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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Hauptbeitrag

Diskussion / Umfrage 

Nach dem Kommentar von Parabellum hier zu lesen: http://x-invest.net/forum/thread-ist-investieren-in-programme-illegal?pid=6712#pid6712
(10.08.2015, 21:41)parabellum schrieb: Was ich mich schon ewig gefragt habe:

Wie versteuert ihr solche Erträge aus diesen eigentlich "Illegalen" Programmen. Oder eher gefragt, wenn ich mir plötzlich 10k auf mein Kto. auszahlen lasse fällt die ja auch iwie auf. oder?
Was für möglichkeiten hat man zusätzlich um ans Bare zu kommen. Ich weis jetzt nicht ob ich diese Frage überhaupt stellen darf. Aber mich würde es brennend intressieren.

Ich würde mich freuen falls wir alle gemeinsam über das Thema Steuern und versteuern auch reden könnten.

Aus rechtlichen Gründen sage ich hier gleich: Gänsefüßchen  Dies dient nicht der Steuerberatung.  Gänsefüßchen  Es sind lediglich Tipps. Weil wir ich denke mal keinen Steuerberater unter uns haben der dies offiziell nach WpHG , HGB etc nicht darf. Falls doch ist er hier gern eingeladen.

Die ersten Frage ist also von Parabellum:

Wie versteuert Ihr eure HYIPs earnings?
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Steuern beim Online Investieren in Programme (Diskussion) - Diskussion

Die Einkommensteuer ist immer eine Jahressteuer. Das heißt du schaust an Ende von Jahr, was du an Rendite erzielt hast und ziehst davon die Einlage ab. Die Differenz ist das, was zu versteuern ist.
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Danke Scorpion, du hast es Super erklärt.
Ich bin auch der Meinung das es nach Einkommenssteuer berechnet wird. Hätte aber lieber die 25% Kapitalertragsteuer
Allerdings bin ich heute mal bei 2 Steuerberatern gewesen + einen Anruf beim Finanzamt.
Große Hilfe habe ich nicht bekommen Smile

Also. ,ich mach mal ein Beispiel Smile
Packe ich mein ganzes Geld , z.B nach Larawithme ,oder Goldalgor oder ein anderes HYIP, so muss ich meine Gewinne , je nach höhe
versteuern lassen, Gewerbe + Einkommenssteuer = Ertragsteuern

Bei Binären Optionen zahle ich 25%+Soli ,genau wie beim Daytrading ,Zertis ,oder sonst was.
Trade ich bei EvoBinary , muss ich also auch 25 % Steuern zahlen.

Gebe ich einen Investor 5000 Euro und er tradet damit.So muss ich den Investor bezahlen und am Ende werden auch diese Gewinne mit 25 % Kapitalertragssteuer berechnet.

Das gleiche wäre doch auch bei EvoBinary und die ganzen anderen TradingHYIP.
Dort gebe ich doch auch Geld ab und die Leute traden damit, oder lassen ihre EA'S traden.
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(17.10.2016, 22:12)scorpionm schrieb: Die Einkommensteuer ist immer eine Jahressteuer. Das heißt du schaust an Ende von Jahr, was du an Rendite erzielt hast und ziehst davon die Einlage ab. Die Differenz ist das, was zu versteuern ist.
Vielen Dank. Bei dieser Einkommenssteuer muss ich aber nur die Gewinne des HYIP angeben oder? Das Einkommen von meinem normalen Job hat damit nichts zu tun? (Da ja automatisch versteuert?)

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
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Du hast einen Steuerlichen Grundfreibetrag von ca 9000 Euro.

Da ist es egal.ob das Geld durch Arbeit ,Selbstständigkeit oder sonst was her kommt.

Ab dieser Summe ,zahlst du Anteilsmässig deine Steuern.
Beim " normalen" Job ,bist du Vorsteuerberechtigt.Du zahlst jeden Monat deine Steuern. Kannst aber, als geriengverdiener am Ende des Jahres ,oder eher im Frühjahr des neues Jahres ,den Lohnsteuerausgleich machen und bekommst die überschüssige Lohnsteuer wieder.( Für Geriengverdiener ,ne tolle Sache. + Werbepauschale.
Einkünfte aus HYIP, oder sonst was.werden dazu gerechnet.
Solltest du keinen Job haben und nur dein Geld ruch HYIP machen.so hast du auch deinen Freibetrag.

Also dein Job hat mit deinen Einkünften was zu tun und du musst sie angeben.( Wird im Formular auch nach gefragt).
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(18.10.2016, 00:11)Limits84 schrieb: Du hast einen Steuerlichen Grundfreibetrag von ca 9000 Euro.

