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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Hauptbeitrag

Diskussion / Umfrage 

Nach dem Kommentar von Parabellum hier zu lesen: http://x-invest.net/forum/thread-ist-investieren-in-programme-illegal?pid=6712#pid6712
(10.08.2015, 21:41)parabellum schrieb: Was ich mich schon ewig gefragt habe:

Wie versteuert ihr solche Erträge aus diesen eigentlich "Illegalen" Programmen. Oder eher gefragt, wenn ich mir plötzlich 10k auf mein Kto. auszahlen lasse fällt die ja auch iwie auf. oder?
Was für möglichkeiten hat man zusätzlich um ans Bare zu kommen. Ich weis jetzt nicht ob ich diese Frage überhaupt stellen darf. Aber mich würde es brennend intressieren.

Ich würde mich freuen falls wir alle gemeinsam über das Thema Steuern und versteuern auch reden könnten.

Aus rechtlichen Gründen sage ich hier gleich: Gänsefüßchen  Dies dient nicht der Steuerberatung.  Gänsefüßchen  Es sind lediglich Tipps. Weil wir ich denke mal keinen Steuerberater unter uns haben der dies offiziell nach WpHG , HGB etc nicht darf. Falls doch ist er hier gern eingeladen.

Die ersten Frage ist also von Parabellum:

Wie versteuert Ihr eure HYIPs earnings?
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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Diskussion

(13.11.2016, 15:41)Luke schrieb: Hallo,

habe folgendes Problem. Ich habe das Vip Premium Paket am laufen und jetzt nach 3 Monaten hat sich das Finanzamt bei mir gemeldet. Die wollten wissen wie ich zu den Geld gekommen bin, ich hab ihnen alles erklärt und jetzt wollen die eine Lizenz sehen von mir die man angeblich braucht wenn man am Forexmarkt am traden ist.

Habt ihr da einen Tipp für mich ?

Lg

Ich würde mich mit einem Steuerberater zusammensetzen. Dass das Finanzamt beim bewegen von größeren Summen aufmerksam wird finde ich nicht ungewöhnlich.
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Das Geld hab ich immer auf mein Konto überweisen lassen deswegen sind die aufmerksam geworden denke ich.
Warum braucht man dafür überhaupt eine Lizenz, beim Aktienhandel braucht man ja auch keine.

Dann werde ich mal den Rat von euch annehmen.

Sonst noch keiner Schwierigkeiten bekommen ?

Lg
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Wie geht Ihr denn nun mit Programmen wie Questra oder EVO Binary um?

Sind das eher "Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen, oder Kapitalerträge, die mit "nur" 25% Abgeltungssteuer plus Soli beesteuert werden?

Das Problem wird sein, dass da auch unterschiedliche Steuerberater, wenn sie sich nicht gerade schon sehr tief mit genau diesem Thema beschäftigt haben, zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen werden. Oder uns (die Steuerpflichtigen) dann detaillierte Fragen zum Geschäftmodell stellen, die wir auch nicht zweifelsfrei korrekt beantworten können.

Questra weißt die wöchentlichen Auszahlungen, die ja im Ergebnis ca. 2% "Tilgung" plus 2-4% "Gewinn" enthalten als Investment package profit aus.

EVO nennt die monatlichen Ausschüttungen, die hier ja in der Tat auch keine Rückzahlung des Kapitals beinhalten Received Profitability. Dafür gibt es hier am Anfang den Abzug von 1/3 für Kosten, natürlich ohne separate Rechnung, wohlmöglich sogar mit ausgewiesener MwSt.

Im worst-case könnte es aus meiner Sicht bei beiden (im Scam Falle) passieren, dass man die wöchentlichn/monatlichen Ausschüttungen versteuern muss, obwohl man den BEP noch nicht erreicht hat, den Kapitalverlust aber ohne Berücksichtigung bei der Steuer abschreiben muss.

An die Steuerprofis: Könnte man diesen Fall eigentlich umgehen, wenn man die Investition im Betriebsvermögen hält? Damit muss man dann natürlich bilanzieren und kann wohl auch nicht von der Abgeltungssteuer mit 25% profitieren.

