18.10.2016, 06:39
(18.10.2016, 00:11)Limits84 schrieb: Du hast einen Steuerlichen Grundfreibetrag von ca 9000 Euro.Also muss man wenn man bei der Steuererklärung auch die Einkünfte des normalen Jobs angeben, auch wenn man nicht Geringverdiener ist? (Der Freibetrag kommt also für mich sowieso nicht in Frage). Wozu eigentlich, wenn die Steuern dafür bereits bezahlt wurden? (Sry kenn mich in dem Bereich wirklich null aus)
Da ist es egal.ob das Geld durch Arbeit ,Selbstständigkeit oder sonst was her kommt.
Ab dieser Summe ,zahlst du Anteilsmässig deine Steuern.
Beim " normalen" Job ,bist du Vorsteuerberechtigt.Du zahlst jeden Monat deine Steuern. Kannst aber, als geriengverdiener am Ende des Jahres ,oder eher im Frühjahr des neues Jahres ,den Lohnsteuerausgleich machen und bekommst die überschüssige Lohnsteuer wieder.( Für Geriengverdiener ,ne tolle Sache. + Werbepauschale.
Einkünfte aus HYIP, oder sonst was.werden dazu gerechnet.
Solltest du keinen Job haben und nur dein Geld ruch HYIP machen.so hast du auch deinen Freibetrag.
Also dein Job hat mit deinen Einkünften was zu tun und du musst sie angeben.( Wird im Formular auch nach gefragt).
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