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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Hauptbeitrag

Diskussion / Umfrage 

Nach dem Kommentar von Parabellum hier zu lesen: http://x-invest.net/forum/thread-ist-investieren-in-programme-illegal?pid=6712#pid6712
(10.08.2015, 21:41)parabellum schrieb: Was ich mich schon ewig gefragt habe:

Wie versteuert ihr solche Erträge aus diesen eigentlich "Illegalen" Programmen. Oder eher gefragt, wenn ich mir plötzlich 10k auf mein Kto. auszahlen lasse fällt die ja auch iwie auf. oder?
Was für möglichkeiten hat man zusätzlich um ans Bare zu kommen. Ich weis jetzt nicht ob ich diese Frage überhaupt stellen darf. Aber mich würde es brennend intressieren.

Ich würde mich freuen falls wir alle gemeinsam über das Thema Steuern und versteuern auch reden könnten.

Aus rechtlichen Gründen sage ich hier gleich: Gänsefüßchen  Dies dient nicht der Steuerberatung.  Gänsefüßchen  Es sind lediglich Tipps. Weil wir ich denke mal keinen Steuerberater unter uns haben der dies offiziell nach WpHG , HGB etc nicht darf. Falls doch ist er hier gern eingeladen.

Die ersten Frage ist also von Parabellum:

Wie versteuert Ihr eure HYIPs earnings?
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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Diskussion

Hi Manuel Lächeln
Endlich mal brauchbare Antworten Sehr gut!
Einige Fragen hab ich aber noch,
1.Dann reicht es eh wenn man erst am ende des Jahres zum Steuerberater geht,
2.Muss man mit den Ausgedruckten Dokus vom zb Questra Account Gewinnen ez,oder kann man auch einfach mit dem Laptop zum Steuerfuzzi gehn,
3.Mehr als 1h braucht man eh nicht beim Berater oder,
Danke  Grinsen
Lg Karl
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Also kurz vor Ende des Jahres geht nicht, weil der Steuerberater in der Regel eine Vorlaufzeit braucht und auch personelle Kapazitäten. Dieses Jahr geht es aber vielleicht - sofern der StB Zeit hat - , weil bei Zurhilfenahme eines StB die Steuererklärung aus 2016 erst bis 28.2.2018 beim FA sein muss, sonst galt der 31.12. des Folgejahres.

Und nochmal: Wer spät dran ist, muss ggf. Zinsen auf die Steuernachzahlung leisten, und das ist verschuldensunabhängig. 15 Monate nach Entstehung der Steuer muss man 0.5 % poMonat bezahlen auf die nachzuzahlende Steuerschuld. Für die Einkommensteuer 2016 bedeutet das, ab April 2018 werden 0.5 % pro Monat extra fällig. Wenn man also im Februar erst spät die Erklärung einreicht und der Steuerbescheid kommt in Juli 2018, dann sind es 4 x 0.5 % = 2 % extra.
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Mal ne andere Frage: in Deutschland müssen ja Finanztransaktionen aus dem Inland ins Ausland und vom Ausland nach Deutschland gemeldet werden, wenn sie über 12.500 € betragen, richtig? (siehe Link http://www.recht-finanzen.de/faq/5403-meldepflicht-bei-auslandsueberweisungen)

- Wenn man z.B. also in einem Jahr mehr als 12.500 € in sein ADV Konto bezahlt, müsste man das melden, da man ja an eine ausländische Bank bezahlt oder?

- Zählen Gewinne, die man sich aufs Wallet auszahlen lässt auch als solche Finanztransaktionen? Wenn ich mir über das Jahr z.B. 20.000 € auf's Wallet auszahlen lasse, gilt das dann auch als "Finanztransaktion aus dem Ausland"? Oder betrifft das nur Überweisungen auf Banken?
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Gilt nur, wenn die Zahlung in einer Summe € 12.500,-- überschreitet.

Zumindest, soweit mir bekannt.
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(22.01.2017, 11:22)didola schrieb: Gilt nur, wenn die Zahlung in einer Summe € 12.500,-- überschreitet.

Zumindest, soweit mir bekannt.

So ist auch mein Kenntnisstand, die Meldepflicht bezieht sich auf den Wert pro Transaktion, wenn du also monatlich 2.500 EUR überweist, solltest du diesbezüglich kein Problem bekommen.
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(05.10.2015, 00:53)Chris Cross schrieb: Super Beiträge Peter.
Um es kurz zu machen, ich finds ziemlich lächerlich
was ihr so von euch gibt. Steuern Zahlen für das, daß
ich mein Geld investiere und das Verlustrisiko trage.
Hackts noch. Ihr denkt wenn ihr dem Staat in den A.sch
kriecht, macht euch das zu besseren staatlich bezogenen Menschen?