Je weniger Klarheit hier herrscht, um so größer ist natürlich die Versuchung, es dann besser erst gar nicht anzugeben. Aus meiner Sicht aber auch nicht der Königsweg .
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Nimm aber mal einen Gedanken mit zum Steuerberater:

Währungen kannst du auch über CFDs bei vielen namenhaften Banken handeln, somit sollte das ohne Lizenz möglich sein.
Sonst könnten das die namenhaften Banken nicht anbieten, zumindest nicht für deutsche Kunden.

Das ist keine steuerliche Beratung, nur ein Gedanke meinerseits Wink

Das Ergebnis würde mich dennoch interessieren, wäre also super, wenn du das posten würdest.
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Vieleicht geht es um die Lizenz's des Brokers. Ob er die Steuer (25% Abgeltungssteuer)
direkt abführt wird.

Gibt Broker, die ziehen bei Auszahlung direkt 25 % ab und manche halt nicht.


Wiegesagt,ab zum Steuerberater
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Ich werde das wahrscheinlich einmal sauber aufschlüsseln und dann im nächsten Jahr mit meinem Steuerberater sprechen.
Jedoch schaue ich mir das erst ab Mitte Januar einmal an.

Hier ein Gedanke:
Eigentlich sollte man es einfach aufschlüsseln mit den "Kosten" von Evo und der "Tilgung" von Questra (natürlich auf die Monate/Wochen heruntergerechnet) und beim Finanzamt als Abgeltungssteuer einreichen. Somit würde nur der Gewinn nach den Kosten/Tilgung mit 25% plus Soli und evtl. Kirchensteuer versteuert werden.
Ob und wie das Amt es akzeptiert ist dann die spannende Frage.
Angegeben wäre der Ertrag und somit keine Steuerhinterziehung.

Wie denkt ihr darüber?
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(13.11.2016, 16:29)Luke schrieb: Das Geld hab ich immer auf mein Konto überweisen lassen deswegen sind die aufmerksam geworden denke ich.
Warum braucht man dafür überhaupt eine Lizenz, beim Aktienhandel braucht man ja auch keine.

Dann werde ich mal den Rat von euch annehmen.

Sonst noch keiner Schwierigkeiten bekommen ?

Lg

Also ich finde es auch merkwürdig, dass sich das Finanzamt bei Dir unterjährig gemeldet hat. Ich habe eine Kundin, die bei der Steuefandung arbeitet und ich habe mal gefragt, wie so etwas passieren kann.

Sie darf mir natürlich keine Einzelheiten erzählen, welche Indizien vorliegen müssen, dass man überprüft wird, aber sinngemäß sagte sie, dass die Kontobewegungen entweder sehr sehr auffällig sein müssen oder die Person wurde anonym angezeigt oder was wohl häufig vorkommt ist, dass man von irgendwelchen Ämtern Geld bezieht (z. Bsp. Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder oder oder), dann will man sicher gehen, dass die Person kein Vermögen hat u dies der Behörde vorenthalten hat.
Das Finanzamt schaut grundsätzlich nur aufs Konto, wenn es berechtigte Gründe dafür gibt. Pauschal kann man keine Antwort geben, da jeder Einzelfall unterschiedlich ist.
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Beträge von mehr als 10.000 Euro die auf dem Konto bewegt wurden, werden ggf. überprüft oder bedürfen einer Erklärung. Deshalb immer beim Überweisen unterhalb von 10.000,-€ bleiben.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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(15.11.2016, 13:06)karmaplayer schrieb: Beträge von mehr als 10.000 Euro die auf dem Konto bewegt wurden, werden ggf. überprüft oder bedürfen einer Erklärung. Deshalb immer beim Überweisen unterhalb von 10.000,-€ bleiben.

