28.10.2016, 20:39
(27.10.2016, 12:58)investlinda schrieb:(27.10.2016, 11:15)Metalcore schrieb: Kann mir hier mal kurz jemand helfen? muss ich bei der steuererklärung eigentlich auch Dokumente vorweisen, die das bestätigen was ich angebe bzw ist das Pflicht? Oder reicht es aus einfach Gewinne anzugeben? In meinem Fall betrifft es keine klassischen HYIPs sondern ich bin an Questra und Evo Binary interessiert. Sind ja so gesehen keine HYIPs wenn ich das richtig verstanden hab.
In Deutschland musst du alle deine Angaben belegen können. Das Finanzamt verzichtet initial allerdings bei einigen Einkünften auf einen Nachweis. Beispielsweise musst du deine Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers in der Regel nicht einreichen. Dennoch hat das Finanzamt das Recht, diese Belege einzufordern. Bei einigen Angaben macht es auch Sinn, den Beleg gleich mit einzureichen.
Wenn ich Kosten meiner Nebenkostenabrechnung zurückerstattet haben möchte, reiche ich die Belege mittlerweile z.B. gleich mit ein, da das Finanzamt vorher sowieso jedes Jahr nach dem Beleg gefragt hat.
Bitte behandle weder Questra, noch Evo Binary noch sonst ein anderes Programm hier aus dem Forum anders. Du kannst effektiv nicht nachprüfen, was diese Programme sind - HYIP oder nicht. Nur weil sie vorgeben, etwas zu sein, heißt das noch nicht, dass sie es auch wirklich sind. Egal wie viele Leute sich vor Ort anschauen, ob die Firma auch "echt" ist. Bitte behandle alle Programme generell als HYIP.
Wie würdest du die Programme, die deiner Meinung nach kein HYIP sind, steuerlich anders behandeln?
Ich würde sie nicht steuerlich anders behandeln, aber vielleicht kann man bei Questra/Evo ja einiges mehr an Dokumenten erhalten als bei anderen HYIPs die bald mal verschwinden.
Hab jetzt aber immer noch nicht verstanden, ob es Pflicht ist etwas beizulegen oder nicht?
Bei HYIPs die z.B nur kurze Zeit laufen, wie willst du denn da etwas nachweisen oder so?
Vielen Dank Euch für die Hilfe.