte Info lautet, dass der Newsletter im Juli erscheint mit alle relevanten Punkten.
Aber fragt mich jetzt bitte nicht ob Anfang oder Ende Juli.
Mehr weiss ich auch nicht, kann auch nur weitergeben.
Es geht zwar ein (positives) Gerücht um, aber solange ich das nicht von offizieller Seite eine bestätigt bekomme, BLEIBT das für mich ein Gerücht, und werde ich es hier nicht posten.
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Ich habe gehört das es sich wegen einer Datenlage (was auch immer das bedeutet, konnte mir auch nicht erklärt werden) es sich bis vorraussichtlich Mitte August hinauszögern könnte. Es ist zwar jetzt nichts Positves aber sie arbeiten mit Hochdruck daran, dass das alles bald vorbei ist.
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(04.07.2018, 22:53)BlindStormo schrieb: dass das alles bald vorbei ist.
Es ist doch schon längst vorbei.
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Blindstormo's Gerücht hebt meins wieder auf, was meine Haltung bestätigt, möglichst keine Gerüchte weiter zu verbreiten.
Ansonsten gehe ich auch davon aus, dass die weiterhin mit Hochdruck arbeiten, denn die Situation ist wohl auch für denen so nicht befriedigend.

Die Aussage von Lexx sehe ich anders, ob es hier schon vorbei ist. Meiner Meinung nach weiß man das noch nicht. Der Richter hat noch kein Urteil verkündet
Und in wie weit das dann den internationalen weiteren Geschäfte von eVisionteam berühren würde, ist auch noch fraglich. Ich denke, eher nicht, aber wir müssen weiterhin abwarten. Das fällt wohl niemandem leicht.
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Ich möchte keine Gerüchte in die Welt setzen, dass sind Sachen die der Support meinem Sponsor gesagt hat.

Und mit "alles bald vorbei ist" - meine ich den Auszahlungsstop beim Evision-Team. Jeder ist doch froh, wenn wieder ausgezahlt wird. Wenn das einige falsch verstanden haben, habe ich mich offenbar falsch ausgedrückt. Ich denke schon das es irgendwann weitergeht. Das ist zumindest meine Meinung.
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Mahlzeit,

habe mich heute mal wieder ins BO von eVision eigenloggt und musst doch mit einem kleinen lächeln feststellen, dass sich der Betreiber nicht mal mehr die "Mühe" macht, die Rendite für beendete Anteile virtuell einzubuchen (auszahlen kann man ja ohnehin nicht mehr). Ende der Rendite 02.07.2018 (27. KW 2018) - Auszahlungswoche 09.07.2018 (28. KW 2018) - aber hald nicht eingebucht worden Smile.
Soviel zu es wird mit Hochdruck daran gearbeitet Grinsen

Ich wünsche allen einen schönen Sonntag
mfg
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(05.08.2018, 14:37)Manuel-Stein schrieb: Mahlzeit,

habe mich heute mal wieder ins BO von eVision eigenloggt und musst doch mit einem kleinen lächeln feststellen, dass sich der Betreiber nicht mal mehr die "Mühe" macht, die Rendite für beendete Anteile virtuell einzubuchen (auszahlen kann man ja ohnehin nicht mehr). Ende der Rendite 02.07.2018 (27. KW 2018) - Auszahlungswoche 09.07.2018 (28. KW 2018) - aber hald nicht eingebucht worden Smile.
Soviel zu es wird mit Hochdruck daran gearbeitet Grinsen

Ich wünsche allen einen schönen Sonntag
mfg
Komisch, bei mir hat es funktioniert - habe dazumal wieder neue Anteile gekauft für Startdatum 18.07.18.
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Bei mir wurden Timemachine-Pakete auch nicht virtuell gutgeschrieben. Da meinte der Support, dass es Probleme bei der Programmierung des Programmes gibt und dass sie auch daran arbeiten, die Fehler zu beheben. Sonst habe ich noch Generation4 gebucht, die ausgelaufen waren, die wurden gutgeschrieben. Wie es bei den weiteren Programmen ist, weiß ich leider nichts weiter.
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(05.08.2018, 21:00)BlindStormo schrieb: Bei mir wurden Timemachine-Pakete auch nicht virtuell gutgeschrieben. Da meinte der Support, dass es Probleme bei der Programmierung des Programmes gibt und dass sie auch daran arbeiten, die Fehler zu beheben. Sonst habe ich noch Generation4 gebucht, die ausgelaufen waren, die wurden gutgeschrieben. Wie es bei den weiteren Programmen ist, weiß ich leider nichts weiter.
Stimmt, die Generation4 Pakete funktionieren.
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mal dumme frage in die Runde hat überhaupt jemand noch geld bekommen?
Ich habe mich mal spaßeshalber Eingeloggt und versucht Auszahlen zu lassen.Darauf hin kam ein Fenster Sorry ihr Limit von 2000 Euro für diese Woche sind erreicht.
ROFL ich habe seit WOCHEN mich nicht eingeloggt oder was probiert.
Wie siehts bei euch aus?
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Das ist die Standard Meldung. Das Teil steht nicht umsonst unter geschlossene Programme.

