24.12.2018, 00:55
(18.12.2018, 23:13)Elvira schrieb: Und sogar Aktien bewegen sich nicht nur an der Börse, sondern können auch vorher schon gekauft werden, sogar bevor dem PRE-IPO, alles ganz legal.
Richtig, wenn sie von den Emitenten selbst ausgegeben wurden. Werden diese durch eine dritte Partei (Vermittlerstatus) vertrieben ist ein Prospekt vorzulegen.
(18.12.2018, 23:13)Elvira schrieb: Es sind erstens keine Aktien,sondern Anteilscheine (des deklariert SW auch deutlich) Anteilscheine braucht es keine Genehmigungen, das ist der sogenannte Graue Markt, indem sich SW bewegt.
Auch falsch, denn wer lesen kann und hier sollte man sich die komplette Seite von Skyway Capital von Beginn des onlinegehens bis heute genau anschauen, dann behaupten selbige heute noch es seien Aktien. Demendsprechende Aussagen wurden natürlich dokumentiert.
(18.12.2018, 23:13)Elvira schrieb: Es wäre auch eine unmögliche Sache, für dieses Projekt in allen Ländern Genehmigungen einzuholen.
Auch falsch, bei so einem großen Expertenpool wie Skyway immer behauptet diesen zu haben, gibt es bestimmt den ein oder anderen Banker, der diese Genehmigungen einholen kann.
Aber irgendwie widersprichst Du Dich auch, denn zuvor braucht man keine Genehmigung einzuholen da ja angeblich keine Aktien und dann diese Aussage die die vorherige irgendwie ad adsurdum führt.
Aktien, Anleihen , Wandelanleihen, konvertierbares Darlehen, upps letztes wird je behauptet und mit einem Vertrag bekräftigt. Hierzu mal eine Defination per Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Darlehen_(Deutschland)
Darlehen ugs. Kredit = Kredit - und hier ein doch recht informatives Beiblatt der Bafin mit gesetzlicher Defination: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_090108_tatbestand_kreditgeschaeft.html;jsessionid=09142C1C95F52B72921AB537E1D0D596.1_cid298?nn=9450978#doc7866820bodyText2 - bitte genau durchlesen es wird interessant.
Dann sollte man sich dieses informative Beiwerk: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/WA/Schuldverschreibungen/Schuldverschreibung_node.html - einmal anlesen und wenn dies geschehen wieder zurück zum Beiblatt - Kredit.
Und nun zu meiner Frage in diese Expertenrunde hier. Da ja jeder einen solchen Darlehns-Vertrag (lt. Skyway muss dieser unterschrieben zurückgesendet werden) unterschrieben hat. was meint Ihr immer noch Anleihe, immer noch Aktien, immer noch Darlehen und wenn ja - Legal? Genehmigungspflichtig?`
Warum sollte die Bafin auf Ihrer Webseite also schreiben, das dem Anschein nach kein Prospekt vorliegt?
Skyway und Ihr sagt, weil keine Aktien veräußert wurden. Ok sagen wir mal es sind Anleihen.
Hier nun mal eine kleine Aussage:
. Nach Auffassung der BaFin wird durch die Begebung der Anleihen erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) betrieben. Die in der Vorschrift enthaltende Ausnahmeregelung für Inhaber- und Orderschuldverschreibungen (sog. „Bereichsausnahme“) kommt nach Ansicht der BaFin nicht zur Anwendung. Denn die dort geschaffene gesetzliche Ausnahme sei nur dann einschlägig, wenn der Rückzahlungsanspruch ausschließlich aus dem Wertpapier folge. Bestehe daneben ein weiterer selbständiger Rückzahlungsanspruch (etwa aufgrund einer Garantie) sei die Anleihe insgesamt als Einlagengeschäft zu sehen (vgl. BaFin – Merkblatt zum Tatbestand des Einlagengeschäfts, Stand: März 2014, Ziff. II, zuletzt abgerufen am 13.08.2018 InterCop - Rotterdam).
Wir können es drehen und wenden wie wir wollen, können es nennen wie wir wollen und doch kommen wir am Ende immer wieder auf den Status "Verstoß gegen.". Und dies wiederum löst dann eine Kettenreaktion der anwerbenden Affiliate aus.