10.01.2017, 13:17
(10.01.2017, 12:59)tdh schrieb: Wenn du nun, wie bei Questra, aus dem Wallet wieder investierst, dann sprechen wir hier dem Grunde nach noch nicht von Zuflüssen.
Doch!
Sobald das Geld auf deinem Questra-Konto landet, ist es für dich ein Zufluss. Diese Aussage ist gemäß der aktuellen Rechtssprechung (zumindest in Deutschland) seit 2014 ziemlich eindeutig!
Etwas anders sieht es aus, wenn ersichtlich ist, dass ein Programm gescammt hat. Wenn ich also weiß, dass der Admin nicht mehr auszahlt, dann versteuere ich auch diese Gewinne (ab einem Tag X) nicht mehr. Das muss man einfach abwägen und einen guten Mittelweg finden.