04.05.2016, 09:17
Man muss zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden.
Durch die Anzeige macht man die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Straftat aufmerksam. Falls diese einen Anfangsverdacht sieht, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein und erhebt ggf. dann Anklage gegen die Beschuldigten.
Im Zivilrecht kann man zum Beispiel die Beklagten auf Schadenersatz verklagen, auch in Form einer Sammelklage. Hierzu müsste man sich juristisch beraten lassen. Ggf. ist dies erst sinnvoll nach einer Verurteilung der Täter.
Aktuell bin ich mir noch nicht sicher, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht, einiges deutet darauf hin. Vielleicht ist den Admins aber das Projekt wirklich nur über den Kopf gewachsen. Aber dann auch müsste eine Auszahlung der Einlage an alle Investoren möglich sein (zur Not auch händisch).
Durch die Anzeige macht man die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Straftat aufmerksam. Falls diese einen Anfangsverdacht sieht, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein und erhebt ggf. dann Anklage gegen die Beschuldigten.
Im Zivilrecht kann man zum Beispiel die Beklagten auf Schadenersatz verklagen, auch in Form einer Sammelklage. Hierzu müsste man sich juristisch beraten lassen. Ggf. ist dies erst sinnvoll nach einer Verurteilung der Täter.
Aktuell bin ich mir noch nicht sicher, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht, einiges deutet darauf hin. Vielleicht ist den Admins aber das Projekt wirklich nur über den Kopf gewachsen. Aber dann auch müsste eine Auszahlung der Einlage an alle Investoren möglich sein (zur Not auch händisch).