Kurzum: Die haben hochoffiziell gescammt und lassen alles nur noch online, um Neueinsteigern das Geld abzugreifen. Gibt ja sogar noch Leute, die weiterhin dafür werben. Solange die Kassen weiter klingeln, werden die sicherlich alles lassen wie jetzt.

Haben ja nichts zu verlieren, weil die nicht mal ansatzweise daran denken Geld auszuzahlen. Alles was reinkommt ist purer Gewinn.
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SilverHH das ist doch nicht dein ernst oder? Da zahlen immer noch leute ein?
Wie doof kann man hier sein? Aber ok das gibts auch friede ihren Geldes.
Aber wirklich wenn man sieht das keine Auszahlung kommt. Ist es doch Idiotisch.

Aber Ok trozdem danke für die Antwort. Ich dachte einfach mal ich hacke spaßeshalber nach.
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Hier mal ein aktueller Zeitungsartikel:
https://www.wp.de/staedte/sundern/sportwetten-prozess-umarmungen-fuer-den-angeklagten-id215377701.html



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Zum 5. Verhandlungstag gab es auch einen Bericht
https://www.wp.de/staedte/sundern/verloren-dann-ist-das-geld-eben-weg-id215313733.html
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@maschmeyer
Leider mus man sich für den Artikel Anmelden. :-( Aber dennoch danke an alle das es hier eben kein "normales" sterben eines Programms war wo man nie an die Hintermänner drann kommt.
Ich bin gespannt wie das ganze ausgeht.
Ach ja mein kleiner Betragt hängt immer noch fest Wink so als Witz am Rande. Laugh
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Einmal in den Code gucken, da findet man den Text.
Dort fehlen leider einige Teile, aber Google hilft weiter:

https://www.wp.de/staedte/sundern/verloren-dann-ist-das-geld-eben-weg-id215313733.html?service=amp&__twitter_impression=true

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Verloren? Dann ist das Geld eben weg.
Matthias Schäfer 13.09.2018 - 07:00 Uhr

ARNSBERG/SUNDERN. In die Seele einiger Anleger die Plattform „webet4you“ konnte das Gericht beim fünften Verhandlungstag am Landgericht Arnsberg schauen.

Einen interessanten Einblick in die Welt der Geldvermehrung gab es gestern beim fünften Verhandlungstag im Sportwetten-Prozesse vor der 6. großen Strafkammer. Richter Markus Jäger hatte vor allem Anleger der Wettplattform „webet4you“ geladen. Dabei hatte er das Kriterium der Wohnortnähe zum Landgericht Arnsberg gewählt.

Eine Zeugin aus Bochum, die 1000 Euro bei der Sportwetten-Plattform investiert hatte, erklärte frank und frei: „Ich gebe zu, ich habe gezockt.“ Sie erinnerte sich nur noch, in ein Online-Casino eingezahlt zu haben. Und was ist mit dem Verlust, fragte Richter Markus Jäger: „Dann ist es eben weg.“


Professorin fand Idee gut
Ähnlich sah es auch eine Angestellte aus Meinerzhagen: „Wir haben das

Ordnungsgeld für… Ordnungsgeld für fehlende Zeugen
Für zwei Zeugen, die gestern geladen waren und nicht erschienen, gab es auf Antrag von Staatsanwalt Michels ein Ordnungsgeld von 150 Euro.

Die Verteidigung stellte gestern zwei Anträge zur Sache. Einmal fehlt eine Steuer-Berechnungstabelle, das konnte schnell geklärt werden. Der andere Antrag ist brisanter: Rechtsanwalt Robert Kein möchte Einblick in die für ihn nicht einsehbaren Akten der Verhaftung seines Mandaten und seiner Überführung haben: „Das war schon dubios.“

Der 52-jährige Hauptangeklagte war im Frühjahr von Zielfahndern des BKA im extraterretorialen Raum im Flughafen von Phnom Penh übernommen worden. Anlass war, dass sein Pass abgelaufen war. Kein fragt auch nach der Zusammenarbeit der Behörden in Kambodscha, Thailand und Deutschland.