Solange ich keine Dreck am Stecken habe, können die doch überprüfen, bis die schwarz werden, oder?
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Hallo an alle Lächeln

Vielleicht kann mir ja kurz jemand weiterhelfen und mir sagen, ob ich mit meinem Gedankengang richtig liege und so.
Ich bin seit fast 2 Monaten bei Questra dabei und verfolge eine Reinvestment Strategie. Ich möchte diese Reinvestmentstrategie ein Jahr lang laufen lassen (52 Wochen). Jede Woche bekomme ich einen Gewinn und dieser Gewinn wird für 52 Wochen lang reinvestiert. (sprich neue Koffer gekauft, upgegraded usw). Nach einem Jahr möchte ich dann auch mal anfangen Geld auszahlen zu lassen. So, nun ist meine Frage folgende: Die 52 Wochen, in denen ich die Gewinne nur reinvestiert habe und nie Geld ausbezahlen lassen habe, müssen sicherlich auch versteuert werden, oder? In diesem Falle müsste ich einfach die Gewinne der 52 Wochen zusammenzählen und dann die Steuer davon abziehen, sehe ich das richtig? Also praktisch würde ich für die ganze Zeit des Re-invests Steuern bezahlen, obwohl ich nie Geld in der Hand hatte sozusagen? Das würde bedeuten, dass ich dann nicht nur das anfängliche Investment wieder "reinbekommen" müsste, sondern auch das ganze Geld, das ich versteuern musste um endlich mal im Plus zu sein? Sprich es würde recht lange dauern, bis ich endlich im Plus bin?

Hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen. Vielen Dank schon mal im Voraus.
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(02.12.2016, 20:18)Metalcore schrieb: Hallo an alle Lächeln

Vielleicht kann mir ja kurz jemand weiterhelfen und mir sagen, ob ich mit meinem Gedankengang richtig liege und so.
Ich bin seit fast 2 Monaten bei Questra dabei und verfolge eine Reinvestment Strategie. Ich möchte diese Reinvestmentstrategie ein Jahr lang laufen lassen (52 Wochen). Jede Woche bekomme ich einen Gewinn und dieser Gewinn wird für 52 Wochen lang reinvestiert. (sprich neue Koffer gekauft, upgegraded usw). Nach einem Jahr möchte ich dann auch mal anfangen Geld auszahlen zu lassen. So, nun ist meine Frage folgende: Die 52 Wochen, in denen ich die Gewinne nur reinvestiert habe und nie Geld ausbezahlen lassen habe, müssen sicherlich auch versteuert werden, oder? In diesem Falle müsste ich einfach die Gewinne der 52 Wochen zusammenzählen und dann die Steuer davon abziehen, sehe ich das richtig? Also praktisch würde ich für die ganze Zeit des Re-invests Steuern bezahlen, obwohl ich nie Geld in der Hand hatte sozusagen? Das würde bedeuten, dass ich dann nicht nur das anfängliche Investment wieder "reinbekommen" müsste, sondern auch das ganze Geld, das ich versteuern musste um endlich mal im Plus zu sein? Sprich es würde recht lange dauern, bis ich endlich im Plus bin?

Hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Aus meiner Sicht liegst Du damit vollkommen richtig. Sobald Du die "chance" hattest, das Geld auszuzahlen, ist es auch steuerpflichtig. Es ist sogar noch ein wenig "schlimmer". Wenn Du z.B. 1000 investierst, 500 an Auszahlungen bekommst und dann macht das Programm dicht, dann sind die 500 Euro Auszahlungen (egal ob ausbezahlt oder reinvestiert) steuerpflichtig. Die 1000 Euro, dei Du nie mehr wieder siehst, sind aber ein steuerlich unrelevanter Vermögensverlust. Mal unterstellt, dass es sich um Privatvermögen und nicht Betriebsvermögen handelt.
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(02.12.2016, 20:27)Buffa schrieb: Wenn Du z.B. 1000 investierst, 500 an Auszahlungen bekommst und dann macht das Programm dicht, dann sind die 500 Euro Auszahlungen (egal ob ausbezahlt oder reinvestiert) steuerpflichtig. Die 1000 Euro, dei Du nie mehr wieder siehst, sind aber ein steuerlich unrelevanter Vermögensverlust.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Deine Einsätze kannst du als Ausgabe abziehen. Demnach stehen deinen 500 Euro Gewinn auch 1000 Euro Kosten gegenüber, was einem Verlust von 500 Euro entspricht. Diesen Verlust kannst du dann gegen weitere Gewinne (aus derselben Einkommensart, also z.B. nicht dein Gehalt) anrechnen. Hast du keine weiteren Gewinne wird dein Verlust auf 0 gesetzt. Somit fallen also keine zusätzlichen Steuern an.
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Vielen Dank Euch.

