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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Hauptbeitrag

Diskussion / Umfrage 

Nach dem Kommentar von Parabellum hier zu lesen: http://x-invest.net/forum/thread-ist-investieren-in-programme-illegal?pid=6712#pid6712
(10.08.2015, 21:41)parabellum schrieb: Was ich mich schon ewig gefragt habe:

Wie versteuert ihr solche Erträge aus diesen eigentlich "Illegalen" Programmen. Oder eher gefragt, wenn ich mir plötzlich 10k auf mein Kto. auszahlen lasse fällt die ja auch iwie auf. oder?
Was für möglichkeiten hat man zusätzlich um ans Bare zu kommen. Ich weis jetzt nicht ob ich diese Frage überhaupt stellen darf. Aber mich würde es brennend intressieren.

Ich würde mich freuen falls wir alle gemeinsam über das Thema Steuern und versteuern auch reden könnten.

Aus rechtlichen Gründen sage ich hier gleich: Gänsefüßchen  Dies dient nicht der Steuerberatung.  Gänsefüßchen  Es sind lediglich Tipps. Weil wir ich denke mal keinen Steuerberater unter uns haben der dies offiziell nach WpHG , HGB etc nicht darf. Falls doch ist er hier gern eingeladen.

Die ersten Frage ist also von Parabellum:

Wie versteuert Ihr eure HYIPs earnings?
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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Diskussion

 Hi Lächeln
Hab was rausgefunden 
jetzt ein bsp. Ich arbeite online von zuhause aus Verdiene 650€ im Monat das sind x12 7800 € Jahres Verdienst 
Also kann ich 3200€ ohne Steuern zu zahlen durch Hyips dazu Verdienen  Grinsen Ich werde das mal nach Weihnachten mit dem Steuerberater besprechen ob das so stimmt
Lg Karli Lächeln
 
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Klar, Karli. Wenn Du unter dem Grundfreibetrag liegst, dann ist es immer steuerfrei.
Zumindest für die Einkommensteuer. Ob Umsatzsteuer anfällt, wird Dir (hoffentlich) Dein Steuerberater sagen können.
Ob Die Krankversicherung einen Teil abhaben will, ebenfalls.
Und falls Du irgendwelche Leistungen beziehst, z.B. Wohngeld oder ähnliches, ist das Zusatzeinkommen dafür wohl auch relevant.
Ich gehe nun mal davon aus, dass das bei Euch zumindest in Grundzügen ähnlich ist, wie in Deutschland.

Aber es wäre schön, wenn Du nach dem StB Termin hier nochmal die evtl. neuen Erkenntnisse kund tust.
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Klar Buffa
Werde Ich dann alles Berichten
Und zur Not wandere ich nach Zypern aus,dort sind seit 2015 fuer 18Jahre Einkuenfte Steuerfrei

lg
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Es gibt da ein paar Länder, die als Option in Frage kommen. Malta hat z.B. auch einen moderaten Steuersatz.
Schwierig wird es immer dann, wenn man nicht bereit (oder wegen anderer "Zwänge" nicht in der Lage) ist, wirklich auszuwandern.
Die Einkünfte im Ausland zu versteuern und trotzdem in DACH zu leben erfordert dann schon etwas abenteuerlichere Konstruktionen, wenn es denn noch einigermaßen legal und sicher sein soll .
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Und wie ist das wenn man sich in Zypern bei einer Bank ein Konto eroeffnet
und sich dann dort hin sein Geld zb von Questra via Bankueberweisung schicken laest
Geht das oder muss man dort Wohnen oder die Staatsbuergesrschaft haben
lg
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(24.12.2016, 15:42)Karli schrieb: Und wie ist das wenn man sich in Zypern bei einer Bank ein Konto eroefnet
und sich dann dort hin sein Geld zb von Questra via Bankueberweisung schicken laest
Geht das oder muss man dort Wohnen oder die Staatsbuergesrschaft haben
lg