Geld in ein Darlehen gegeben, Stichwort Arbitrage“, erinnerte sie sich noch. Das hätte ihr Mann vorgenommen, Verträge, Details oder wofür das Geld angelegt worden sei, kenne sie nicht. „Eine Professorin hat in einem Artikel gesagt, dass so eine hohe Rendite durchaus möglich sei“, wusste sie noch eines der Argumente, die ihr Mann für die Beteiligung an dieser Investitions-Form genannt hatte. Etwa 2700 Euro hat das Ehepaar noch offen. Auf das Ende von „webet4you“ seien sie durch den Brief des Insolvenzverwalter von der Betreiberfirma eVision Networking GmbH aufmerksam geworden. Ein Stirnrunzeln vom Vertreter des Finanzamtes zog sie sich zu, als sie auf die Frage zur Versteuerung antworte: „Steuern? Warum auch?“

In Foren zunächst gute Kritiken
Etwas mehr erfuhr das Gericht von einem weiteren Zeugen. Er hatte das Geld seiner Ex-Lebengefährtin eingezahlt, um ihr für die Zeit nach der anstehenden Trennung etwas auf die Seite zu schaffen. „Was da genau im Hintergrund lief, wusste ich nicht. Aber in verschiedenen Foren wurde es zunächst ganz gut bewertet“, sagte der Mann von der Küste. Eine Rendite von 1 bis 4 Prozent in der Woche bekomme man bei keiner Bank. Insgesamt habe er in drei Chargen 14 000 Euro eingezahlt, in zwei Fällen, eine liegt nach der Verhaftung des Sunderner Geschäftsführers von eVision, bekam er auch eine Rückzahlung mit 48 Prozent Rendite.

Gelder eingefroren
„Ich hatte noch Hoffnung, dass es wieder weitergeht, nachdem die Staatsanwaltschaft die Gelder eingefroren hat“, erzählte der IT-Berater dem Gericht auf die Frage nach seiner Motivation, wo er doch 7000 Euro Verlust habe. Auch das eine Meinung, die vor den Türen des Gerichts diskutiert wird: Komme der Hauptangeklagte wieder auf freien Fuß, würden die Gelder schon gezahlt. „In diesem Staat kommt man doch mit Arbeit nicht dorthin, seinen Lebensstandard im Alter zu halten“, so ein Anleger aus Hessen, der sich gestern auf der Zuschauerbank den Prozess ansah. Auch er hat Summen eingezahlt, die die genannten deutlich überschreiten: „Aber das wussten doch alle, dass es auch das Risiko gibt, alles zu verlieren.“

Casinos nie gesehen
Einblick in die späteren Pläne des 52-jährigen Angeklagten aus Börnsen bei Hamburg gab ein IT-Entwickler, der im Sommer 2016 das Backoffice für eVision Networking eingerichtet hat: „Ich habe das Büro mit 16 bis 20 Mitarbeiterplätzen in Thailand gesehen. Es waren neben webet4you noch andere Dinge wie eine Autovermietung oder Investment auf einer Vergnügungsmeile geplant“, berichtete er von einem Besuch im Mai 2016 in Thailand. Er besprach dort mit dem Angeklagten den Support für spätere Kunden (Livechats, Telefon etc.). Die Lokale, Casinos und Bars in der Schwulen- und Lesbenszene, habe er nie gesehen. Er habe in der Ferienwohnung des Angeklagten gelebt, dieser habe auch den Flug gezahlt.

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Am 30.10.2018 hat das Landgericht Arnsberg in diesem Fall sein Urteil gesprochen. Das berichtet die Westfalenpost.

Der Hauptangeklagte Robert Schmalohr wurde wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt. Er wurde noch im Gerichtssaal aus der U-Haft entlassen und darf nach Rechtskraft des Urteils die restliche Haftstrafe in einer heimatnahen Haftanstalt antreten.

Der mitangeklagte Geschäftsführer Bernd S. wurde zu einem Jahr und 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Es wurde nie in Sportwetten investiert. Die Gelder aus Thailand sind laut Gericht nie zurückgeflossen. Strafmildernd wurde dagegen die hohe Risikobereitschaft der Anleger gewertet.

Den ganzen Bericht gibt es hier zu lesen:

https://www.wp.de/staedte/sundern/sportwetten-prozess-schneeballsystem-gilt-als-erwiesen-id215687937.html
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eVisionTeam plant weiter zu machen, wenn auch wohl in anderer Form.
Nach dem 16.11. werden wir da mehr Details haben, so dass ich dann auch das Hauptthema schnellstmöglich anpassen kann.

