03.02.2016, 20:24
@aquarius:
Danke ersteinmal für deine Antwort.
Es wäre schön, wenn es genau so wäre. Leider scheint dem ja eben nicht so zu sein.
Denn genau darum ging es ja in den Beiträgen, dass trotz des Verlustes, die Anleger die bis dahin gezahlten Renditen zusätzlich versteuern mussten.
"Als wäre der Verlust der Ersparnisse nicht schlimm genug, kommt auf die Betrogenen auch noch jede Menge Ärger mit dem Finanzamt zu. Denn den Fiskus interessiert es nicht, dass die Anleger einem betrügerischen System aufgesessen sind. Er behandelt die Ausschüttungen vielmehr so wie bei allen konventionellen Anlageformen als Kapitalerträge, die zu versteuern sind, unabhängig davon, ob sie ausbezahlt oder wieder angelegt und verloren wurden. Dagegen sind Betroffene gerichtlich vorgegangen, aber der Bundesfinanzhof hat schon in einem Urteil aus dem Jahr 2010 (Az.: VIII R 4/07) die Vorgehensweise der Finanzämter bestätigt.
Bei dieser Linie blieb der BFH auch dem aktuellen Streitfall. Der Kläger hatte bei dem Betreiber eines Schneeballsystems eine Beteiligung an einer angeblich hochverzinslichen Kapitalanlage erworben. Daraus erhielt er bis zum Zusammenbruch des Systems Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ, teilweise aber wieder anlegte."
Zitat: Handelsblatt
Danke ersteinmal für deine Antwort.
(03.02.2016, 19:21)aquarius schrieb: Angenommen, man hätte 1.000€ dort investiert und 10 Tage lang 5% Rendite erhalten. Also 50% retour. Danach verschwindet das Programm.
Dann hat man quasi 500€ verloren, muss aber trotzdem die 500€, die einem bereits als Scheinrendite zugeflossen sind, versteuern.
Aus meiner Sicht 500 Euro Einnahmen (Rendite) 1.000 Euro Ausgaben (Forderungsverlust) macht in der Summe 500 Euro Verlust.
Es wäre schön, wenn es genau so wäre. Leider scheint dem ja eben nicht so zu sein.
Denn genau darum ging es ja in den Beiträgen, dass trotz des Verlustes, die Anleger die bis dahin gezahlten Renditen zusätzlich versteuern mussten.
"Als wäre der Verlust der Ersparnisse nicht schlimm genug, kommt auf die Betrogenen auch noch jede Menge Ärger mit dem Finanzamt zu. Denn den Fiskus interessiert es nicht, dass die Anleger einem betrügerischen System aufgesessen sind. Er behandelt die Ausschüttungen vielmehr so wie bei allen konventionellen Anlageformen als Kapitalerträge, die zu versteuern sind, unabhängig davon, ob sie ausbezahlt oder wieder angelegt und verloren wurden. Dagegen sind Betroffene gerichtlich vorgegangen, aber der Bundesfinanzhof hat schon in einem Urteil aus dem Jahr 2010 (Az.: VIII R 4/07) die Vorgehensweise der Finanzämter bestätigt.
Bei dieser Linie blieb der BFH auch dem aktuellen Streitfall. Der Kläger hatte bei dem Betreiber eines Schneeballsystems eine Beteiligung an einer angeblich hochverzinslichen Kapitalanlage erworben. Daraus erhielt er bis zum Zusammenbruch des Systems Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ, teilweise aber wieder anlegte."
Zitat: Handelsblatt