05.08.2017, 00:18
Questra/AGAM – SFC Hong Kong nimmt beide in ihre Investor-Alerts auf
4. August 2017 von arthurvanburren
So, auch die chinesische Steuersonderzone Hong Kong und deren Finanzaufsicht SFC haben AGAM nun unter den Buchstaben A aufgenommen und deklariert, das AGAM Investoren anwirbt ohne die erforderliche Lizenz zu besitzen. Hier werden aber nach noch nicht bestätigten Informationen, die Ermittlungen über das erforderliche Mass hinaus ausgedehnt und wir werden hier noch einiges zu Lesen bekommen. Auch die SFC hat die vorliegenden Fakten als unweigerlich bewiesen angesehen.
http://burrenblog.com/2017/08/04/questraagam-sfc-hong-kong-nimmt-beide-in-ihre-investor-alerts-auf/
Atlantic Global Asset Management, SA
Veröffentlichungsdatum: 2. August 2017 | Kategorien: Investorenwarnung
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
https://www.fma.gv.at/atlantic-global-asset-management-sa-2/
4. August 2017 von arthurvanburren
So, auch die chinesische Steuersonderzone Hong Kong und deren Finanzaufsicht SFC haben AGAM nun unter den Buchstaben A aufgenommen und deklariert, das AGAM Investoren anwirbt ohne die erforderliche Lizenz zu besitzen. Hier werden aber nach noch nicht bestätigten Informationen, die Ermittlungen über das erforderliche Mass hinaus ausgedehnt und wir werden hier noch einiges zu Lesen bekommen. Auch die SFC hat die vorliegenden Fakten als unweigerlich bewiesen angesehen.
http://burrenblog.com/2017/08/04/questraagam-sfc-hong-kong-nimmt-beide-in-ihre-investor-alerts-auf/
Atlantic Global Asset Management, SA
Veröffentlichungsdatum: 2. August 2017 | Kategorien: Investorenwarnung
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
https://www.fma.gv.at/atlantic-global-asset-management-sa-2/