29.06.2017, 12:59
(13.06.2017, 18:22)Peppi2006 schrieb: Damit muss man eigentlich Schauen ob man nicht auch in diesen Ländern abgaben abführen muss.
Das stimmt nicht ganz. Man ist grds. in beiden Ländern steuerpflichtig und aufgrund eines DBAs verzichtet ein Land auf die Besteuerung. In diesem Fall idR. das Ausland.
Zitat:Erst mit der Realisierung im FIAT Markt oder Realisierung in DE wird es für das Finanzamt interessant.
Tut mir leid, stimmt nicht.
Zitat:Auch können Erlöse in Kryptowährungen umgewandelt werden, die wieder einen anderen Status in Deutschland haben.Das ändert nachträglich nichts mehr an dem vorherigen Ertrag aus dem HYIP. Das ist schlicht egal.
Man sollte sich vor Augen führen, dass alle Zahlungsflüsse bei BTC "auf ewig" in der Blockchain sind und dass die Festsetzungsverjährung von hinterzogenen Steuern erst nach 10 Jahren verjährt, faktisch allerdings erst nach 11-14 Jahren. Auch wenn das Finanzamt das jetzt noch nicht auf dem Schirm hat, würde ich mich da nicht entspannt zurücklehnen.