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Hyip/AdShare - Programme bewerben illegal? (Diskussion) - Diskussion

#1
Diskussion / Umfrage 
Hallo zusammen,

bin relativ neu in der "Revenue Sharing Szene" und hätte da eine Frage. Falls ich das jetzt in einer falschen Kategorie gepostet habe, bitte ich um Nachsicht und Verschiebung Lächeln

Obwohl es ja klare Diffenzierungen zu einem klassischen Schneeballsystem
(Einstiegsgebühr erforderlich um sich dort anmelden zu können, Partner werben ist ein MUSS, kein wirkliches Produkt.)
im Vergleich zu einer RevShare Werbeplattform gibt
(Anmeldung kostenlos, Produkt = Werbung, wenn kein Umsatz über Werbung generiert wird, erhalten die Mitglieder auch keine Umsatzbeteiligung, es werden auch Produkte angeboten, an denen man nicht am Umsatz beteiligt wird), bin ich nach einer Nachfrage beim Anwalt (nicht spezialisiert auf dieses Thema, aber generell natürlich schon rechtskundig macht es mir den Anschein) doch etwas verunsichert.

Ich habe allerdings schon 3 YouTube Videos gemacht, in denen ich die RevShare Systeme nicht direkt bewerbe aber meine Erfahrungen damit teile und in meiner Beschreibung natürlich schon den Anmeldelink habe, worüber sich jetzt auch schon 4 Leute angemeldet haben; ich habe diese also nicht AKTIV geworben, sondern diese haben sich ja selbst dafür entschieden, dass sie sich dort anmelden.

1. Mache ich mich jetzt strafbar weil ich ein vermeintliches Schneeballsystem (wo ich mir ja noch nicht sicher bin, dass es das ist) durch das Medium Video weiterempfehle?
2. Was könnte mir schlimmstenfalls passieren bzw. können "nur" die Leute mich verklagen, die sich direkt über meinen Link angemeldet haben und im Umkehrschluss: Kann ich dann meinen Sponsor auch verklagen?
3. Und gilt das nur für RevShare Programme mit Sitz in Deutschland? Ich für meinen Teil bin nur bei Programmen dabei, die ihren Sitz außerhalb von D haben.

Ich denke mir nur, wenn das so heikel und gefährlich ist, würden sich ja 100000e Menschen hier in Deutschland strafbar machen, denn selbst wenn ich nur einen Partner werbe, mach ich mich ja dann strafbar.

Würde mich über eure Meinung bzw. eurer Bereitschaft euer Wissen darüber mit mir zu teilen, freuen!


VG

Gee
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#2
Ich denke man könnte dir nichts illegales nachweisen.
Denn du gehst ja davon aus, dass dein beworben es Rev Share ein legales Unternehmen ist.
Nur wenn man dir nachweisen kann das du wusstest das es nicht legal ist würde man dir etwas vorwerfen können.
Der einfachste Weg so etwas aus dem Weg zu gehen ist, die Wahrheit zu sagen das ein Risiko des Verlustes besteht.

Mein Beitrag ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt und Übernehme keine Haftung für die Aussage.
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#3
Ich war auch mal bei einem Anwalt für internationales Handelsrecht und habe auch eine ähnliche Erfahrung gemacht wie Du.Ich habe so den Eindruck,dass man sich rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt.Momentan bin ich noch in einem Revshare Programm drin wo den Sitz außerhalb Deutschland hat.Werde mich aber bald davon verabschieden und in keine neuen investieren.Mir ist die Sache zu heiß. Auch werde ich wieder das Gewerbe Internetmarketing abmelden und nur in Programme investieren wo keine Gewerbeanmeldung nötig ist.
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#4
(23.04.2016, 16:08)winner schrieb: Auch werde ich wieder das Gewerbe Internetmarketing abmelden und nur in Programme investieren wo keine Gewerbeanmeldung nötig ist.

Na? Was sollen das für Programme sein?
Auf Wertpapiere, P2P Kredite oder Bitcoin zahlst du Kapitalertragssteuer, sonst fällt mir nichts ein. Alles andere dürfte einkommenssteuerpflichtig sein. 
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#5
Ich nehme mal an z.B Programme wie Day Game Mastery oder Betstar,wenn ich keine
Leute bewerbe.Ich muss allerdings noch bei meinem Steuerberater nachfragen.
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#6
Ne, hat mit Werbung nichts zu tun. Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, sollte idR ein Gewerbe angemeldet werden. Das schließt übrigens alle kleinen YouTuber ein, die nur paar Cents verdienen, allerdings interessieren sie dem Finanzamt nicht und wäre ja unsinnig wegen paar Cents ein Gewerbe anzumelden.
Aber für DGM & Co. rate ich dir definitiv dazu.
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#7
Sind internetgewinne bis 200 Euro pro Jahr nicht steuerfrei?
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#8
(23.04.2016, 18:01)brutus59 schrieb: Sind internetgewinne bis 200 Euro pro Jahr nicht steuerfrei?