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Newsletter vom 5.11.2018


Hallo

Es war nun wirklich eine lange Zeit, seit ich in der Lage war, den letzten Newsletter zu schreiben. Seitdem ist viel passiert und ich glaube, Sie werden mir Recht geben, auf vieles, was dann im Einzelnen war, hätten wir auch gut und gerne verzichten können.

Es ist, wie es ist!

Wie Sie wissen, bin ich zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Davon muss ich insgesamt zwei Jahre tatsächlich absitzen. Für die, die sich damit nicht auskennen, nennt man das dann Zweidrittel-Strafe. Da nun schon achteinhalb Monate dieser zwei Jahren vergangen sind, sind es also noch gut 15 Monate, die mich erwarten.

Verurteilt wurde ich wegen „versuchten Betrugs“.

Die Kammer hat sehr wohl festgestellt, dass kein wirklicher Schaden durch mich verursacht wurde, dass Gelder in reale Geschäfte geflossen sind und das anstehende Auszahlungen getätigt wurden.

Obwohl es keinen Schaden gab, war die Kammer dennoch verpflichtet, mich zu verurteilen, weil vor einiger Zeit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass formaljuristisch ein Betrug auch dann schon stattfindet, wenn, wie bei uns, Gelder eingezahlt werden. Dabei käme es dann nicht mehr darauf an, ob im Nachhinein die eingezahlten Gelder auch wieder ausgezahlt werden (Wiedergutmachung).

Für mich ist dieser juristischen Sachverhalt nicht wirklich nachvollziehbar, dennoch gilt, wie bereits oben geschrieben:
 
“Es ist wie es ist!“

Am 30. Oktober 2018 wurde ich aus der Untersuchungshaft entlassen, damit ich die Möglichkeit habe, mich freiwillig nach Schleswig Holstein zu begeben, mich dort anzumelden und mich dann später durch einen Stellungsbefehl in einer mir jetzt noch unbekannten Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt zu stellen.

Diese Möglichkeit blieb mir bis jetzt verwehrt, da die deutschen Behörden, nach Meinung meines Rechtsbeistandes, mich rechtswidrig nach Deutschland verbracht haben.

Da ich aber einer Vereinbarung zugestimmt habe, wird dieser Punkt jetzt nicht mehr thematisiert. Man könnte ich jetzt darüber streiten, ob dies von der Sache her der richtige Schritt gewesen ist. Für uns, also für meinen Rechtsbeistand und mich, sah es aber so aus, dass, sollten wir dieser Vereinbarung nicht zustimmen, würde sich die Verhandlung wohl bis Ende Sommer 2019 hinziehen.

Natürlich hätte die Möglichkeit bestanden, dass das letztendlich eigentlich Strafmaß zwei Jahre nicht überschritten hätte und ich damit mit einer so genannten Bewährungsstrafe das Gerichtsgebäude verlassen hätte. Ich habe mich aber dagegen entschieden und dafür gibt es einen guten Grund. Ich glaube nämlich daran, dass das Geschäftsmodell eVisionTeam noch nicht an seinem Ende angekommen ist. Im Gegenteil, ich glaube fest daran, dass es jetzt eigentlich erst wirklich losgeht. Dafür ist es aber notwendig, dass jetzt wieder gehandelt wird und das abwarten ein Ende hat.

Ich werde innerhalb der nächsten Wochen, es ist auf alle Fälle geplant dieses Vorhaben noch in diesem Jahr umzusetzen, ein Schriftstück erstellen, aus dem weitere Informationen zu der Verhandlung, die ja nun zu Ende gegangen ist, erläutert werden. Auch wenn es wahrscheinlich nicht sehr viele interessieren wird, so gibt es doch einiges, was ich richtig stellen möchte, besonders auch über Dinge, die in verschiedensten Medien zu finden waren, weil die Wahrheit in der Tat anders aussieht. Und welchen Wert die Wahrheit hat, das erlebe ich gerade am eigenen Leib. Und daher verstehen Sie bitte, dass ich in Zukunft keine Rücksicht mehr nehmen kann, auf persönliche Befindlichkeiten, ordentliche Etikette und allem, was man sonst noch so macht, damit vielleicht auch negative Nachrichten für den Empfänger leichter zu ertragen sind.

Auch das sind Dinge, über deren Ausgang Sie an anderer Stelle die Möglichkeit bekommen werden, weitere Informationen zu erlangen.