Da ist es egal.ob das Geld durch Arbeit ,Selbstständigkeit oder sonst was her kommt.

Ab dieser Summe ,zahlst du Anteilsmässig deine Steuern.
Beim " normalen" Job ,bist du Vorsteuerberechtigt.Du zahlst jeden Monat deine Steuern. Kannst aber, als geriengverdiener am Ende des Jahres ,oder eher im Frühjahr des neues Jahres ,den Lohnsteuerausgleich machen und bekommst die überschüssige Lohnsteuer wieder.( Für Geriengverdiener ,ne tolle Sache. + Werbepauschale.
Einkünfte aus HYIP, oder sonst was.werden dazu gerechnet.
Solltest du keinen Job haben und nur dein Geld ruch HYIP machen.so hast du auch deinen Freibetrag.

Also dein Job hat mit deinen Einkünften was zu tun und du musst sie angeben.( Wird im Formular auch nach gefragt).
Also muss man wenn man bei der Steuererklärung auch die Einkünfte des normalen Jobs angeben, auch wenn man nicht Geringverdiener ist? (Der Freibetrag kommt also für mich sowieso nicht in Frage). Wozu eigentlich, wenn die Steuern dafür bereits bezahlt wurden? (Sry kenn mich in dem Bereich wirklich null aus)

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
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Hallo,

hätte hier auch noch kurz eine Frage, wenn jmd. sich damit auskennt. Wie sieht es denn aus, wenn man von den HYIP-Programm das Geld in Form von Bitcoins auf das Wallet landet. Wird es nach 1Jahr haltefrist steuerfrei bzw. gilt diese Regel überhaupt in dem Fall?.

Und eine Frage zu den steuerlichen Grundfreibetrag von ca. 9000€.
Wenn kein Einkommen vorliegt, könnte ich praktisch mit dem HYIP-Programm theoretisch 9000€ Gewinn machen (falls es überhaupt dazu jemals kommen sollte) und der Betrag, der über die 9000€ geht, sollte bzw. muss versteuert werden?.
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Oha, jetzt geht es rund hier.

Ich habe die Befürchtung, dass hier gerade alle Einkommensarten über einen Kamm geschert werden. Das ist falsch! Jede ist für sich einzeln zu betrachten. Folgende Ausführungen gelten für Deutschland.

Wir reden hier gerade generell von 3 verschiedenen Einkommensarten:
1. Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit
2. Einkommen aus Gewerbe
3. Einkünfte aus Kapitalvermögen

1. Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit
Das ist euer normaler Job, insofern ihr angestellt seid. Der Arbeitgeber stellt euch in der Regel Anfang des Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung aus. Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung wird geprüft, ob ihr (insgesamt über alle Steuerarten) zu viel oder zu wenig gezahlt habt. Neben der gezahlten Lohnsteuer können dann z.B. Werbungskosten (z.B. für den Arbeitsweg) steuermindernd oder auch Gewinne aus HYIPs (siehe Punkt 3) geltend gemacht werden, welche dann nachversteuert werden müssen. Es gibt einen generellen Freibetrag (die 9000 Euro irgendwas), von dem aber nur die Geringverdiener profitieren. Wichtig vielleicht hierbei: Wer durch seinen Job in diesen Freibetrag fällt und nun mit Gewinnen aus HYIPs über diese Freigrenze kommt, muss den kompletten Betrag versteuern, also auch jenen Teil, der bisher im Freibetrag enthalten war.

2. Einkommen aus Gewerbe
Hiermit sind, wie der Name schon sagt, Gewerbeeinkünfte gemeint. Das sind im HYIP-Bereich z.B. Einkünfte, die ihr mit euren Refs macht (Provisionen/Commissions). Wer also vor hat, mit dem Werben für HYIPs Geld zu verdienen, indem er ganz viele Refferals sammelt, der sollte sich für diese Tätigkeit einen Gewerbeschein besorgen.
Auch hier Achtung: Refs werben ist eine Grauzone. Passt bitte auf, dass ihr damit nicht als Vermittler für Finanzdienstleistungen auftretet, da ihr dafür eine gesonderte Genehmigung benötigt und mitunter auch für entstandenen Schaden haftet!
Gewinne und Verluste aus HYIPs fallen hier in der Regel nicht hinein, da ihr in einem Gewerbe normalerweise Produkte oder Dienstleistungen verkauft, um damit Geld zu verdienen. Seid ihr also kein Vermittler für Finanzdienstleistungen und investiert womöglich sogar Kundengelder, dann vermehrt ihr nur euer eigenes Geld. Und das fällt unter den 3. Punkt, aber zählt nicht als Einkommen aus Gewerbe.
Je nach Umfang des Gewerbes werden die Gewinne und Verluste in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgerechnet, oder in einer gesonderten Umsatzsteuererklärung oder Gewerbesteuererklärung.