Kommt auf dein Gesamteinkommen an. Liegt dieses unter 8,6k pro Jahr (Freibetrag), zahlst du auch keine Einkommenssteuer. Das hat mit dem Anmelden eines Gewerbes aber nichts zu tun.
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#9
Diskussion / Umfrage 
http://sus-law.de/2016/07/29/landgericht-hamburg-revshare-berater-fallen-unter-das-vermogensanlagegesetz/

Was sagt Ihr dazu?

Wie verhält es sich überhautp, wenn man wie Ich im Ausland ausschließlich lebt, keinen Wohnsitz in DE. Müsste ich im Prinzip auch eine Lizenz von der Bafin beantragen, um deutschen Interessenten Recyclix anzubieten? Zwinkern
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#10
Hi Powermarketing,

das ist tatsächlich ziemlich hart. Gleich in mehrem Sinne:

1.) "bei dem Beonpushsystem um eine Geldanlage handelt" --> Vorgaben des Vermögensanlagegesetzes und der Finanzanlagenverordnung zu beachten" --> gewerbsmäßige Finanzdienstleistung --> Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz

2) "Da diese Vorgaben von keinem einzigen Beonpush-Berater erfüllt wurden, haben alle angeworbenen Teilnehmer, die ihren Einsatz verloren haben, möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen ihre Anwerber, da die entsprechenden Hinweise nicht erteilt wurden."

3) Da derartige Erlaubnisse nicht erteilt wurden, teilte uns die BaFin mit Schreiben vom 29.07.2016 mit, dass finanzaufsichtliche Ermittlungen geführt werden.


Da haben die RevSharer den Produkt-MLM Unternehmen wohl zu viele Berater weggenommen und die schießen jetzt zurück. Wenn das jetzt alle RevSharer trifft, wird es bald keine mehr geben. Jedenfalls nicht in D.

Ich hatte früher selbst den §32c Da steht man praktisch immer mit einem Bein im Knast hehe. Damals ging es um zugelassene Investment-Fonds großer, bekannter Banken. Trotzdem, allein die Dokumentationspflicht.

Sollten RevSharer jetzt wirklich als Geldanlageprodukte eingestuft werden, wird es die meiner Meinung nach nicht mehr lange geben.
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#11
Habe Goolge bemüht und diesen Kommentar gefunden

http://geld-und-wert.com/2016/07/31/meinung-und-kommentar-revenue-share-von-30-07-2016/

Nur durch setzten eines Affiliatelinks kann man nicht Schadensersatzpflichtig werden. Laut Gerichtsentscheidung von 2010.

Die Sache bleibt spannend.
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#12
Das wird so nix werden - da ist jetzt schon zu viel Unsinn drin.

Erstmal ist das Linksetzen ein "Tipp Geben" - und keine Vermittlung nach § 34c - wie Revolvermann geschrieben hat.

Dann stellt sich die Frage, wie das Lansgericht am 13.7. beschliessen kann, dass das Vermögensanlagegesetz zu beachten ist, wenn andererseits die BaFin am 29.7. mitteilt, dass noch ermittelt wird.

Das ist in sich schon unschlüssig - wie sollte das Landgericht von einer Kapitalanlage ausgehen, wenn die BaFin ihre Prüfung diesbezüglich noch gar nicht abgeschlossen hat?!?

Ich würd mal sagen - Füsse still halten. Da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Sehr gut!
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#13
Die Rev-Share Systeme werden also auch in BRD bereits von den Behörden/Anwälten wahrgenommen. Zeit also sich zu überlegen, aus den Sytemen auszusteigen. Nebenbei wird Trafficmoonsun in USA von der SEC ermittelt und die PayPal Konten sind bereits eingefroren.
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#14
Diskussion / Umfrage 
Hallo Freunde!

Da ich mir für das Sponsern von potentiellen Partnern eine Landing page gebastelt habe, bin ich selbstverständlich auch daran interessiert, die Sache möglichst sauber über die Bühne zu bringen.
Natürlich gibt es auch sog. Tippgebervereinbarungen, aber inwieweit sind diese rechtsgültig? Und arbeitet ihr damit oder wie handhabt ihr das hier?
Korrigiert mich, falls ich falsch liege, aber befinden wir uns hier nicht in einer rechtlichen Grauzone, in Bezug auf das "Anwerben von Partnern"?

Dass ich mich anwaltlich beraten lassen sollte ist mir klar und dass hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, ist mir auch bewusst.
Aber sicher hat der eine oder andere einen heißen Tipp für mich.