Was Sie aber wohl wesentlich mehr interessieren wird, ist, was jetzt in naher, mittlerer und ferner Zukunft angedacht ist und umgesetzt wird. Hier müssen Sie mir jetzt die Möglichkeit einräumen, noch ein wenig weiter auszuholen, auch auf die Gefahr hin, dass dieser Text zu lang wird. Ich halte es für notwendig, hierauf umfangreich einzugehen, damit sie die Möglichkeit haben, das richtig ein ordnen zu können.

Wie Sie vielleicht schon von Personen erfahren haben, die an einzelnen Verhandlungstagen in Arnsberg zugegen waren und die somit als Augenzeugen für das folgende herangezogen werden können, scheint es bei der Vorbereitung der Verhandlung und auch bei der Durchführung dieser, zu Gegebenheiten gekommen zu sein, die an einzelnen Punkten einen anderen Schluss zulassen, etwas, was meiner Meinung nach auch dem Gericht hier und da aufgefallen ist. An dieser Stelle möchte ich auf zwei Zeugen verweisen, den einen, der Mitarbeiter des Finanzamtes war und ist und der andere ist der werte Insolvenzverwalter.

Kommen wir zuerst zum Mitarbeiter des Finanzamtes:

Bei der Vernehmung des Zeugen viel es einem unserer Anwälte auf, dass es bei der Berechnung, die von Mitarbeitern des Finanzamtes bezüglich der Kapitalertragsteuer angestellt wurden, zu Fehlern eben in besagter Berechnung gekommen ist. Das Finanzamt geht davon aus, dass die deutsche GmbH eine Steuerlast von circa 350.000 €, die als Kapitalertragsteuer hätten abgeführt werden müssen, nicht abgeführt hat. Diese Summe stimmt so nicht. Fakt ist, dass die deutsche GmbH die Kapitalertragsteuer, die aus den Renditeerwirtschaftungen resultiert, sehr wohl abgeführt wurde, wenn auch nicht ans Finanzamt, sondern an den jeweiligen Investor. Wie sie alle wissen, ist in den jeweiligen Darlehensverträgen ganz deutlich ausgeführt, dass die Kapitalertragsteuer vom Investor selber an das Finanzamt abzuführen ist, da es sich bei dem damals vertriebenen Finanzprodukt um das so genannte partiarisches Darlehen handelte und bei dem, eben anders, als bei anderen Finanzprodukten, die Abführungspflicht nicht bei der deutschen GmbH lag. Über diesen Sachverhalt wurde gestritten, aber man kam zu keinem endgültigen Ergebnis. Zeugen haben ganz klar ausgesagt, dass dieser Hinweis nicht nur zur Kenntnis genommen wurde, sondern auch, dass ihm zugestimmt wurde.

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass es eben auch zu besagten Berechnungsfehler kam. Da die Mitarbeiter des Finanzamtes, die in dieser Angelegenheit tätig wurden, also zum Beispiel die Steuerfahndung, davon ausgehen, dass die deutsche GmbH die Kapitalertragsteuer gar nicht abgeführt hätte und nicht in Betracht zog, dass diese an den Investor ausgekehrt worden war, wurde es sich jetzt einfach gemacht.

Es wurde ganz einfach auf die ausgezahlten Beträge, die als Nettoauszahlung betrachtet wurden, zusätzlich die Kapitalertragsteuer von 25 % und der Solidaritätszuschlag von 5,5 % aufgeschlagen. Dadurch ist die vom Finanzamt ausgewiesene Steuerschuld der deutschen GmbH wesentlich höher, als dies tatsächlich der Fall ist. Auf Nachfrage des Gerichts, wies der Mitarbeiter des Finanzamtes darauf hin, dass dem Finanzamt selber die Mitarbeiter fehlen würden, hier eine ordentliche Prüfung durchzuführen, da es um zehn Tausende einzelne Buchungen gehen würde und eine solche Ausarbeitung mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, was in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen könnte.

Der Rechtsbeistand, den wir in diesem Zusammenhang gewinnen konnten, teilte uns mit, dass hier die Möglichkeit besteht, diese Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, weil unabhängig von der Verfügung stehenden Arbeitskraft im jeweiligen Finanzamt eine ordentliche und umfangreiche Durcharbeitung der Datensätze hätte erfolgen müssen, die dann in dieses Verfahren hätte Einfluss finden müssen.

Auch Herr Koch, seines Zeichen Insolvenzverwalter der deutschen GmbH, hätte mit seinen Mitarbeitern wesentlich mehr Zeit in die Ausarbeitung und für das Verständnis der deutschen GmbH stecken müssen.