3. Einkünfte aus Kapitalvermögen
In diese Kategorie fallen in der Regel eure Gewinne und Verluste aus HYIPs. Das eingesetzte Kapital dafür steht als Ausgaben auf der einen Seite, die Gewinne auf der anderen Seite. Am Ende werden von den Gewinnen die Verluste abgezogen. Sollte der Wert dabei ins Minus fallen, ihr also insgesamt Verluste erlitten haben, dann wirkt sich das leider nicht steuermindernd aus. Ihr habt also, egal wie hoch der Verlust war, "0,00 Euro" an Einkünften aus Kapitalvermögen gemacht und nicht etwa "-200 Euro". Eure Einsätze/Verluste könnt ihr also nur gegen echte Gewinne gegenrechnen.
Diese Einkunftsart wird mit 25% versteuert, auch über die Einkommensteuererklärung. Hierbei gilt die Günstigerprüfung: Wer einen persönlichen Steuersatz hat, der geringer als 25% ist (z.B. "0%" im Rahmen des Freibetrages), der muss auch nur diesen Zinssatz zahlen (also z.B. keine Steuern im Rahmen des Freibetrages). Wer hingegen als Gutverdiener einen Steuersatz von 30% hat, zahlt bei dieser Einkunftsart "nur" 25%.

Noch eine Anmerkung zur Währung: Gelder in anderen Währungen (Dollar, Bitcoins) müssen natürlich in Euro umgerechnet werden. Idealerweise mit dem Umrechnungssatz am Tag des Zuflusses. Bei einer Ein- oder Auszahlung also am besten einen Screenshot machen vom aktuellen Umrechnungskurs.

Dieser Beitrag stellt keine steuerliche Beratung dar, mit Sicherheit ist er auch nicht vollständig und nicht 100%ig korrekt (das Steuerrecht ist wie gesagt sehr kompliziert). Er gibt aber im groben eine Trennung der verschiedenen Einkünfte wieder.

Zum Thema Bitcoin-Wallet: Mir ist eine Haltefrist leider nicht bekannt, was nicht heißen soll, dass es sie nicht gibt.

Ich hoffe, dass dies einige Fragen beantwortet.
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Richtig Linda. Und nett erklärt ,mir den REF's und der Dienleistung im Finanzbereich
Die 25 % Kapitalsteuer zahle ich aber erst, wenn ich meinen Grundfreibetrag erreicht habe.

Hatte damals nen Job und musste meine Gewinne,die ich durch Hypoport aktien gemacht habe, mit 25 % besteuern. Es waren rund 2700 Euro Gewinn. Hätte ich keinen Job gehabt.und die 2700 Euro wären mein einzigste Einahme, so wäre ich von der Steuer befreit.

Achso könnt ja mal nach dem Kurs gucken. hab die Dinger für 12 Euro verkauft. Stehen jetzt bei 82. Ich ärgere mich jetzt noch
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(18.10.2016, 10:46)Limits84 schrieb: Die 25 % Kapitalsteuer zahle ich aber erst, wenn ich meinen Grundfreibetrag erreicht habe.

Danke für deinen Hinweis, habe die "Günstigerprüfung" oben mit aufgenommen. Die 25% zahlst du erst, wenn dein normaler Steuersatz (gemessen an deinen Einkünften) höher als 25% ist, ansonsten zahlst du den Steuersatz, den du (inkl. der Gewinne aus HYIPs) normalerweise gezahlt hättest.
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Jep und damit müsste jetzt alles gesagt werden.
Hoffe wir reden jetzt nicht noch davon,was man absetzten kann Smile

Ansonsten , einfach Auwandern ,in eine Steueroase ,falls wer das nötige Geld dafür hat
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Wie ist das wenn man in Pension ist und nicht mehr arbeiten muß muß man dann auch Steuern zahlen,manist doch quasi arbeislos
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(18.10.2016, 11:15)BobMarley schrieb: Wie ist das wenn man in Pension ist und nicht mehr arbeiten muß muß man dann auch Steuern zahlen,manist doch quasi arbeislos

