19.10.2016, 16:22
Korrekt. Du hast in 2016 genau 1 Ausgabe, dafür in 2017 nur Einnahmen.
Das ist nicht schlimm, der Verlust deiner Einlage aus dem Jahr 2016 wird 2017 mit deinen Einnahmen wieder ausgeglichen.
ABER: Bedenke bitte, dass du einen Verlust nicht mit anderen Einkommensarten ausgleichen kannst.
Beispiel: Du steckst die 500 Euro am 15.12.16 in ein Programm, welches nur 1x monatlich auszahlt. Deine erste Auszahlung erwartest du also am 15.01.17. Dann hast du in 2016 ja eigentlich 500 Euro Ausgaben, also Verlust gehabt. Waren die 500 Euro nun der einzige Betrag, den du in 2016 investiert hast, dann hast du "Pech". Da du keinen Gewinn gemacht hast, hast du auch keine Einnahmen, gegen die du deine 500 Euro gegenrechnen kannst. In der Steuererklärung kannst du also keinen Verlust geltend machen, deine Einnahmen betragen für 2016 "0,00 Euro". Dagegen hast du in 2017 nur zu versteuernde Einnahmen, aber keine Verluste mehr, da diese ja in 2016 angefallen sind. Im Endeffekt hast du dann also deine eingesetzten 500 Euro nochmals versteuert (wenn sie häppchenweise in 2017 zurückkommen).
Bei einer deutschen Bank könntest du dir hierfür einen Verlustvortrag zur Übernahme der Verluste ins nächste Jahr beantragen. Damit würde dein Verlust nicht in 2016 anfallen, sondern erst in 2017, wo du ihn gegen deine Gewinne wieder gegenrechnen kannst. Ich bezweifle aber, dass dir im HYIP-Bereich jemand so etwas ausstellen kann oder darf.
Das ist nicht schlimm, der Verlust deiner Einlage aus dem Jahr 2016 wird 2017 mit deinen Einnahmen wieder ausgeglichen.
ABER: Bedenke bitte, dass du einen Verlust nicht mit anderen Einkommensarten ausgleichen kannst.
Beispiel: Du steckst die 500 Euro am 15.12.16 in ein Programm, welches nur 1x monatlich auszahlt. Deine erste Auszahlung erwartest du also am 15.01.17. Dann hast du in 2016 ja eigentlich 500 Euro Ausgaben, also Verlust gehabt. Waren die 500 Euro nun der einzige Betrag, den du in 2016 investiert hast, dann hast du "Pech". Da du keinen Gewinn gemacht hast, hast du auch keine Einnahmen, gegen die du deine 500 Euro gegenrechnen kannst. In der Steuererklärung kannst du also keinen Verlust geltend machen, deine Einnahmen betragen für 2016 "0,00 Euro". Dagegen hast du in 2017 nur zu versteuernde Einnahmen, aber keine Verluste mehr, da diese ja in 2016 angefallen sind. Im Endeffekt hast du dann also deine eingesetzten 500 Euro nochmals versteuert (wenn sie häppchenweise in 2017 zurückkommen).
Bei einer deutschen Bank könntest du dir hierfür einen Verlustvortrag zur Übernahme der Verluste ins nächste Jahr beantragen. Damit würde dein Verlust nicht in 2016 anfallen, sondern erst in 2017, wo du ihn gegen deine Gewinne wieder gegenrechnen kannst. Ich bezweifle aber, dass dir im HYIP-Bereich jemand so etwas ausstellen kann oder darf.