Aufhören zu Träumen. Das ist ein Investment Forum für Internet
Betrugs Geschäfte. Solche sinnlosen Beiträge haben hier nichts verloren Grinsen
Hi Chris bist Du immer noch dieser Ansicht oder waer es doch besser einen Steuerberater zu nehmen bzw Steuen zu zahlen
danke Bob
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Weiß hier zufällig jemand, ob E-Wallets in das sogenannte "CRS" Common Reporting Standard fallen, das zwischen 2017-2018 starten soll und von ziemlich vielen Ländern unterzeichnet wurde?

https://de.wikipedia.org/wiki/Common_Reporting_Standard

http://www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/mcaa-signatories.pdf

Es geht darum, dass automatisch Daten zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten/Staaten ausgetauscht werden. Frage ist also, ob E-Wallets auch als "Finanzinstitut" oder "Finanzkonto" klassifiziert werden und ob diese dann auch verpflichtet sind, alle Daten automatisch weiterzugeben?
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Das ist interessant, gut dass du das erwähnst.

Werde mir das mal angucken, und schauen was da so in Zukunft auf uns zu kommt.
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(31.01.2017, 01:29)germanpolice schrieb: Das ist interessant, gut dass du das erwähnst.

Werde mir das mal angucken, und schauen was da so in Zukunft auf uns zu kommt.

Ich bin auf folgenden Beitrag im Internet gestoßen: http://arbusers.com/index.php?topic=3651.0

Laut diesem Beitrag wären E-Wallets welche von der "European Union Electronic Money Directive (2009/110/EC) (EMD)" geregelt sind, nicht vom CRS betroffen. Allerdings bezieht es sich hier auf Netteller und Skrill, welche ja europäisch sind. Wichtiger für uns wäre natürlich die Frage, wie verhält sich ADVCash, PerfectMoney usw, da die wohl kaum unter "European Union Electronic Money Directive (2009/110/EC) (EMD)" fallen. Und außerdem wie verhalten sich die Banken/Institute, die für die E-Wallets die Kreditkarten ausgeben.

Das US-amerikanische Äquivalent zum CRS, das sich FATCA nennt, hat zum Beispiel E-Wallets auch in dieses Gesetz miteinbezogen.
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Hallo liebe Community.
Ich habe frisch angefangen in Questra bzw. Agam zu investieren. Nun sind bei mir auch noch ein paar Fragen offen zum Thema Steuern. Ich bin daher auf der Suche nach einem guten bzw. geeigneten Steuerberater der sich mit dem Thema Auslandsinvestments und ausländischen Kapitalerträgen auskennt. Ich wohne an der Grenze Schwarzwald/Bodenseekreis. Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand einen Steuerberater aus dieser Gegend über eine private Nachricht empfehlen würde. Ansonsten auch gerne im angrenzenden Raum. Vielen Dank im Vorraus und auf eine erfolgreiche Investmentzukunft. LG Thomas Sehr gut!
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Hallo,

Karli warst dh schon beim Steuerberater ?
Wäre interessant was er zu unseren Problem mit den Steuern gesagt hat.

Lg
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Lesenswert .
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuersuender-wie-schleuser-schwarzgeld-in-steueroasen-verschieben-seite-2/5143612-2.html
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(20.02.2017, 11:50)Luke schrieb: Hallo,

Karli warst dh schon beim Steuerberater ?
Wäre interessant was er zu unseren Problem mit den Steuern gesagt hat.

Lg
Hab Dir eine PM geschrieben,hier moecht Ich ueber soetwas nicht schreiben
lg
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Wie siehts aus wenn ich von meinem Sparbuch 10.000 € abhebe und das auf meinem Konto einzahle.
Meldet die Bank das an das Finanzamt weiter?
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(20.02.2017, 19:18)player4styler schrieb: Wie siehts aus wenn ich von meinem Sparbuch 10.000 € abhebe und das auf meinem Konto einzahle.
Meldet die Bank das an das  Finanzamt weiter?

laut wiki und eigener Erfahrung

Die Überwachungs- und Meldepflichten von Banken, Versicherungen etc. sind im Geldwäschegesetz geregelt.

Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen.


Also ab 15K müssen die eine Meldung raus schicken.
Darunter,können sie ,wenn der Bankberater meint." Da kommt mir was nicht rechtens vor "
Dann kommt halt die " Verdachtsanzeige " und man muss mitunter angeben,woher die Einkünfte kommen
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Hier möchte ich etwas einwerfen zumindest für Deutschland.

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):

Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschafts­verordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen) Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).

Die Meldefreigrenze von 12 500 Euro findet bei der Ermittlung der zu meldenden Umsätze auf den Vordrucken Anlagen Z 8, Z 11, Z 12 und Z 13 keine Anwendung.


Quelle
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Hallo,

Hier laufen aber viele Themen parallel.
In D hängt die steuerliche Behandlung von HYIP vom jeweiligen Programm ab. Da hier verschiedene Programme behandelt werden, ist die Behandlung entsprechend unterschiedlich.

Die Steuerpflicht hängt nicht davon ab, ob vom Taschengeld investiert wird und ob ausgeschüttet oder reinvestiert wird. Gewinne sind steuerpflichtig. Die reine Auszahlung von Gewinnen/Geldern hat keine Folgen. Das entspricht dem Abholen des Gehalts von der Bank. Gutgeschriebenes Gehalt: Steuerpflichtig. Auszahlung: Folgenlos.