Auch wenn das Thema generell nicht wirklich in diesen Beitrag passt, lässt sich die Frage sehr einfach beantworten: Auf Pensionen fallen ebenso wie auf jedes andere Einkommen Steuern an. Es kommt nicht darauf an, ob du arbeitslos bist oder nicht, sondern ob du ein Einkommen hast. Und eine Pension ist ein Einkommen.
Weiter Infos hier: http://www.steuerklassen.com/beruf/rente/besteuerung-pension/
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Auch wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I oder II (Hartz4) bezieht , muss wahrscheinlich ab dem ersten Euro aus Provisionen Einkommensteuer bezahlen . Arbeitslosengeld unterliegt nämlich wie viele andere steuerfreie Einnahmen auch (Krankengeld , Insolvenzgeld etc.) dem Progressionsvorbehalt .
Wenn es sich um nennenswerte Einnahmen handelt , kann man nur jedem , der nicht so sattelfest in der Thematik ist , raten einen Steuerberater aufzusuchen .
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Da ich meine gesamte Steuer selbst mache, und es handelt sich nicht nur um ein Angestelltenverhältnis, kenne ich mich schon etwas aus.
Wenn das jetzt jedoch jemand liest, der sich damit noch nicht auseinander gesetzt hat, sind die Beiträge verwirrend und leiten dazu Fehler zu machen.

Eine genaue Einschätzung der persönlichen EInkommensverhältnisse und zugehörige steuerliche Behandlung kann nur ein Steuerberater geben!

Bitte nehmt hier keinen Beitrag aus dem Kontext und macht so eure Steuererklärung. Es ist, zumindest in Deutschland, nicht ganz so einfach, wie es oft in den Medien dargestellt wird.
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Also Ich mach das mit den Steuern so wie es Admin Peter es auf der Seite2 kommunitiert hat
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(18.10.2016, 16:44)BobMarley schrieb: Also Ich mach das mit den Steuern so wie es Admin Peter es auf der Seite2 kommunitiert hat

Freut mich dass er noch registriert wird
und möchte in diesem Sinne auch auf die
Ergänzung ein paar Seiten später hinweisen:

https://x-invest.net/forum/thread-thema-steuern-beim-online-investieren-in-programme?pid=41465#pid41465
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Auch hier habe ich kurz nachgeschaut.

Wenn man also 1 Jahr die Bitcoins ab dem Zeitpunkt, wo man es erworben hat, ist dann der Beginn der Haltefrist.

https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/themen/bitcoins-keine-abgeltungsteuer-nach-einjaehriger-haltefrist

Dabei habe ich noch festgestellt, wenn man innerhalb ein Jahr die Bitcoins verkauft, dann gelten die Abgeltungssteuer. Dies sollte auch der Fall sein, wenn man nicht die Bitcoin überlicherweise verkauft und in € erhält, sondern wenn man auch mit dem Bitcoins etwas einkauft (?)(geld gegen ware), da bin ich mir noch nicht sicher.

Und dann habe ich diesen Fall heute entdeckt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/veraeuerung-von-bitcoins-ein-jahr-haltefrist---f245204.html

Das interessante dabei, wenn man zwischen diesem 1Jahr auch weitere Zuflüsse hat und keine Abflüsse, so wird die 1Jahreshaltefrist nicht unterbrochen.
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viel quatsch - viel verwässerte soße Zwinkern richtigstellung: http://steuerberater-quermann.de/?c=steuerliche-Behandlung-von-Bitcoins

DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG
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Zum "Einkommen aus Gewerbe": ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Ich mein, wenn man nur 2-3 refs hat wohl kaum oder?

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(19.10.2016, 00:15)Metalcore schrieb: Zum "Einkommen aus Gewerbe": ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Ich mein, wenn man nur 2-3 refs hat wohl kaum oder?

Ab dem Moment, wo du für dich entscheidest, dass du gewerbsmäßig damit Geld verdienen möchtest Lächeln
Entscheidend ist nicht wirklich die Anzahl, sondern die Höhe der Einnahmen. Wenn dir deine 3 Refs im Monat einen dreistelligen Betrag erwirtschaften (und zwar jeden Monat über verschiedene Programme hinweg), dann könnte man mal über eine Gewerbeanmeldung nachdenken. Wenn die Refs an ein Programm "gebunden" sind und mit der Schließung wieder wegfallen (und du nicht vorhast, jetzt dauerhaft auch für andere Programme zu werben) lohnt sich die Anmeldung noch nicht.

Wenn du diesen Schritt gehen solltest, dann suche dir bitte einen Steuerberater, der dich dabei unterstützt. Leider fehlt dir noch das Grundwissen einer Steuererklärung. Das ist überhaupt nicht schlimm oder böse gemeint. Durch eine Gewerbeanmeldung kommen aber weitere Sachen hinzu, du hast mitunter andere Verpflichtungen. Da sollte man zumindest ein gutes Grundwissen mitbringen.
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