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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Hauptbeitrag

Diskussion / Umfrage 

Nach dem Kommentar von Parabellum hier zu lesen: http://x-invest.net/forum/thread-ist-investieren-in-programme-illegal?pid=6712#pid6712
(10.08.2015, 21:41)parabellum schrieb: Was ich mich schon ewig gefragt habe:

Wie versteuert ihr solche Erträge aus diesen eigentlich "Illegalen" Programmen. Oder eher gefragt, wenn ich mir plötzlich 10k auf mein Kto. auszahlen lasse fällt die ja auch iwie auf. oder?
Was für möglichkeiten hat man zusätzlich um ans Bare zu kommen. Ich weis jetzt nicht ob ich diese Frage überhaupt stellen darf. Aber mich würde es brennend intressieren.

Ich würde mich freuen falls wir alle gemeinsam über das Thema Steuern und versteuern auch reden könnten.

Aus rechtlichen Gründen sage ich hier gleich: Gänsefüßchen  Dies dient nicht der Steuerberatung.  Gänsefüßchen  Es sind lediglich Tipps. Weil wir ich denke mal keinen Steuerberater unter uns haben der dies offiziell nach WpHG , HGB etc nicht darf. Falls doch ist er hier gern eingeladen.

Die ersten Frage ist also von Parabellum:

Wie versteuert Ihr eure HYIPs earnings?
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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Diskussion

Möchte mal kurz beisteuern, was mein Steuerberater zu dem Thema sagt (er ist selber im Online-Cryptocurrency-Trading aktiv):
1. Es wird momentan der Einfachheithalber alles in die jeweilige Landeswährung (Euro) umgerechnet, sprich Invest x Kurs zum Investmentbeginn und analog dann der Gewinn.
2. Das Finanzamt akzeptiert bloße Angaben in Cryptowährung nicht deswegen nicht, weil sie keine Ahnung davon haben, sondern insbesondere, da das Umrechnen und heraussuchen der jeweiligen Tageskurse sehr zeitaufwändig wäre. Gleich sieht es bei Steuerberatern aus.
3. Tipp von ihm: Nur den jeweiligen Invest als Verlust und den ausbezahlten Betrag als Gewinn angeben. Alles dazwischen und auch Reinvests sind dem Amt egal, was zählt ist der gewinn in Euro.

Ich hoffe ich konnte euch helfen, wenn noch Fragen sind meldet euch gerne dann leite ich die Frage an ihn weiter, ansonsten freue ich mich über einen Daumen nach oben ?
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Hey Leute wie sieht es mit der anonymität aus ? könnte ich mir jeden monat 1000€ oder höher steuerfrei auszahlen lassen sodass es niemand mitbekommt ?
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(24.03.2017, 04:13)RuslanM schrieb: Hey Leute wie sieht es mit der anonymität aus ? könnte ich mir jeden monat 1000€ oder höher steuerfrei auszahlen lassen sodass es niemand mitbekommt ?

Bin gespannt, wer dich zu Straftaten hier öffentlich beraten wird Lesen

EinblendenSpoiler:
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Ohweia, das wären dann schon Tipps zur Steuerhinterziehung.
Ich glaube eh nicht, dass das jemand dauerhaft unbemerkt schafft, deshalb versuche ich es schon gar nicht.
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Zum Thema HYIP und Steuern.

Gewinn ist laut Legaldefinition der Überschuss der (Betriebs-)Einnahmen über die (Betriebs-)Ausgaben.

Ob ein Investment eine (Betriebs-)Ausgabe im steuerlichen Sinne darstellt ist nach den Gegegenheiten des einzelnen Investmensts zu beurteilen.

Da es hier die unterschiedlichsten Formen gibt, gibt es entsprechend die unterschiedlichsten Antworten.
Nur als Beispiele:
Einlage - lebenslange Auszahlung, Einzahlung ist "verloren"
Einlage - lebenslange Auszahlung, Einzahlung ist "NICHT verloren"
Einlage - Auszahlungen für eine begrenzte Zeit, mit den Auszahlungen wird die Einlage zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen für eine begrenzte Zeit, die Einlage wird am Ende der Laufzeit zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen bis zu einem bestimmten Betrag/Prozentsatz, mit den Auszahlungen wird die Einlage zurückerstattet
Einlage - Auszahlungen bis zu einem bestimmten Betrag/Prozentsatz, die Einlage wird am Ende der Laufzeit zurückerstattet

Wahrscheinlich gibt es noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, aber ich denke dies allein sollte schon reichen um klarzumachen, dass eine pauschale Beurteilung NICHT möglich ist.
Jeder einzelne Vorgang muss -will man alles 100 % richtig machen - für sich betrachtet werden und steuerrechtlich gewürdigt werden.

