13.06.2019, 02:09
(12.06.2019, 16:17)Freigeist schrieb: Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig lieber Olli .kann also noch Tage, Monate, Jahre dauern
und nur weil eine Firma kein Prospekt vorlegt, hat heißt es noch lange nicht, dass es kein reales Untenehmen ist.
Ich bitte hier klar zu differenzierren ; )
Falsch nach Veröffentlichung hat nun Skyway Capital 4 Wochen Zeit entweder ein Prospekt vorzulegen (das würde wiederum ein Eingeständnis der vorherigen Illegaliät erzeugen) oder Wiederspruch einlegen. Es geht hier immerhin um einen offiziellen Verwaltungsakt zu dem ein Wiederspruch eingelegt werden kann und daher der Verwaltungsakt eben noch keinen Bestandskraft (von Rechts wegen vollzogen) erlangen konnte.
Ein Vögelchen zwitscherte mir aber bei einem nächtlichen Spaziergang zu, das ein niederländischer Rechtsanwalt, seineszeichen angestellt beim niederländischen Justizministerium, von einem Verschwörungsbanause (ähnliches Wort ist im Hinblick auf Kritiker wie z.B. Burrenblog und Co. in den letzten Kommantaren gefallen) Material erhalten hat, die genau das von Dir angezweifelte, in Dokumenten beweisen und nun der Bafin vorliegen sollten.
Besonders im Hinblick auf Personen die in öffentlichen Foren und Social Medien nun plötzlich im Bezug zu der Warnung der Bafin behaupten, das niemals Aktien veräußert wurden sondern immer nur konvertierbare Darlehen. Dies wiederum, gehen wir mal davon aus das dies so stimmen würde, würde so manchen Investor nun vor einer weiteren Hürde deutscher Gesetzgebung stellen.
Daher meine Frage an Dich; wie oft darf man in Deutschland ein Darlehen vergeben ehe diese Darlehensvergabe dann einen gewerblichen Charakter erhalten würde?
Aber nein, jetzt in der Zeit,wo ich diesen Kommentar schreibe, wird von offizieller Skyway-Seite immer noch der Begriff "Aktien" verwendet um weitere Investoren anzuwerben.
Es würde mich also nicht wundern, wenn die Bafin jene similaren drei-Phasen anwendet, wie es zuvor die belgische FSMA getan hat. 1. Warnung - 2. Warnung - 3. Warnung und danach übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Also keine Panik, noch ist es Zeit. Aber wie letztendlich die Bafin reagieren wird, bleibt abzuwarten, besonders im Hinblick auf weiteres Datenmaterial aus der Welt der Verschwörungstherorien, was der Bafin zukommen könnte.
Wichtig ist festzuhalten, das niemand nach zwei Jahren am Ende sagen kann, er habe von alledem nichts gewusst.
(13.06.2019, 01:15)Freigeist schrieb: all eure Untergangsszenarien sind alle wiederlegt worden.
Hallo Freigeist, könntest Du mir hierzu die genauen Quellen nennen?
Vielen Dank für Deine Mühen.