Bin für jeden Kommentar, der mich ein Stück weiterbringt, dankbar.

Beste Grüße
Sean
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#15
Was sind deine rechtlichen Fragestellungen?

In wie weit du deine Leistung rechtswirksam durchsetzen kannst?

In wie weit es rechtlich bedenklich ist, ohne Impressum und mit einem WHOISGUARD eine Seite online zu haben.

Ob du der BaFin-Aufsicht unterliegst (Eigengeschäft/Abschlussvermittlung).

In wie weit Du für den Wahrheitsgehalt der Informationen von deiner Downline in Haftung genommen werden kannst ("Prospekthaftung").

Ab wann eine solche Landingpage eine Mittäterschaft/Beihilfehandlung ist, die strafrechtlich sanktioniert wird.

Das soll nicht polemisch klingen, aber ich kann mir vorstellen, dass viele Vereinbarungen aufgrund des obigen Minenfeldes nichtig sind, da die Verträge gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
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#16
Danke für dein Feedback!

Gibt es denn noch weitere Meinungen zu dem Thema?
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#17
Gibt es keine weiteren Infos oder auch Antworten dazu?
Man findet so wenig darüber im Netz und es gibt ja folgendes Gesetz:

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
[i]"Seit 1. März 1997 besteht gemäß § 168 Abs 1 StGB auch ein spezielles strafrechtliches Verbot: Jeder, der Ketten- oder Pyramidenspiele veranstaltet, bei der Verbreitung mithilft oder die Verbreitung gewerbsmäßig fördert, macht sich strafbar und hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu rechnen. Wer durch die Tat eine größere Zahl von Menschen (ca. zehn Personen) schwer schädigt ist sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."[i]

Ist dann nicht theoretisch dieses ganze Forum illegal?^^
Ich bin grad etwas verwirrt bei der Recherche über die Rechtssituation.
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#18
Diskussion / Umfrage 
Man könnte dann ja diese downlines benutzen. aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das bewerben von schneeballsystemen in deutschland illegal?
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#19
(29.09.2018, 20:39)coin2723 schrieb: Man könnte dann ja diese downlines benutzen. aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das bewerben von schneeballsystemen in deutschland illegal?

1.Ich würde dir empfehlen einmal den Blogeintrag Stop Risikowarnung und wichtige Regeln durchzulesen.
In diesem steht alles wichtige drin damit du weißt in welchem
Marktumfeld du dich befindest und was HYIP's überhaupt sind.

2. Zum Thema bewerben von Schneeballsystemen/Ponzis

Hier muss man soweit ich das im Kopf habe zwischen Empfehlen in Form von Versprechungen z.B Rendite und dem bewerben ,
sprich einfach seinen Reflink anbieten, unterscheiden.
Solange ich keinerlei Versprechungen mache ist es auch erstmal nicht verboten.
Und woher sollte man wissen das es ein Schneeballsystem/Ponzi ist ?
Man kann ja nicht hinter die Kulissen blicken Grinsen

Alternativ empfehle ich dir mal im bereich Fragen und Diskussionen ein Thema dazu zu eröffnen.
Dann erhälst du auch verschiedene Meinungen dau. Das Thema sieht auch jeder etwas anders.
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#20
(30.09.2018, 14:28)Smart schrieb:
(29.09.2018, 20:39)coin2723 schrieb: man könnte dann ja diese downlines benutzen. aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das bewerben von schneeballsystemen in deutschland illegal?

1.Ich würde dir empfehlen einmal den Blogeintrag Stop Risikowarnung und wichtige Regeln durchzulesen.
In diesem steht alles wichtige drin damit du weißt in welchem
Marktumfeld du dich befindest und was HYIP's überhaupt sind.

2. Zum Thema bewerben von Schneeballsystemen/Ponzis

Hier muss man soweit ich das im Kopf habe zwischen Empfehlen in Form von Versprechungen z.B Rendite und dem bewerben ,
sprich einfach seinen Reflink anbieten, unterscheiden.
Solange ich keinerlei Versprechungen mache ist es auch erstmal nicht verboten.
Und woher sollte man wissen das es ein Schneeballsystem/Ponzi ist ?
Man kann ja nicht hinter die Kulissen blicken Grinsen

Alternativ empfehle ich dir mal im bereich Fragen und Diskussionen ein Thema dazu zu eröffnen.
Dann erhälst du auch verschiedene Meinungen dau. Das Thema sieht auch jeder etwas anders.

Nun gut, vor Gericht wird der Richter wahrscheinlich nicht sagen: "Ach du armer Junge, wusstest nicht das sowas illegal ist"  Er wird wahrscheinlich viel eher sagen, dass man sich vorher informieren muss oder nicht?
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