Hier möchte ich mein Augenmerk besonders auf die Tatsache legen, dass auch hier die Zahlen, so wie sie Einzug in das Verfahren gefunden haben, falsch sind.

Als Resultat daraus gab der Insolvenzverwalter an, dass er in diesem Verfahren mit einer Quote von circa 22 oder 23 Prozent rechnen würde.

Diese Quote ist falsch!

Deutlich wird dies aus folgendem Sachverhalt:

Die Firmengruppe, die nach der Verhaftung des Geschäftsführers der deutschen GmbH, Herrn Bernd Schulte, am 5. Juli 2016 dazu gezwungen war, diesen Aufgabenbereich mit zu übernehmen, hat, der Übersichtlichkeit halber, einen Stichtag festgelegt.

Dieser Stichtag war gleich gesetzt worden, mit dem Verhaftungstag des Geschäftsführers. Das bedeutet, dass alle angefallenen Auszahlungsansprüche bis zu diesem Zeitpunkt nicht weiter bedient worden sind. Dies hat auch damit zu tun, dass von der Staatsanwaltschaft von Geschäftskonten, von Privatkunden und auch in Form von Haus-Eigentum, eine siebenstellige Euro Summe beschlagnahmt wurde.

Alle Forderungen, die nach dem 5. Juli 2016 entstanden sind, hier jetzt bis zum 8. Februar 2018, den Tag meiner Verhaftung, wurde ausgeglichen und abgearbeitet.

Der Insolvenzverwalter hingegen geht davon aus, entlang der Berechnung, dass sein Stichtag, den er auf den 10. Oktober 2016 gelegt hat, der für die Berechnung relevant ist.

Dies kann aber schon alleine deshalb nicht stimmen, weil bereits seit Juli 2016 die neuen Darlehensverträge nicht mehr mit der deutschen GmbH, sondern mit anderen international ansässigen Unternehmen der Firmengruppe geschlossen wurden. Unseren Berechnungen zufolge führt nun dieser Unterschied in den Stichtagen dazu, dass die vom Insolvenzverwalter angenommene Quote zu gering ausgefallen ist.

Darüber hinaus gab der Insolvenzverwalter bei seiner Zeugenvernehmung an, dass er für sich frei entschieden hätte, dass die geschlossenen Darlehensverträge gegen geltendes Recht verstoßen würden und somit nichtig sein. Aufgrund der Nichtigkeit dieser Verträge, hätte er sich dann auch praktisch nicht um so genannte Nachrangsdarlehen gehandelt, woraus sich für ihn der Schluss ergab, dass es bei der deutschen GmbH zu einer Überschuldung gekommen ist, die in ihrer Konsequenz einen durch den Geschäftsführer Bernd Schulte gestellten Insolvenzantrag unumgänglich machte.

Unsere Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter in seiner persönlichen Einschätzung der Sachverhalte einen Fehler begangen hat.

Ergänzend muss an dieser Stelle auch noch erwähnt sein, dass auch das Handeln in dieser Angelegenheit, nämlich die Insolvenz Antragstellung, zumindest ein fragwürdiges Verhalten dar stellt. Wenn auch nicht zwingend notwendig, jedoch allgemeine Praxis, hätte der Geschäftsführer sich mit der Mehrheitseigentümerin der deutschen GmbH absprechen müssen, wie hier zu verfahren gewesen wäre. Es hätte nämlich, nach hiesiger Rechtsauffassung die Frage der Überschuldung auch mit der Mehrheitseigentümerin hätte besprochen werden müssen, denn so wurde ihr die Möglichkeit genommen, eine eventuell vorliegende Überschuldung, durch das bereitstellen von weitem Kapital abwenden zu können.

Es gibt noch weitere Gründe, auf die ich aber an dieser Stelle nicht eingehen möchte, da sie den Rahmen dieses Newsletters sprengen würden.

Die bis jetzt dargelegten Punkte reichen aus, um hier jetzt ein Handeln unsererseits zu begründen.

Deshalb haben wir entschieden, dass ein Geschädigtenfond aufgelegt wird, in denen den Inhabern offener Forderung gegen die deutsche GmbH bis zum Stichtag 5. Juli 2018 folgendes Angebot unterbreitet wird:

Die Firma, die gegründet wird, um diesen Geschädigtenfond aufzulegen, kauft anerkannte Forderungen gegen die deutsche GmbH auf und das bei einer Quote von 50 %. Dadurch ergibt sich, dass die von uns angebotene Quote, die des Insolvenzverwalters mehr als verdoppelt.

