04.01.2016, 06:18
Hallo VastoKnasto,
ganz allgemein ein paar Hinweise zu Deiner Frage:
- Gewerbeanmeldung ist nötig, wenn u.a. eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Erst einmal unabhängig davon, um welche Beträge es geht.
- Je nachdem, wo der Anbieter/die Seite ihren Sitz hat (außerhalb EU, innerhalb EU oder D) sind die Umsätze dann steuerpflichtig oder nicht steuerbar. Das bezieht sich auf die Umsatzsteuer, Einkommssteuer ist dann trotzdem zu zahlen. Einfach mal informieren, was auf GPA zutreffen würde.
- Je nachdem, ob Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst oder nicht, musst Du evtl. Umsatzsteuervoranmeldungen machen (auch da sind nicht steuerbare Umsätze einzutragen).
- Zum Jahresabschluss musst Du dann eine EÜR ausfüllen (Einnahmenüberschussrechnung). Es sei denn, Deine Umsätze wären über 500k, dann Bilanz (wird aber nicht der Fall sein).
- Hier der wichtigste Punkt: Es wird oft unterschätzt, wann Umsätze als solche zählen. Viele geben nur die Kontobewegungen an, das ist u.U. aber nicht korrekt. Es zählt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das heißt, sobald man aktiv Auszahlungen veranlassen KÖNNTE, gilt das Geld bereits als zugeflossen. Wie gesagt, streng genommen ist das so, aber hier werden dir viele Leute etwas anderes erzählen. Da man auf den Werbeportalen viel reinvestieren muss, kommt man auch bei geringen Gewinnen bereits auf hohe Umsätze. Damit dürfte wohl bei Deinem Betrag die Kleinunternehmerregelung schon nicht mehr gelten, da Deine Umsätze (nicht Gewinne) wahrscheinlich höher als 17500 Euro im Jahr sind.
Meine Antwort ist nur als Denkanstoß zu sehen, da ich mir bereits dieselben Fragen gestellt habe. Ich nehme keine Gewähr auf Korrektheit, da ich kein Steuerberater bin .
ganz allgemein ein paar Hinweise zu Deiner Frage:
- Gewerbeanmeldung ist nötig, wenn u.a. eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Erst einmal unabhängig davon, um welche Beträge es geht.
- Je nachdem, wo der Anbieter/die Seite ihren Sitz hat (außerhalb EU, innerhalb EU oder D) sind die Umsätze dann steuerpflichtig oder nicht steuerbar. Das bezieht sich auf die Umsatzsteuer, Einkommssteuer ist dann trotzdem zu zahlen. Einfach mal informieren, was auf GPA zutreffen würde.
- Je nachdem, ob Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst oder nicht, musst Du evtl. Umsatzsteuervoranmeldungen machen (auch da sind nicht steuerbare Umsätze einzutragen).
- Zum Jahresabschluss musst Du dann eine EÜR ausfüllen (Einnahmenüberschussrechnung). Es sei denn, Deine Umsätze wären über 500k, dann Bilanz (wird aber nicht der Fall sein).
- Hier der wichtigste Punkt: Es wird oft unterschätzt, wann Umsätze als solche zählen. Viele geben nur die Kontobewegungen an, das ist u.U. aber nicht korrekt. Es zählt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das heißt, sobald man aktiv Auszahlungen veranlassen KÖNNTE, gilt das Geld bereits als zugeflossen. Wie gesagt, streng genommen ist das so, aber hier werden dir viele Leute etwas anderes erzählen. Da man auf den Werbeportalen viel reinvestieren muss, kommt man auch bei geringen Gewinnen bereits auf hohe Umsätze. Damit dürfte wohl bei Deinem Betrag die Kleinunternehmerregelung schon nicht mehr gelten, da Deine Umsätze (nicht Gewinne) wahrscheinlich höher als 17500 Euro im Jahr sind.
Meine Antwort ist nur als Denkanstoß zu sehen, da ich mir bereits dieselben Fragen gestellt habe. Ich nehme keine Gewähr auf Korrektheit, da ich kein Steuerberater bin .