Auch die Zuordnung zu Einkünften ist so einfach nicht.

Spätestens wenn aktiv Referalls geworben werden, ist man im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und der Fragestellung ist die Einlage notwendiges Betriebsvermögen und das macht die ganze Angelegenheit nicht einfacher.

Mein Rat an alle, die sich im Steuerrecht nicht auskennen:
Geht bevor ihr eure erste Steuererklärung, mit Erträgen/Ausgaben aus Online-Geschäften enthält, zu einem Steuerberater, der sich in dem Bereich auskennt.
Bereits mit der ersten Steuererklärung in diesem Bereich kann man viele Fehler machen, die später nicht mehr oder nur sehr schwer zu korrigieren sind und richtig teuer werden können!

Die Steuerberaterkammern sind da gerne behilflich.
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Aber mal ehrlich, wie macht ihr das mit den Steuern wenn ihr mehrere Programme mit verschieden Zahlngsanbieter und in verschiedenen Währungen am laufen habt? Ich bin neu im HYIP Geschäft und ich habe schon mit 5 Programmen kaum Überblick was wann von wo kommt und wo hin geht usw. Ich hab ja noch nicht mal eine Downline. Da hat man doch keinen Überblick mehr wie und was für Steuern man zahlen soll.

Und kann es nicht auch möglich sein das man Probleme bekommt weil man bei fake Programmen mit macht und man durch das zahlen von Steuern erwischt wird? ICh mein wenn man doch bei illegalen Spielereien Geld macht (und es ist einfach mal illegal denn im prinzip beteiligt man sich beim beklauen leichtgläubiger Investoren) sollte man dann wirklich steuern zaheln? Ist das nicht zu gefärlich.

Ein Bankräuber oder in Drogendealer geht ja auch nicht sein illegal erwirtschaftetes Geld versteuern denn dann sitzt er gleich im Knast.
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Wurde Hier doch alles schon besprochen
siehe weiter vorne
1.alles wird zum zahltag der Steuern in € umgerechnet
2. Mit spielen ist nicht illegal nur das Betreiben eines hyips
3.Es gibt viele die darüber schon mit einem Steuerfuzzi gesprochen haben
Steht alles weiter vorne hier im thread
Einfach mal lesen
lg Smile
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(24.03.2017, 18:30)Karli schrieb: Steht alles weiter vorne hier im thread
Einfach mal lesen

Jupp hab schon einiges gelesen nur hab ich dann nach etlichen Seiten angefangen zu überfleigen da auch lauter unnützes
dabei war. Naja dann werd ich wohl noch weiter wülen müssen.
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War kürzlich auch bei einem Berater und der meinte nun tatsächlich auch, dass das Geld als zugeflossen gilt, wenn es z.B. im Questra Konto gutgeschrieben wird und nicht nur bei effektiver Auszahlung der Gewinne. So wie ich es verstanden haben, müsste man eine Tabelle führen wo man zB. links alle Ausgaben angibt, dazu zählen auch die Reinvestments. Af der rechten Seite gibt man alle Erträge an. Dadurch ergibt sich dann der zu besteuernde Betrag. Ich hab das mal mit meinen aktuellen Investments gemacht, hab da aber noch einige Zweifel. Mein Anfangsinvestment bei Questra war 810 € und das schreibe ich natürlich als Ausgabe hin. Ich habe 10 Mal einen 90er Koffer durch meine Gewinne, also durch Reinvest gekauft, das wären dann 900 € wieder als Ausgabe hinzuschreiben wenn ich das richtig verstanden habe. Also hätte ich Ausgaben von 810 € Anfangsinvestment + 900 €? Also 1710€ Ausgaben? Die Rechnung kommt mir ein bisschen komisch vor, da hier die Ausgaben immer mehr als die Erträge sein werden. Kann mir da mal jemand rechnerisch auf die Sprünge helfen? Grinsen Danke
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Mach es dir dahingehend einfacher.

Jedes Invest bzw. Re-Invest einzeln betrachten.

