29.09.2020, 15:27
(29.09.2020, 15:03)Buffa schrieb:(29.09.2020, 14:57)Lauko1998 schrieb: Heißt das ich könnte meine Schulden, die durch die Aufnahme meines Baukredits entstanden sind, auch mit meinen Gewinnen aus Aktien verrechnen, bzw. diese einfach dafür nutzen, um den Kredit ggf. auch frühzeitiger abzubezahlen?
Wenn Du den Baukredit aufgenommen hast, um damit steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen, dann kannst Du die Schuldzinsen (also die "Kosten", aber niemals die "Schulden" selber) u.U. steuerlich geltend machen. Wenn Du die Hütte selber bewohnst, dann gehört das zum privaten Bereich und ist damit steuerlich nicht relevant.
Ah okay, ja das erscheint mir plausibel. Ne, wohne nicht selbst drin Danke für die schnelle Antwort
LG