Die nächste Frage ist, ab welcher Gewinnhöhe überhaupt Steuer anfällt. Bei Gewinnen unter ca. 10T€ wegen bestehender Freibeträge entsteht in D eher keine Steuer.

Noch eine ganz andere Frage ist die, ob das Finanzamt denn etwas merkt. Formulieren wir das doch klarer. Das ist nicht die Frage nach dem Ob und Wie der Besteuerung, sonder die Frage nach dem Entdeckungsrisiko der illegalen Tat.

Sogar Erträge aus illegaler Tätigkeit werden versteuert. Zum Thema "Einkünfte aus einem Schenkkreis" siehe z. B. FG Münster  v. 18.01.2010 - 5 K 1986/06 E. Die Münsteraner versteuern das als Einkünfte aus Leistungen, nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es gilt also nicht der Abgeltungsteuersatz, sondern der individuelle Steuersatz.
Die häufig gehörte Aussage zur Besteuerung als Kapitalerträge ist damit nicht zweifelsfrei richtig.

Auch die Oberfinanzdirektion Kiel (OFD Kiel, 3.7.2003, S 2252a - St 231) unterscheidet bei der Einstufung von Anlagen:
Es ergeben sich drei Möglichkeiten, die zu einer Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen können:
"    
- Sowohl die Rückzahlung des Kapitals als auch der Kapitalertrag ist gesichert (Erträge     aus festverzinslichen – mit gleichmäßiger oder ungleichmäßiger Verzinsung – Kapitalforderungen, Auf- und Abzinsungspapiere).
- Die Rückzahlung des Kapitals ist gesichert, ein Kapitalertrag ist jedoch unsicher.
- Ein Kapitalertrag ist gesichert, die Rückzahlung des Kapitals ist jedoch unsicher.

Sofern keine der drei vorgenannten Tatbestandsalternativen zu bejahen ist, ist eine Steuerpflicht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu verneinen."

Auch bei der erlaubten Tätigkeit eines Steuerberaters gibt es Unterschiede. Er darf keine illegalen Sachen machen und hieran auch nicht mitwirken. Er darf aber denen helfen, die Ihre illegalen Einkünfte erklären möchten. Es besteht wie auch im Strafverfahren das Recht zur Vertretung und Verteidigung von Beschuldigten und Verurteilten. Ob einer aber bei einem unsicheren Rechtsgebiet helfen will, wenn er den Hinweis auf die Berufshaftpflicht liest, ist fraglich.

Die legale Beratung ist auch systemkonform, das das Steuerrecht die Erklärung und Besteuerung illegaler Gewinne vorsieht. Ein guter Steuerberater wird nicht die Rechtmäßigkeit eines Systems bis zum Letzten prüfen. Das ist für ihn weder verflichtend, noch sinnvoll. Er wird die Einkunftsart feststellen und in gutem Glauben von einer Legalität der Einkunftsquelle ausgehen.  

Habt Spass
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Hallo Roundup,
klingt als hättest du Ahnung. Da fragen wir gleich mal nach:

Auf welche Freibeträge beziehst du dich denn hiermit:

(24.02.2017, 19:45)Roundup schrieb: Die nächste Frage ist, ab welcher Gewinnhöhe überhaupt Steuer anfällt. Bei Gewinnen unter ca. 10T€ wegen bestehender Freibeträge entsteht in D eher keine Steuer.

Da fällt uns - abgesehen vom Grundfreibetrag, falls dies das einzige Einkommen wäre - mal so gar nichts ein.

Fragende Grüße,
T & J
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Hallo,

@ToJe Der Grundfreibetrag beim zu versteuernden Einkommen beträgt ab 2017 8.820 Euro, Verheiratete, Verpartnerte haben den doppelten Betrag.
Das zvE ist der letzte Wert vor Ermittlung der ESt. Meist wirken sich vorher noch Sonderausgaben wie Krankenversicherungen oder Studienkosten aus.
Die genannten 10.000 Euro sind keine gesetzlich vorgegeene Zahl, sondern mein -unscharfer- persönlicher Erfahrungswert für eine Überschlagsrechnung. Hintergrund ist, dass sich z. B. viele Studenten unnötig Sorgen über Gewinne deutlich unterhalb der Freibeträge machen
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Na, dann sind wir uns ja einig.  Grinsen

Denn genau das meinten wir: Dass die rund 10T Freibetrag nur dann für Gewinne zum Tragen kommen, wenn es kein anderes Einkommen gibt. . Ja, bei Studenten mag das so sein.

Unserer Wahrnehmung nach (die gerne falsch sein darf) haben aber die meisten hier ganz normale Jobs und die haben dann diesen Freibetrag mit ihrem regulären Einkommen längst ausgeschöpft.

Danke, dass du das nochmal genauer "aufgedröselt" hast.

Herzliche Karnevalsgrüße,
ToJe
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