23.08.2017, 08:06
(23.08.2017, 07:45)jupp69 schrieb: Vielleicht gefühlt Geldwäsche, da aber die Herkunft bekannt ist fällt es juristisch nicht unter diesen begriff.
wenn mich nicht alles Täuscht muss das Geld aus illegalen Handlungen (Raub, Drogenhandel, Steuerhinterziehung etc.) stammen. Wenn einen Firma nicht zugelassen ist aber der Geldfluß nachvollziehbar dann ist es keine Geldwäsche
Ist es nicht auch eine illegale Handlung ohne die entsprechende Lizenz Gelder im Finanzsektor einzusammeln?