24.03.2017, 10:15
Zum Thema HYIP und Steuern.
Gewinn ist laut Legaldefinition der Überschuss der (Betriebs-)Einnahmen über die (Betriebs-)Ausgaben.
Ob ein Investment eine (Betriebs-)Ausgabe im steuerlichen Sinne darstellt ist nach den Gegegenheiten des einzelnen Investmensts zu beurteilen.
Da es hier die unterschiedlichsten Formen gibt, gibt es entsprechend die unterschiedlichsten Antworten.
Nur als Beispiele:
Einlage - lebenslange Auszahlung, Einzahlung ist "verloren"
Einlage - lebenslange Auszahlung, Einzahlung ist "NICHT verloren"
Einlage - Auszahlungen für eine begrenzte Zeit, mit den Auszahlungen wird die Einlage zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen für eine begrenzte Zeit, die Einlage wird am Ende der Laufzeit zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen bis zu einem bestimmten Betrag/Prozentsatz, mit den Auszahlungen wird die Einlage zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen bis zu einem bestimmten Betrag/Prozentsatz, die Einlage wird am Ende der Laufzeit zurückerstattet
Wahrscheinlich gibt es noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, aber ich denke dies allein sollte schon reichen um klarzumachen, dass eine pauschale Beurteilung NICHT möglich ist.
Jeder einzelne Vorgang muss -will man alles 100 % richtig machen - für sich betrachtet werden und steuerrechtlich gewürdigt werden.
Auch die Zuordnung zu Einkünften ist so einfach nicht.
Spätestens wenn aktiv Referalls geworben werden, ist man im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und der Fragestellung ist die Einlage notwendiges Betriebsvermögen und das macht die ganze Angelegenheit nicht einfacher.
Mein Rat an alle, die sich im Steuerrecht nicht auskennen:
Geht bevor ihr eure erste Steuererklärung, mit Erträgen/Ausgaben aus Online-Geschäften enthält, zu einem Steuerberater, der sich in dem Bereich auskennt.
Bereits mit der ersten Steuererklärung in diesem Bereich kann man viele Fehler machen, die später nicht mehr oder nur sehr schwer zu korrigieren sind und richtig teuer werden können!
Die Steuerberaterkammern sind da gerne behilflich.
Gewinn ist laut Legaldefinition der Überschuss der (Betriebs-)Einnahmen über die (Betriebs-)Ausgaben.
Ob ein Investment eine (Betriebs-)Ausgabe im steuerlichen Sinne darstellt ist nach den Gegegenheiten des einzelnen Investmensts zu beurteilen.
Da es hier die unterschiedlichsten Formen gibt, gibt es entsprechend die unterschiedlichsten Antworten.
Nur als Beispiele:
Einlage - lebenslange Auszahlung, Einzahlung ist "verloren"
Einlage - lebenslange Auszahlung, Einzahlung ist "NICHT verloren"
Einlage - Auszahlungen für eine begrenzte Zeit, mit den Auszahlungen wird die Einlage zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen für eine begrenzte Zeit, die Einlage wird am Ende der Laufzeit zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen bis zu einem bestimmten Betrag/Prozentsatz, mit den Auszahlungen wird die Einlage zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen bis zu einem bestimmten Betrag/Prozentsatz, die Einlage wird am Ende der Laufzeit zurückerstattet
Wahrscheinlich gibt es noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, aber ich denke dies allein sollte schon reichen um klarzumachen, dass eine pauschale Beurteilung NICHT möglich ist.
Jeder einzelne Vorgang muss -will man alles 100 % richtig machen - für sich betrachtet werden und steuerrechtlich gewürdigt werden.
Auch die Zuordnung zu Einkünften ist so einfach nicht.
Spätestens wenn aktiv Referalls geworben werden, ist man im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und der Fragestellung ist die Einlage notwendiges Betriebsvermögen und das macht die ganze Angelegenheit nicht einfacher.
Mein Rat an alle, die sich im Steuerrecht nicht auskennen:
Geht bevor ihr eure erste Steuererklärung, mit Erträgen/Ausgaben aus Online-Geschäften enthält, zu einem Steuerberater, der sich in dem Bereich auskennt.
Bereits mit der ersten Steuererklärung in diesem Bereich kann man viele Fehler machen, die später nicht mehr oder nur sehr schwer zu korrigieren sind und richtig teuer werden können!
Die Steuerberaterkammern sind da gerne behilflich.