Nicht so einfach, wie man sich das vielleicht wünschen würde.
Da stecke ich aber auch nicht so tief drin.
Mach' Dich mal per google schlau und frage dann - gut vorbereitet - Deinen Steuerfuzzi.
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(24.12.2016, 15:10)Buffa schrieb: Es gibt da ein paar Länder, die als Option in Frage kommen. Malta hat z.B. auch einen moderaten Steuersatz.
Schwierig wird es immer dann, wenn man nicht bereit (oder wegen anderer "Zwänge" nicht in der Lage) ist, wirklich auszuwandern.
Die Einkünfte im Ausland zu versteuern und trotzdem in DACH zu leben erfordert dann schon etwas abenteuerlichere Konstruktionen, wenn es denn noch einigermaßen legal und sicher sein soll .
Hab da einen Link dazu: Hat irgendwer mal in der Facebook Gruppe gepostet.
http://de.panlegis.com/malta-gruendung/?src=b|%2Blimited%20%2Bgr%C3%BCndung|75135896457&gclid=CjwKEAjw97K_BRCwmNTK26iM-hMSJABrkNtbmu1rsv2zQMlDaDteIn2apXC2F_Br2iAaLKjRf4CxbxoCxULw_wcB
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(24.12.2016, 14:52)Karli schrieb:  Hi Lächeln
Hab was rausgefunden 
jetzt ein bsp. Ich arbeite online von zuhause aus Verdiene 650€ im Monat das sind x12 7800 € Jahres Verdienst 
Also kann ich 3200€ ohne Steuern zu zahlen durch Hyips dazu Verdienen  Grinsen Ich werde das mal nach Weihnachten mit dem Steuerberater besprechen ob das so stimmt
Lg Karli Lächeln  

Kleine Anmerkung: Der URL entnehme ich, dass diese Steuergrenzen für Österreich gelten. In Deutschland ist der Betrag der Steuerfreigrenze ähnlich. Schon allein daher, dass hier im Beitrag die DACH-Länder vermischt werden, sollte jeder bei einer genauen Frage den Steuerberater bemühen. Andernfalls wendet man ggf. eine Regel aus Österreich für eine deutsche Einkommensteuererklärung an, was so natürlich nicht funktioniert.

Darf ich fragen, ob du wirklich nur von deinen 650 Euro lebst? Sonst kommt nichts hinzu (Lohn/Gehalt, Rente, staatliche Zuschüsse etc.)?
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Morgennnnn
Schoenen Feiertag Linda
Ja Habe ein Haus mit Familie wo wir zusammen nur strom und Heizung zahlen muessen
Darum geht es sich bei mir leicht mit den 650€ aus
Und wie gesagt werde ich auch einen Steuerfuzzi naechstes Jahr in kraft ziehen

Lg K
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Programm-Status: Problem / Warnung 
Aus gegebenen Anlass, möchte ich für alle darauf hinweisen, dass ich in keinem meiner hier verfassten Texte zur Steuerhinterziehung geraten habe, sondern lediglich meine subjektive Meinung bezüglich alternativen Vorgehensweisen zu dem allgemeinen Thema der Steuern mitteilen wollte, die sich aus den folgenden 2 Punkten zusammensetzt:

1. Ein Geschäft betreiben und beobachten ob es erfolgreich wird (und dann handeln).

2. Handeln: Nach alternativen Unternehmensformen in anderen Ländern 

mit niedrigen Steuersatz oder gar ohne Buchhaltungspflicht umschauen (legal).

Wenn man sich meine hier geposteten Beiträge noch einmal durchließt, wird man merken, dass ich an keiner Textstelle etwas anderes ausdrücken wollte und erst recht nicht, zur Steuerhinterziehung rate, - noch, gleichgültig wo, mitteile, dass ich selbst vor hätte "Steuern zu hinterziehen".

Desweiteren distanziere ich mich hiermit von diesem Thema; auf Nachfragen werde ich nicht antworten.

Danke für die Aufmerksamkeit. - Scheinbar offenen Anfragen in dieser Angelegenheit gelten somit als erledigt und verbleiben künftig ohne Reaktion.
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Hatte erst kürzlich einen Steuerberater gefragt, der kannte sich in dem Bereich so gut wie gar nicht aus -.-

