08.11.2018, 22:46
In der BAFIN Meldung steht folgendes:
"Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die First Skyway Invest Group Ltd. eine Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, anbietet.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht."
1. Das ist keine Warnung sondern es sind "Anhaltspunkte" vorhanden, dass kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Von Warnung keine Rede und Anhaltspunkte sind keine Beweise.
2. Gemäss VermAnlG Gesetz kann ein Unternehmen dies auf elektronischem Wege nachreichen:
Kann unter diesem Link nachgelesen werden:
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/Prospekte/mvp_prospekte_artikel.html
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"Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die First Skyway Invest Group Ltd. eine Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, anbietet.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht."
1. Das ist keine Warnung sondern es sind "Anhaltspunkte" vorhanden, dass kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Von Warnung keine Rede und Anhaltspunkte sind keine Beweise.
2. Gemäss VermAnlG Gesetz kann ein Unternehmen dies auf elektronischem Wege nachreichen:
Kann unter diesem Link nachgelesen werden:
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/Prospekte/mvp_prospekte_artikel.html