26.03.2017, 18:47
@Metalcore
Welcher Einkunftsart ordnet der Berater die Geschäfte dann zu?
Bei gewerblichen Einkünften sind Invests keine Betriebsausgaben, allenfalls der Ausfall. Ausnahmefall ist Umlaufvermögen, also Zeug, das wiederverkauft werden soll. Den Fall haben wir hier nicht.
Beim Kapitalvermögen gibt es in aller Regel gar keine Werbungskosten.
Bei sonstigen Einkünften braucht der Ansatz eines Invests als Werbungkosten eine sehr gute Begründung, auf die ich neugierig bin.
Welcher Einkunftsart ordnet der Berater die Geschäfte dann zu?
Bei gewerblichen Einkünften sind Invests keine Betriebsausgaben, allenfalls der Ausfall. Ausnahmefall ist Umlaufvermögen, also Zeug, das wiederverkauft werden soll. Den Fall haben wir hier nicht.
Beim Kapitalvermögen gibt es in aller Regel gar keine Werbungskosten.
Bei sonstigen Einkünften braucht der Ansatz eines Invests als Werbungkosten eine sehr gute Begründung, auf die ich neugierig bin.