Was ich immer noch nicht ganz verstanden habe, ist wie man Gewinne durch Re-invest besteuert. Denn wenn ich zB bei Questra einen 810er Koffer kaufe, lasse ihn auslaufen ohne zu reinvestieren, dann ist die Sache klar: Gewinn minus Einsatz=zu versteuerndes Einkommen. Aber wenn ich den 810er Koffer kaufe und 1 Jahr lang nur reinvestiere ohne auszuzahlen, was ist dann steuerpflichtig und vor Allem wie soll man da einen Durchblick haben? Theoretisch hatte ich ja 1 Jahr lang dann keinen Gewinn in der Hand sondern nur reinvestiert. Hierzu konnte mir der Steuerberater keinerlei Infos geben. Ich würde nur mal gern wissen WAS bei Re-investments versteuert werden muss bzw. wie muss ich das ausrechnen. Wenn mir das jemand anhand eines Beispiels oder so erklären könnte wäre natürlich super.
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Ein Re-Invest bedeutet nichts anderes, als dass du einen neuen Koffer kaufst. Woher das Geld kommt (aus eingezahltem Guthaben oder durch Erträge der anderen Koffer) ist dabei nicht wirklich relevant. Wichtig ist, die Ausgaben und Einnahmen dann zu buchen, wenn diese entstehen (also z.B. die Ausschüttung auf deinem Questra-Konto eingeht), und nicht erst dann, wenn das Geld auf deinem Bankkonto ankommt.

Beispiel:
02.01.17 - Kauf eines 1. 810er-Koffers - als Ausgabe zu buchen
06.01.17 - erste Ausschüttung des 1. Koffers - als Ertrag zu buchen (und ggf. dem ersten Koffer anrechnen)
13.01.17 - zweite Ausschüttung des 1. Koffers - als Ertrag zu buchen (und ggf. dem ersten Koffer anrechnen)
16.01.17 - Kauf eines 2. 810er-Koffers - als Ausgabe zu buchen
20.01.17 - dritte Ausschüttung des 1. Koffers - als Ertrag zu buchen (und ggf. dem ersten Koffer anrechnen)
20.01.17 - erste Ausschüttung des 2. Koffers - als Ertrag zu buchen (und ggf. dem zweiten Koffer anrechnen)
usw.

Die Ausgaben der einzelnen Koffer voneinander zu trennen ist zwar der umständlichste, aber auch der "sauberste" Weg. Somit erhältst du stets einen guten Überblick, wie deine Koffer ausgelastet sind bzw. wann (und wie hoch) du ggf. im Gewinn bist.
Wie gesagt, das hat nichts damit zu tun, über welches Geld du einen Koffer kaufst. Rein theoretisch könntest du dir deinen Gewinn/die Ausschüttungen komplett auf dein Konto auszahlen lassen und sofort wieder bei Questra einzahlen.
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(10.01.2017, 12:12)Metalcore schrieb: Hatte erst kürzlich einen Steuerberater gefragt, der kannte sich in dem Bereich so gut wie gar nicht aus -.-

Hallo Metalcore,

das ist natürlich schade, dass du da gleich an einen ahnungslosen Berater geraten bist. Lass dich nicht entmutigen und suche weiter. Es gibt definitiv auch andere! Lächeln

Aus meiner (Laien)Sicht: Grundsätzlich stimmt deine Annahme, das du die Einkünfte aus Investments versteuern musst, wenn Sie dir zugeflossen sind. Natürlich unter Berücksichtigung deines Aufwands/Einstands. Wenn du nun, wie bei Questra, aus dem Wallet wieder investierst, dann sprechen wir hier dem Grunde nach noch nicht von Zuflüssen. Die Beträge waren noch noch auf deinem Bank-/Devisenkonto. Ich mache meinem Berater immer eine Excelaufstellung zu einzelnen Invests und weise ihm die Zuflüsse aus. Belegen kann ich ihm die Zuflüsse dann ja auch tatsächlich anhand der Kontoauszüge des jeweiligen Bank-/Devisenkontos. Aber mein Berater ist auch ein "strenger Hund". Vielleicht reicht deinem Berater ja auch nur der Kontoauszug.

Sprich halt mit ihm, wenn du denn den Berater deines Vertrauens gefunden hast.

Bis dahin gilt wie immer: Wir dürfen/können dir hier keine steuerliche Beratung geben. Das hält natürlich viele nicht davon ab, hier Halbwahrheiten, Unsinn, oder Spekulationen zu äußern Zwinkern

Such dir einen guten Berater und handhabe es wie Robert Kiyosaki: "Man muss gute Berater auch vernünftig und angemessen bezahlen!"
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(10.01.2017, 12:59)tdh schrieb: Wenn du nun, wie bei Questra, aus dem Wallet wieder investierst, dann sprechen wir hier dem Grunde nach noch nicht von Zuflüssen.

