08.02.2016, 12:05
(07.02.2016, 23:05)Titoni schrieb: Ach Ja, Entschuldigung, ich hab mich vertan, es handelt sich um § 32 Absatz 1 KWG
Jetzt kommen wir der Sache näher, macht auch mehr Sinn als das Versicherungswesen.
Besonders eine Textstelle ist interessant hinsichtlich Deines Beispiels:
Vermittlung durch inländische Institute / (freie) Mitarbeiter
Sofern ein ausländisches Institut durch Aufbau und Nutzung einer Vertriebsorganisation über inländische Institute/(freie) Mitarbeiter neue Kunden in Deutschland gewinnt, ist von einer Erlaubnispflicht des ausländischen Unternehmens für die dem Kunden angebotene Bank- und/oder Finanzdienstleistung auszugehen.
Selbst wenn man davon ausginge, dass es sich um eine Vertriebsorganisation handeln würde, gilt der Abschnitt (bzw der gesamte §) für Bank- und Finanzdienstleistungen.
Glaubst Du, dass jedes Unternehmen und jeder Kleinbetrieb, jede Webseite eines Kleinunternehmers oder Internetshops, die Affiliate-Marketing betreiben, sich eine BaFin-Erlaubnis eingeholt hat? Glaubst Du, dass die BaFin nicht viel zu tun hätte, wenn jede Werbung und jedes Affiliate-Programm als Bankgeschäft eingestuft werden würde? Ich behaupte nicht, mich in diesem Bereich super auszukennen, aber allein meine Logik sagt hier, das kann nicht sein. Vielleicht kannst Du mir ja einen Link zeigen, der bestätigt, dass Affiliate-Marketing eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung ist!
MAP verkauft Werbeplätze, keine Finanzdienstleistung. Jeder Tante-Emma-Laden, der eine Cashback-Aktion macht, bräuchte dann ja auch eine BaFin-Erlaubnis. Jeder Weihnachtsmarkt-Stand, bei dem ich beim Kauf von 2 Bonbon-Tüten eine gratis dazu bekomme, bräuchte also auch eine BaFin-Erlaubnis? Is klar. Was ist eigentlich mit denen, die hier RCB anbieten? Bitte schnell bei der BaFin melden.