21.03.2017, 09:12
(19.03.2017, 19:26)Roundup schrieb: @airdirk
Vor Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses müssen wir die Einkunftsart bestimmen. Je nach HYIP können das ggf. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalermögen oder sonstigen Einkünften sein. Die Systematik der Einkunftsermittlung unterscheidet sich stark.
Danke für die Antworten. Wenn wir also mal von Questra oder Evo ausgehen, sollten wir uns bei Kapitalvermögen bewegen. Danach müsste doch meine Rechnung oben möglich sein oder?
Kurzer Nachtrag, denn ich habe in der Rechnung einen kleinen Rechenfehler. Denn bei 2500 Gewinn (die man sich ausbezahlen könnte und es versteuert = alles versteuertes Geld), sieht die Rechnung wie folgt aus (bei einem Reinvest über das gesamte Jahr):
2500 Gewinn - 1000 Aanfangsinvest - 2500 Reinvest (der ja versteuert wurde)
Dann bleibt im ersten Jahr sogar ein Negativvortrag.
Passt es so? Ihr könnt mir gerne auch eine PN schicken und etwas berichten, wie ihr es in der Praxis macht, denn auch wenn man bei einem HYIP nicht alles richtig machen kann (weil sich viele nicht auskennen), möchte ich auch nichts generell falschen machen. Nach dem Motto so viel wie nötig und so wenig wie möglich