Doch!
Sobald das Geld auf deinem Questra-Konto landet, ist es für dich ein Zufluss. Diese Aussage ist gemäß der aktuellen Rechtssprechung (zumindest in Deutschland) seit 2014 ziemlich eindeutig!
Etwas anders sieht es aus, wenn ersichtlich ist, dass ein Programm gescammt hat. Wenn ich also weiß, dass der Admin nicht mehr auszahlt, dann versteuere ich auch diese Gewinne (ab einem Tag X) nicht mehr. Das muss man einfach abwägen und einen guten Mittelweg finden.
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Vorsicht mit den Annahmen zu den Zuflüssen und den Reinvests.

Es gibt durchaus auch die Meinung, dass die Erträge schon als zugeflossen und damit steuerlich relevant gelten, sobald diese theoretisch AUSZAHLBAR WÄREN. Und wenn man ein Schneeballsystem unterstellt, dann gibt es sogar einschlägige Urteile, die die Rückflüsse als steuerliche Einnahme ansehen und den Kapitalverlust unberücksichtigt lassen, obwohl noch lange kein BEP erreicht ist.

Hier also bitte IMMER den Steuerberater konsultieren. Er hat bei einer Fehlberatung im Zweifel auch noch eine Haftpflicht im Rücken.
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(10.01.2017, 13:26)Buffa schrieb: Es gibt durchaus auch die Meinung, dass die Erträge schon als zugeflossen und damit steuerlich relevant gelten, sobald diese theoretisch AUSZAHLBAR WÄREN.

Hier also bitte IMMER den Steuerberater konsultieren. Er hat bei einer Fehlberatung im Zweifel auch noch eine Haftpflicht im Rücken.

Das ist keine Meiniung sondern die durch umfangreiche, höchstrichterliche Rechtsprechung abgesicherte, zutreffende Auslegung des § 11 Einkommensteuergesetz (Vereinnahmung und Verausgabung).
Letztlich ist eine Reinvestition faktisch nur eine Verkürzung der Zahlungswege - Abbuchung aus dem Account statt auszahlen und wieder einzahlen.
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Das würde aber denke ich voraussetzen, dass eine Auszahlung auch möglich ist, was ja nicht immer der Fall ist.
Dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe.
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Korrekt. Daher sollte man hierfür einen guten Mittelweg finden, der plausibel ist und sich dokumentieren lässt.
Z.B. würde ich Einnahmen nur dann buchen, solange das Programm auszahlt. Sobald also die ersten User nicht ausgezahlt werden, wäre das für mich der Stichtag. Belege findet man in diversen Foren, bei Monitoren oder in FB-Gruppen.

Achtung bezüglich der Repurchase-Balance: Wenn es Guthaben gibt, welches nicht ausgezahlt werden kann und für den Neukauf von Produkten/Paketen beim Anbieter verwendet werden muss, dann muss auch dieses versteuert werden (analog einer auszahlbaren Balance). Das lässt sich dadurch erklären, dass das Guthaben aus einer Repurchase-Balance als Echtgeld angesehen wird und man damit auch "normale" Produkte/Pakete beim Anbieter kaufen kann, die wiederum weitere Einnahmen erzeugen. Das ist zumindest die Meinung "meines" Steuerberaters dazu.
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Es wird hier immer geschrieben, man muss auch Gewinne die man reinvestiert, auch versteuern muss.
Aber (und bitte zerfleischt mich jetzt nicht) wie soll das Finanzamt oder andere Behörden dahinter kommen was in einem Account vorgeht? Entscheidend ist doch nur was am Bankkonto oder wo auch immer landet, oder? Zwinkern
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Also Ich hab meine 3k bei Questra ohne reinvest investiert

Warte bis alle Koffer ausgelaufen sind,mach einen Screenshot vom Gewinn bzw Questra Acount zeig das dem Steuerberater,zahle meine ca 20% Steuern

Kaufe mir einen neuen Blauen koffer bei Questra usw.
So werd ich das machen alles ohne reinvestitionen.

In einem Monat hab Ich Bep und dann schau Ich mal zum Steuerfuzzi,mit meinem Tablett und zeig ihm meinen Questra Acount,bin schon gespannd was er sagt

lg Cool
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