Sollten sich verschiedene angestrebte zivilrechtliche Verfahren, die gerade von uns geplant werden, sich in der Richtung entwickeln, wie unsere Rechtsbeistände dies als möglich erachten, kann es sogar dazu kommen, dass die von uns angebotene Quote letztendlich nicht nur bei 50 % der ursprünglich bereitgestellten Geschäftsdarlehen liegt, sondern bis auf 150 % anwachsen könnte. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nur die Idee. Die endgültige Quote kann erst später definiert werden. 

Da die Versendung dieses Newsletters nicht weiter hinausgezögert werden konnte, stellt das jetzt geschriebene, zumindest zu diesem Zeitpunkt, nur ein gedankliches Modell dar. Am kommenden Montag wird es wohl hier zu abschließenden Beratungen mit unseren Anwälten kommen. Das wird dann in absehbarer Zeit zu Resultaten führen.

Mit Resultaten ist hier nicht direkt die komplette Auskehrung der ausstehenden Zahlungen gemeint, da dies ja das angestrebte Ziel darstellt. Das Resultat oder die Resultate sind vielmehr ein Aktions Katalog, der dann abgearbeitet werden muss.

Hierbei werden dann zivilrechtliche Verfahren gegen das zuständige Finanzamt und seine Mitarbeiter, gegen den Insolvenzverwalter und seine Mitarbeiter und gegen den Geschäftsführer der deutschen GmbH, der eVisionTeam Networking GmbH, eingeleitet. Mögliches und realistisch angestrengtes Ziel ist es, die im Moment im Insolvenzverfahren befindliche deutsche GmbH zu stabilisieren und damit die Durchführung der Insolvenz aufzuhalten.

Unsere Meinung nach kann dies aber nur dann geschehen, auch nur gelingen, wenn die noch zu gründende Firma Inhaberin der Forderung ist, weil sie dann im Falle eines Falles auch auf die Rückzahlung verzichten kann, wodurch der eigentliche Insolvenzgrund der deutschen GmbH aufgelöst wird und verschwindet.

In einem solchen Fall muss dann noch ein neuer Geschäftsführer gefunden werden und dann hätten wir etwas zu Stande gebracht, was in dieser Form in unserer Industrie einzigartig wäre.

Welche Auswirkungen das auf die Zukunft der gesamten Firmengruppe haben könnte, kann sich wahrscheinlich jeder selber vorstellen. 

Wir werden in den nächsten Wochen eine eigene Homepage bereitstellen, auf der sich Investoren, die eine Forderung gegen die deutsche GmbH haben, die aus dem Zeitraum vor dem 5. Juli 2016 bestehen, eintragen können, um uns bestehende Forderungen zu verkaufen.

Dort wird man sich dann auch einen Vertrag im Vorfeld anschauen können, der alle Aspekte eines Forderungsankaufes beschreibt und darlegt. Weitere Informationen dazu folgen aber auch über einen weiteren Newsletter in den kommenden Wochen.

Auch wenn ich bereits einen Newsletter an den vergangenen Tagen geschrieben hatte, der eigentlich heute versendet werden sollte, war ich nun doch gezwungen, diesen zu streichen und einen neuen zu verfassen.

Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Zeit seit meiner Entlassung nicht ausgereicht hat, um ein komplettes und belastbares Konzept über die Neuausrichtung der Firmengruppe zu erstellen.

Ich bitte darum hier doch Verständnis zu zeigen.

Geplant ist, dass am 16. November 2018 ein solches Konzept zumindest in den Grundzügen vorliegt und auch kommuniziert werden kann, was dann gleichzeitig der Neustart unseres Geschäftes bedeuten wird.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass am heutigen Tage viele Fragen offen sind, die in diesem Newsletter keine Berücksichtigung finden konnten, eben weil die Thematik und die Fragestellung doch wesentlich komplexer sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in Zukunft wesentlich gründlicher gearbeitet werden muss, wenn es darum geht, absolute Rechtssicherheit zu erlangen, damit die Flanke, über die wir angegriffen werden können, nie wieder so groß ist, wie sie es jetzt war. Auf dieses bei Ihnen vorausgesetzte Verständnis begründet sich, dass ich Ihnen jetzt mitteilen muss, dass Sie noch länger auf den weiteren Teil dieses Newsletters warten müssen, nämlich so lange, bis für die verwendeten Formulierungen von Seiten unseres Rechtsbeistandes “grünes Licht“ gegeben wurde.

