02.09.2016, 09:44
(01.09.2016, 19:04)Buffa schrieb: PS: Es soll Firmen geben, die auch bei deutlich weniger Jahresgehalt als 50.000 Euro Maßnahmen androhen, wenn sich der Mitarbeiter weigert, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Nun kannst Du einwenden, dass Du ja nicht bei Questra angestellt bist. Aber Questra wird dann sagen "ja klar, nicht angestellt und ab sofort auch sonst in keiner Form mehr für uns tätig" Grin
grundsaetzlich hast du recht .aaaaaber:
questra verdient an seinen investoren auch nicht schlecht, insofern relativiert sich die frage wer in wessen bringschuld ist.
stichwort: questra kassiert doppelt ab:
01 questra bzw agam behaelt die investsummen fuer die koffer fuer sich
mit der begruendung beim kofferkauf handele sich um den kauf einer
dienstleistung, naemlich die der manager.
02 die manager aber widerum kassieren ebenfalls woechentlich von uns und zwar nicht gerade wenig
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= also sind wir der meinung, dass es sich um ein geschaeftsverhaeltnis auf augenhoehe handelt.
investoren muessen questra nicht in den hintern kriechen und umgekehrt ebenfalls nicht !
questra koennte sich damit begnuegen sich die provisionen mit den manager teilen.
ein einbehalten der investsumme waere nicht wzingend notwenig.
ob die manager freiberufler sind oder von questra fest angestellt ist irrelevant.
aber nein, questra moechte die invests seiner kunden einbehalten aus reiner profitgier.
wenn man das ganze betrachtet ist das ok, dann sollten aber auch ausnahmen gemacht weden
und nicht gehirnamputiert auf irgendwelchen regeln bestehen.
einigen wir uns deshalb dass deine aussage nur ein like wert ist ?
aus dieser logik heraus sollte man meinen, dass eine loesung fuer dieses problem gefunden wird.