Ich möchte auf jeden Fall die Steuern zahlen, allerdings habe ich erst seit Kurzem angefangen und somit würde bis Ende dieses Jahres ja nicht viel Gewinn erwirtschaftet werden. Vielleicht so 200 € Gewinn insgesamt, bin recht klein eingestiegen. Nächstes Jahr müsste ich ja dann diesen kleinen Gewinn des Jahres 2016 trotzdem versteuern. Wenn ich aber entscheiden würde, diesen Gewinn nicht zu versteuern, da er sehr klein ist, aber dann im Jahre 2017 viel mehr Gewinne einfahre und die dann im Jahre 2018 erklären würde, könnte dies dann zu Problemen führen, dass ich die letzten Monate von 2016 nicht versteuert habe? (das Anfangsinvestment wurde ja 2016 gemacht). Soll jetzt nur eine Frage sein, ob das zu Problemen führen könnte, da ja sozusagen "ein kleiner Teil fehlen würde"?

Also kurz gesagt: die Gewinne von 2016 nicht versteuern (ca. 2-3 Monate) und dann die Gewinne von 2017 versteuern.
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(02.12.2016, 22:02)investlinda schrieb:
(02.12.2016, 20:27)Buffa schrieb: Wenn Du z.B. 1000 investierst, 500 an Auszahlungen bekommst und dann macht das Programm dicht, dann sind die 500 Euro Auszahlungen (egal ob ausbezahlt oder reinvestiert) steuerpflichtig. Die 1000 Euro, dei Du nie mehr wieder siehst, sind aber ein steuerlich unrelevanter Vermögensverlust.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Deine Einsätze kannst du als Ausgabe abziehen. Demnach stehen deinen 500 Euro Gewinn auch 1000 Euro Kosten gegenüber, was einem Verlust von 500 Euro entspricht. Diesen Verlust kannst du dann gegen weitere Gewinne (aus derselben Einkommensart, also z.B. nicht dein Gehalt) anrechnen. Hast du keine weiteren Gewinne wird dein Verlust auf 0 gesetzt. Somit fallen also keine zusätzlichen Steuern an.

Nur mal ganz kurz ohne weitere Kommentare von mir, da ich wenig Zeit habe:
http://steuerberater-quermann.de/?c=Besteuerung-von-Schneeballsystemen

Einer der Kernsätze (es gibt noch viel mehr Infos darüber, finde ich so schnell nun aber nicht):
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Das Finanzamt besteuert die ausgewiesenen Scheingewinne. Es ignoriert, dass in Wirklichkeit keine oder viel geringere Einkünfte entstanden. Unberücksichtigt bleibt auch, dass der Geschädigte insgesamt Geld verlor, nicht verdiente. Die Anleger von Schneeballsystemen werden doppelt betrogen. Zum Verlust des Anlagebetrages kommt die Steuer auf die Scheingewinne.
Antworten Top
Hi
wie machst du das mit den Steuern Buffa
Ihr habt ja tausente Euros in den Investmentsgemeindschaft Programmen zb.Questra,
Investiert.
peace
Antworten Top
(03.12.2016, 16:32)BobMarley schrieb: Hi
wie machst du das mit den Steuern Buffa
Ihr habt ja tausente Euros in den Investmentsgemeindschaft Programmen zb.Questra,
Investiert.
peace

Wenn ich Dir hier konkrete Angaben machen würde, geht das schnell in die Richtung (verbotene) Steuerberatung.
Dazu habe ich weder die Qualifikation noch die Berechtigung.

Und die Besteuerung ist auch nicht davon abhängig, ob Du 20 Euro im Monat machst, oder 20.000,
von kleineren Freibeträgen mal abgesehen.

Wegen der ganz genauen Ausgestaltung, Buchführung und Abrechung bin ich im Kontakt mit meinem Steuerberater.
Ist ja nun das erste Jahr, wo es wirklich relevant ist und ich mache mit meinem Gewerbe ohnehin immer erst im Herbst meine Steuererklärung für das Vorjahr.

