02.05.2016, 16:42
ich bin kein jurist, habe aber etwas background. man braucht keine klage beim gericht einreichen. man muss nur anzeige bei der polizei erstatten, dann ermittelt die staatsanwaltschaft schon falls ein anfangsverdacht besteht und erhebt klage. straftatbestand dürfte wohl gewerbsmäßiger betrug sein, vielleicht noch mehr
vielleicht haben sie auch ein paar reiche russen beschissen, die erledigen das dann anders. egal wo sie auf der welt sich verkrochen haben, da kommt einer vorbei und liqudiert sie ganz einfach
vielleicht haben sie auch ein paar reiche russen beschissen, die erledigen das dann anders. egal wo sie auf der welt sich verkrochen haben, da kommt einer vorbei und liqudiert sie ganz einfach