10.08.2016, 10:11
(10.08.2016, 08:30)anne7679 schrieb: Hallo, ich bin bei einem Revshare Programm (Promycom) angemeldet. Ab 1.10.2016 wird nur noch ausgezahlt, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Soweit so gut. Als Privatperson kann ich soweit ich mich informiert habe ein Kleingewerbe anmelden. Das das Anmeldegebühren kostet weiß ich auch. Aber wie geht es dann weiter? Muss ich die Gewinne (nicht sehr viel) nur beim lohnsteuerausgleich angeben? Oder muß ich noch weitere Dinge beachten? Sind Gewinne nur die Beträge die ich mir auszahlen lasse? Im normalfall Investiere ich die Provision gleich wieder in neue Profitpacks und lasse sie mir nicht auszahlen. Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo Anne,
ich kann hier keine Steuertipps geben, da ich aber selbst ein Gewerbe in ähnlichem Zusammenhang habe, ein paar wichtige Hinweise geben, mit denen Du Dich beschäftigen solltest:
- Die Meinungen gehen bzgl. der Abrechnungsweise bei Werbeplattformen mit "Refinanzierung" der Adpacks weit auseinander. Die einen erfassen nur die Kontoein- und auszahlungen, das ist meiner Meinung nach falsch. Da Du jederzeit über Dein internes Guthaben verfügen und es theoretisch jederzeit auszahlen lassen kannst, musst Du dieses Guthaben wie Dein "Konto" behandeln. Somit unterliegen alle (internen) Provisionen der Umsatzsteuer. Das Zauberwort lautet hier Zufluss- und Abflussrechnung. Der Nachkauf eines Adpacks vom Provisionskonto ist eine Ausgabe, aber auch gleichzeitig eine Einnahme, auf dessen netto-Ablaufleistung Du Umsatzsteuer abführen musst.
- Beschäftige Dich unbedingt mit dem Thema Vorsteuerabzugsberechtigung. Die Umsatzsteuervoranmeldung musst Du als Unternehmerin jeden Folgemonat jeweils bis zum 10. Tag angeben (im Elster-Portal). Melde Dich also am besten schon einmal dort an, denn das dauert ein paar Wochen bis Du einen Zugang bekommst.
- Halte nicht fest an der Kleinunternehmerregelung. Vergiss diese am besten gleich, denn Du kommst mit den Umsätzen seeehr schnell über das Jahres-Umsatz-Limit. Also gleich richtiges Gewerbe anmelden.
- Gewöhne Dich daran, hohe Umsätze zu haben. Je nachdem, ob Du die Werbepakete brutto oder netto einkaufst, kannst Du die Vorsteuer geltend machen (wenn Du sie schon bezahlt hast), oder musst sie nachträglich an das Finanzamt abführen. Gerade letzteres benötigt Planung, denn hier kommst du schnell in die roten Zahlen, wenn du von der Werbeplattform nie auszahlst und immer nur refinanzierst (falls du die Pakete netto, also ohne Vorsteuer, einkaufst). Ich vermute aber mal, dass Du die Pakete derzeit brutto einkaufst, da Du ja noch keine Vorsteuerabzugsberechtigung hast, die Du hättest bei promycom einreichen können.