Deshalb komme ich hiermit jetzt zum Ende des heutigen Newsletters und möchte mich dafür bedanken, dass so viele von Ihnen weiterhin Interesse an einer Zusammenarbeit mit eVisionTeam haben.

Bereits nach dem Juli 2016 haben wir unter Beweis gestellt, dass es bei uns kein Aufgeben gibt, dies wird auch dieses Mal deutlich sichtbar werden. In dem nächsten Newsletter der spätestens am kommenden Montag wieder an Sie herausgeht, wird es dann um die offenen Forderungen aus der Zeit und um die Zeit meiner Verhaftung in Cambodia gehen. Auch hierfür steht fest, wie schon seit vielen Jahren bei uns, dass alle offenen Forderungen ausbezahlt werden. Dies gilt nicht nur für die Einzahlung, sondern auch für durch unsere Algorithmen erzielten Gewinne, die zum Teil aus Reinvestitionen entstanden sind. Ebenso werden auch alle offenen Provisionsansprüche ausgeglichen werden.

Dies ist nun das zweite Mal, dass wir in einer vergleichbaren Situation stecken. Leider kann Ihnen niemand abnehmen, wie Sie mit den Sachverhalten im Einzelnen umgehen werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns, vielleicht sogar mit ihrer tatkräftigen Unterstützung dabei helfen würden, dass von vielen für unmöglich gehaltene, dann doch möglich zu machen. 

Wir können an dieser Stelle keinen großen Raum für Diskussionen einräumen! 

Das was wir vorhaben ist möglich und die Jahre seit dem 13. Januar 1999 haben eindrucksvoll gezeigt, dass wir Dinge umsetzten, die man uns nie zugetraut hätte. Diesmal stehen die Zeichen dafür, dass es genauso sein wird.

Es ist wie es ist!

Daraus ergibt sich, dass es nur eine einzige Entscheidung gibt, die jeder unserer Investoren, Kunden und Vertriebspartner für sich treffen muss. 

Sehen Sie es so wie wir? 

Sagen auch Sie: „Jetzt erst recht!“

Oder gehören Sie zu denen, die sich von einer momentanen „Schieflage“ so beeindrucken lassen, dass Sie sich lieber zurückziehen möchten?

Ich hoffe, Sie schieben diese Entscheidung noch ein wenig auf, nämlich noch genauso lange, bis Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, in weiteren Newslettern auch noch die offenen Fragen zu beantworten.

Wir möchten Ihnen unsere Pläne vorstellen, doch das braucht etwas Zeit. Wir möchten bei Ihnen um Ihre Unterstützung werben und können nur hoffen, dass Sie beim Blick in unsere Vergangenheit, die ja nun schon fast 20 Jahre beträgt, genügend Gründe finden, uns auch in die Zukunft zu folgen.

Für mich gilt, dass ich alles daran setzen werde, in der Vergangenheit gemacht Fehler zu beheben und damit die Tür auf zu stoßen, in eine Zukunft, die so fantastisch aussehen wird, dass viele sie für reine Utopie halten werden.

Es ist wie es ist!

Am kommenden Montag erfahren Sie mehr. 



Ihr Robert Schmalohr

Antworten Top
Wir sind alle schon sehr gespannt darauf, was demnächst veröffentlicht werden wird.

Kommende Woche werde ich nach Hamburg fliegen. Ich freue mich sehr darauf, weiterhin mit Robert zusammen arbeiten zu können.
Auch wenn mir bewusst ist, dass es Leute gibt die jetzt NUR auf Zahlungen warten; denen sei gesagt; ich persönlich glaube an eine zumindest zufriedenstellende Lösung für alle. Nur kann auch ich noch nicht sagen, wie schnell alles laufen kann.

Diejenigen die auch bereit sind eVisionTeam wieder auf den alten Stand zu bringen und darüber hinaus (allerdings wahrscheinlich mit Konzeptänderungen), sind herzlich eingeladen sich zu melden.
Sinnvol wäre, sich über den Livechat in den Telegramchat holen zu lassen, wenn man da noch nicht drin ist.

Folgender Film aus dem Sommer 2017, zeigt nach meiner Meinung eindrucksvoll, was alles bereits erreicht wurde.
Für mich eine weitere Bestätigung, dass eVisionTeam eben anders ist, in jeglicher Hinsicht Lächeln



Antworten Top
naja ich denke so bald wieder bei E-Vision ausgezahlt wird kann ja wieder der grüne Daumen rein und es geht weiter.aber in etwas NEUES Einzahlen OHNE die Alten Gelder zu bekommen.mal ehrlich da kann ich nur den Kopfschütteln.
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