Am Ende des Jahres hast du dann für jedes einzelne Invest Rückzahlungen erhalten. In diesen Rückzahlungen sind ja auch Teile deines Invest enthalten.

Also bezogen auf ein Invest folgende Rechnung:

Gesamt-Rückzahlung am Ende des Jahres - Invest / 52 x Anzahl der Rückzahlungen = Zinsertrag

Ob man jetzt anstelle der 52 nur 50 nimmt, weil Questra ja 2 Wochen aufgrund von Weihnachten nicht gezahlt hat, habe ich jetzt mal nicht berücksichtigt.
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Hallo Metalcore,
die Rechnung deines Beraters ist ganz genau richtig. Aber wenn dauerhaft:

(26.03.2017, 11:34)Metalcore schrieb: . hier die Ausgaben immer mehr als die Erträge sein werden.

machst du unserer Ansicht nach bei deinem Invest irgendwas falsch.  Lächeln

(Natürlich musst du den Gewinn, mit dem dann Koffer nachgekauft werden, auch bei der Gewinnseite aufschreiben. Somit steht diese Summe bei "Ertrag" und dann auch wieder bei "Ausgaben". Das hebt sich also auf.)

Irgendwann wirst du doch aber mal etwas auszahlen, was die ursprünglich investierten 810€ überschreitet? Ab dann wärst du in der Gesamtrechnung im Gewinn.

Gruß,
ToJe

Nachtrag: 
Diese von deinem Berater vorgeschlagene Tabelle ist für uns die am leichtesten zu handhabende Variante ohne viel Schreibaufwand und Rechnerei. 
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@ didola:

Vielen Dank. Ich mach mal ein Beispiel. Reinvest von 90 €. Über 52 Wochen ergeben das ca. 182 € (wöchentlich 3,5 €) Laut deiner Rechnung: 182-90 = 92. Dann 92/52 rechnen? Das wäre 1,76?

@ToJe: Achso okay auf beiden Seiten, alles klar. Ja aber wie gesagt, zählt ja nicht das was ich ausbezahle sondern die Gewinne, die ich bereits z.B. im Questra Account gutgeschrieben bekomme. Ich könnte auch gar nichts ausbezahlen und müsste trotzdem Steuern darauf zahlen, einfach nur weil die Gewinne bei Questra gutgeschrieben wurden, sprich weil die Gewinne im Questra Account das Anfangsinvest von 810 € überschreiten.
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Nein, du müsstest in dem Fall (noch) keine Steuern zahlen, solange du bei der Rechnung Ertrag minus Ausgaben nicht im Plus bist. (Es zählt der Stand am Jahresende).

Beispiel:

Ausgaben ------------------------------- Erträge
Anfangsinvest 810€ --------------- Ertrag xyz
Reinvest         xyz   ------------------ Ertrag uvw
Reinvest         uvw  ------------------ Ertrag opq


. und so weiter. Am Jahresende dann die Summe der Ertragsspalte minus die Summe der Ausgabenspalte ausrechnen. Auf dieses Ergebnis zahlst du dann Steuern. Wenn das negativ ist, zahlst du (in diesem Jahr) darauf keine Steuern. 

Ergänzung:
Dies gilt so bei Programmen, wo dein Anfangsinvest in den Auszahlungen enthalten ist, also nicht bei "principle back".

Gruß, ToJe

PS: Wir beziehen uns auf deutsches Einkommenssteuerrecht. Sind aber keine Steuerberater, dies ist daher natürlich keine rechtsgültige Beratung (nur als Klarstellung).
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(26.03.2017, 15:22)ToJe schrieb: Nein, du müsstest in dem Fall (noch) keine Steuern zahlen, solange du bei der Rechnung Ertrag minus Ausgaben nicht im Plus bist. (Es zählt der Stand am Jahresende).

Beispiel:

Ausgaben ------------------------------- Erträge
Anfangsinvest 810€ --------------- Ertrag xyz
Reinvest xyz ------------------ Ertrag uvw
Reinvest uvw ------------------ Ertrag opq


. und so weiter. Am Jahresende dann die Summe der Ertragsspalte minus die Summe der Ausgabenspalte ausrechnen. Auf dieses Ergebnis zahlst du dann Steuern. Wenn das negativ ist, zahlst du (in diesem Jahr) darauf keine Steuern.

