14.10.2016, 01:46
(13.10.2016, 18:48)Limits84 schrieb: Bei den MLM und HYIP Systemen habe ich meinen Steuerberater gefragt Er meinte," Wo kein Kläger, da kein Richter " und meinte,das diese Geschichten nicht Kapitalertragssteuer berechtigt sind. Da muss/sollte man ein Gewerbe anmelden.Je nach Einkommen reicht auch ein Kleingewerbe. Kostet 20-30 Euro
Meiner Meinung nach sollte man besten einen Steuerberater fragen und eh alles angeben.
Das sieht offenbar jeder Steuerberater anders. Die Aussage "Wo kein Kläger, da kein Richter" halte ich für sehr riskant. Du bist in der Pflicht, dein Einkommen zu deklarieren. Ob man das bei ein paar Euros im Monat wirklich macht sei mal dahingestellt. Aber irgendwann wird es vielleicht doch mal mehr. Ab wann willst du da eine Grenze ziehen und anfangen, die Einnahmen anzugeben? Wer dem Ärger vorbeugen will, fängt also beim 1. Euro an.
Man benötigt auch nicht zwingend ein Gewerbe bzw. ist eine Gewerbeanmeldung nur für bestimmte Einnahme-Arten notwendig, z.B. wenn du Gewinne durch das Werben neuer Partner (Affiliates) hast. Die Dame bei meinem Gewerbeamt und ein von mir beauftragter Steuerberater waren sich (unabhängig voneinander) einig, dass es sich z.B. bei Einnahmen aus Ad-/Revshare-Systemen aber um eine Vermehrung von Vermögen handelt, welche auch unter dem mehrmaligen Hinweis der Gewinnerzielungsabsicht dennoch als "Einkommen aus Kapitalvermögen" in der Einkommensteuererklärung deklariert werden soll. Dies ist also stark davon abhängig, woher das zu versteuernde Geld kommt. Tut euch selbst einen Gefallen und sucht in jedem Fall einen Steuerberater auf, der EURE Situation genau prüft. Meine Ausführungen haben nichts mit einer Steuerberatung zu tun und ersetzen diese keinesfalls!
(14.10.2016, 00:37)Metalcore schrieb: Danke für die ausführliche Erklärung, allerdings bleibt immer noch die Frage wann die Steuerpflicht entsteht? Nur auf die ausbezahlten Gewinne oder auch auf die Gewinne, die ich im Account drin lasse und eventuell re-investiere?
Spätestens seit den Gerichtsurteilen 2014 (siehe hier im Thread) besteht dahingehend Klarheit, dass (Schein-)Gewinne zu versteuern sind, wenn sie anfallen. Das bedeutet also, wenn sie auf eurer Wallet beim jeweiligen Anbieter gebucht werden und nicht erst, wenn ihr euch dieses Geld auch auszahlen lasst.