Grundsätzlich empfehle ich JEDEM, das gründlich mit seinem Steuerberater durchzusprechen. Aus meiner Sicht kann man da durchaus relevante und teure Fehler machen.

Vg Buffa
Antworten Top
(03.12.2016, 15:39)Buffa schrieb:
(02.12.2016, 22:02)investlinda schrieb:
(02.12.2016, 20:27)Buffa schrieb: Wenn Du z.B. 1000 investierst, 500 an Auszahlungen bekommst und dann macht das Programm dicht, dann sind die 500 Euro Auszahlungen (egal ob ausbezahlt oder reinvestiert) steuerpflichtig. Die 1000 Euro, dei Du nie mehr wieder siehst, sind aber ein steuerlich unrelevanter Vermögensverlust.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Deine Einsätze kannst du als Ausgabe abziehen. Demnach stehen deinen 500 Euro Gewinn auch 1000 Euro Kosten gegenüber, was einem Verlust von 500 Euro entspricht. Diesen Verlust kannst du dann gegen weitere Gewinne (aus derselben Einkommensart, also z.B. nicht dein Gehalt) anrechnen. Hast du keine weiteren Gewinne wird dein Verlust auf 0 gesetzt. Somit fallen also keine zusätzlichen Steuern an.

Nur mal ganz kurz ohne weitere Kommentare von mir, da ich wenig Zeit habe:
http://steuerberater-quermann.de/?c=Besteuerung-von-Schneeballsystemen

Einer der Kernsätze (es gibt noch viel mehr Infos darüber, finde ich so schnell nun aber nicht):
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Das Finanzamt besteuert die ausgewiesenen Scheingewinne. Es ignoriert, dass in Wirklichkeit keine oder viel geringere Einkünfte entstanden. Unberücksichtigt bleibt auch, dass der Geschädigte insgesamt Geld verlor, nicht verdiente. Die Anleger von Schneeballsystemen werden doppelt betrogen. Zum Verlust des Anlagebetrages kommt die Steuer auf die Scheingewinne.

Ich habe kürzlich einen Steuerberater beauftragt, dieser sieht das anders. Ich ziehe von meinen Gewinnen so lange den Einsatz ab, bis ich im Plus bin. Erst auf die folgenden Beträge zahle ich Steuern. Von der Denkweise her auch logisch. Sonst versteuerst du ja deine komplette Einlage mit.
Antworten Top
Ich denke, dass das Auslegungssache ist.
Vielleicht können wir uns einmal nach Abgabe der Steuerunterlagen beim Finanzamt und Erhalt des Steuerbescheids austauschen, welches Finanzamt welchen Weg geht.
Ich vermute, dass es sehr interessant sein wird.
Antworten Top
Wenn man seine Gewinne an sein E-Wallet ausbezahlen lässt und von dort aus dann auf die dazugehörende prepaid Karte bucht und von dort aus dann am ATM Bargeld abhebt. wie wahrscheinlich und vor allem wie leicht ist es denn dem Finanzamt dies zu überwachen bzw zu beweisen dass in diesem Fall keine Steuern bezahlt wurden? Da ja kein richtiges Girokonto im Spiel ist, dürfte dies für das Finanzamt doch recht schwer sein zu überwachen/kontrollieren?
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(19.12.2016, 15:11)Metalcore schrieb: Wenn man seine Gewinne an sein E-Wallet ausbezahlen lässt und von dort aus dann auf die dazugehörende prepaid Karte bucht und von dort aus dann am ATM Bargeld abhebt. wie wahrscheinlich und vor allem wie leicht ist es denn dem Finanzamt dies zu überwachen bzw zu beweisen dass in diesem Fall keine Steuern bezahlt wurden? Da ja kein richtiges Girokonto im Spiel ist, dürfte dies für das Finanzamt doch recht schwer sein zu überwachen/kontrollieren?

Das tut in diesem Beitrag gar nichts zur Sache. Hier soll es darum gehen, wie die Gewinne zu versteuern sind, und nicht darum, welche Methode zum Steuern hinterziehen am praktikabelsten ist (denn genau das machst du, wenn du Gewinne nicht angibst).
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