Ergänzung:
Dies gilt so bei Programmen, wo dein Anfangsinvest in den Auszahlungen enthalten ist, also nicht bei "principle back".

Gruß, ToJe

PS: Wir beziehen uns auf deutsches Einkommenssteuerrecht. Sind aber keine Steuerberater, dies ist daher natürlich keine rechtsgültige Beratung (nur als Klarstellung).

Vielen Dank ToJe für die ausführliche Erklärung Lächeln So hatte es mein Berater auch gemeint. Ich schau mir mal nochmal meine Unterlagen an und versuche so eine Tabelle zu machen. Wie sieht es aber aus wenn ich, immer am Beispiel von Questra, ein Upgrade der Pakete mache? Also 3x90 zu einem 270er Koffer upgrade? Da startet der Counter wider bei 0, obwohl in diesem Paket ja Renditen von den vorhergehenden 90er Koffer dabei sind.
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@Metalcore
Welcher Einkunftsart ordnet der Berater die Geschäfte dann zu?

Bei gewerblichen Einkünften sind Invests keine Betriebsausgaben, allenfalls der Ausfall. Ausnahmefall ist Umlaufvermögen, also Zeug, das wiederverkauft werden soll. Den Fall haben wir hier nicht.

Beim Kapitalvermögen gibt es in aller Regel gar keine Werbungskosten.

Bei sonstigen Einkünften braucht der Ansatz eines Invests als Werbungkosten eine sehr gute Begründung, auf die ich neugierig bin.
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(26.03.2017, 18:47)Roundup schrieb: @Metalcore
Welcher Einkunftsart ordnet der Berater die Geschäfte dann zu?

Bei gewerblichen Einkünften sind Invests keine Betriebsausgaben, allenfalls der Ausfall. Ausnahmefall ist Umlaufvermögen, also Zeug, das wiederverkauft werden soll. Den Fall haben wir hier nicht.

Beim Kapitalvermögen gibt es in aller Regel gar keine Werbungskosten.

Bei sonstigen Einkünften braucht der Ansatz eines Invests als Werbungkosten eine sehr gute Begründung, auf die ich neugierig bin.
Hallo Roundup. Kapitalertragssteuer. Ich werbe auch nicht und habe somit keine Partner. Bin reiner Investor. Für meinen Berater sind das ganz klar Finanzgeschäfte, die unter Kapitalertragssteuer fallen.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
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Hallo @Metalcore,

die Einkunftsart wären dann "Einkünfte aus Kapitalvermögen".
Hierzu sagt § 20 Abs. 9 EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
"Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag);
der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen." 
Ich hoffe, der nicht werbliche Link ist erlaubt, sonst @admin bitte löschen.

Den Ansatz des Invests bzw. Re-Invests als Werbungskosten ist, aber vom Gesetz nicht sicher herleitbar.
Mit Beratern ist das aber ähnlich, wie mit Handwerkern. Jeder ist der Größte und hat Recht;

Viel Erfolg
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@ Roundup

Wie kommst du denn jetzt auf Werbungskosten? Darum geht's doch hier gar nicht, sondern um Gewinne und Verluste in derselben Einkommensart. (Wie schon gesagt: bei "principal included"-Programmen.)

.

Aber okay - kann man wahrscheinlich so oder so betrachten. (Unserer Erfahrung nach haken Finanzbeamte bei so geringen Summen da eher nicht nach.)

Gruß, ToJe
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Weil der Sparerpauschbetrag hier auch mit anzuwenden ist somit bleiben 801€ steuerfrei bei Singles. Das wurde aber auch schon vorher von mir verdeutlicht.
Nur hat Ihn kaum jemand hier verwendet oder beachtet.

Ich finde es gut das Ihr hier mitdiskutiert, weiterhin viel Aktivität hier Lächeln.

Die Qualität konnte zwar etwas steigen aber das ist nebensächlich Grinsen.
Bei jedem wird es unterschiedlich sein was muss versteuert werden und wie und wieviel Lächeln.

Der Grundsatz und die Freibeträge bleiben jedoch für alle gleich.
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(26.03.2017, 20:22)germanpolice schrieb: Weil der Sparerpauschbetrag hier auch mit anzuwenden ist somit bleiben 801€ steuerfrei bei Singles.

Dieser kommt aber erst ins Spiel, wenn es bei der "Jahresendabrechnung" einen Gewinn gibt.
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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Schnellantwort

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