19.03.2017, 19:26
@airdirk
Vor Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses müssen wir die Einkunftsart bestimmen. Je nach HYIP können das ggf. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalermögen oder sonstigen Einkünften sein. Die Systematik der Einkunftsermittlung unterscheidet sich stark.
Bei gewerblichen Einkünften führt der Forderungsausfall zu einem Verlust. Bei Kapitalvermögen und bei sonstigen Einkünften unterscheidet das Finanzamt zwischen dem Kapitalstamm und den Erträgen. Die Erträge werden versteuert, der Forderungsausfall soll auf der Vermögensebene liegen und damit keine Steuerfolgen haben.
Um einem Darlehensausfal bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geht es in einem anhängigen Klageverfahren vor dem Bundesfinanzhof:
Rechtsfrage: Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen?
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=ah&sid=e42bb0b47442ceda01fbb4b3005e3c38&nr=31519&pos=12&anz=28
Gegen das Auseinanderrechnen der Finanzverwaltung von Kapitalrendite und Kapitalstamm bei den Einkünften aus Kapitalvermögen könnte man auch argumentieren. Kapitalerträge sind -meist- die planmäßige Fruchtziehung aus überlassenem und rückzahlbarem Kapital. Das ist aber nicht das Geschäftsmodell mancher HYIPs. Hier werden sehr hohe Renditen erzielt und dafür der Ausfall des Kapitals gezielt in Kauf genommen. Erträge und Ausfallrisiko bedingen sich.
Vor jedem Streit über eine erfolgte Steuerfestsetzung würde ich unter Hinweis auf das o. g. Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragen. Klar, das schafft bei aktuellen Fragen keine Sicherheit.
Zu der Fragestellung gibt es keine Literatur oder Urteile. Die Suche nach einem erfahrenen Steuerberater wird da schwer; Der beste Treffer dürfte einer sein, der sich überhaupt auf die Materie einlässt.
Viel Spaß
Vor Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses müssen wir die Einkunftsart bestimmen. Je nach HYIP können das ggf. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalermögen oder sonstigen Einkünften sein. Die Systematik der Einkunftsermittlung unterscheidet sich stark.
Bei gewerblichen Einkünften führt der Forderungsausfall zu einem Verlust. Bei Kapitalvermögen und bei sonstigen Einkünften unterscheidet das Finanzamt zwischen dem Kapitalstamm und den Erträgen. Die Erträge werden versteuert, der Forderungsausfall soll auf der Vermögensebene liegen und damit keine Steuerfolgen haben.
Um einem Darlehensausfal bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geht es in einem anhängigen Klageverfahren vor dem Bundesfinanzhof:
Rechtsfrage: Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen?
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=ah&sid=e42bb0b47442ceda01fbb4b3005e3c38&nr=31519&pos=12&anz=28
Gegen das Auseinanderrechnen der Finanzverwaltung von Kapitalrendite und Kapitalstamm bei den Einkünften aus Kapitalvermögen könnte man auch argumentieren. Kapitalerträge sind -meist- die planmäßige Fruchtziehung aus überlassenem und rückzahlbarem Kapital. Das ist aber nicht das Geschäftsmodell mancher HYIPs. Hier werden sehr hohe Renditen erzielt und dafür der Ausfall des Kapitals gezielt in Kauf genommen. Erträge und Ausfallrisiko bedingen sich.
Vor jedem Streit über eine erfolgte Steuerfestsetzung würde ich unter Hinweis auf das o. g. Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragen. Klar, das schafft bei aktuellen Fragen keine Sicherheit.
Zu der Fragestellung gibt es keine Literatur oder Urteile. Die Suche nach einem erfahrenen Steuerberater wird da schwer; Der beste Treffer dürfte einer sein, der sich überhaupt auf die Materie einlässt.
Viel Spaß