21.06.2016, 06:34
soweit ich mich erinnere haben aber auch einige payment prozessoren in ihren AGBs stehen das nur der eingetragene nutzer den benutzen darf. was ja schon allein aus verschiedenen rechtliche gründe vorraussetzung is. diebstahl,missbrauch,verlust usw.
immerhin könnte das familienmitglied ja auch den BeOnPush mit nutzen dann wenn auch der zahlungsprozessor geteilt wird und jeder seine packs hat.
das mit den selben Ips is eher schlechte entscheid. gründen von VPN und größeren Netzwerken. da kanns schon mal 10-20 nutzer mit der selben IP geben. 2-3 arbeitskollegen von BeOnPush überzeugt und schon könnte es passieren das diese im FirmenNetzwerk mal nach ihrem Account schauen.
immerhin könnte das familienmitglied ja auch den BeOnPush mit nutzen dann wenn auch der zahlungsprozessor geteilt wird und jeder seine packs hat.
das mit den selben Ips is eher schlechte entscheid. gründen von VPN und größeren Netzwerken. da kanns schon mal 10-20 nutzer mit der selben IP geben. 2-3 arbeitskollegen von BeOnPush überzeugt und schon könnte es passieren das diese im FirmenNetzwerk mal nach ihrem Account schauen.