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T1WP - The One World Project (PreLaunch) - Hauptbeitrag

#41
Programm-Status: Zahlt nicht! 
ACHTUNG:
Dieses Thema wurde zu geschlossene Programme verschoben:
Daher raten wir von einer Investition ab - selbst wenn möglich!
GRUND: Es zahlt gar nicht mehr oder nur noch sehr vereinzelt
und kann jederzeit offline sein, sofern noch nicht geschehen.
Selbst wenn nicht, hat das Programm die Aktivität eingestellt.


[Bild: 625.T1Header.png]



T1WP ist am 16.11.18 als Projekt gestartet. Da aber noch Umbau im Backoffice stattfindet
und auch die offizielle Webseitenoch nicht fertig gestellt wurde,
befindet sich diese Programm-Vorstellung noch unter den PreLaunch-Themen.
Ein Datum der engültigen Website Veröffentlichung kann noch nicht genannt werden.
Des Weiteren können sich die bereitgestellten Informationen noch ändern!

Dies ist KEINE offizielle Vorstellung seitens T1WP, sondern von eine selbständige Partnerin.
Alle Angaben nach bestem Verständnis und Kenntnisstand Datum der Veröffentlichung/Änderung,
ohne Gewähr.


Servus liebe Community,
ich freue mich sehr euch heute  The One World Project  vorzustellen.
 
Was ist The One World Project?
Da das weltweite Angebot des The One World Project" (T1WP) schon gut angenommen wird,
wurde am 06.05.2019 die T1WP GmbH in Deutschland gegründet.
Das Angebot von T1WP wurde besonders für den europäischen Markt konzipiert.
Das Konzept von T1WP basiert auf Konsum.
T1WP versteht sich als Konsumportal, bei dem die dahinterstehende Firma 30% des globalen Umsatzes zurück an seine Kunden ausschüttet. „Dies geschieht durch einen einzigartigen Logarithmus
die ungeahnten Möglichkeiten bietet.“
Durch entsprechende Verträge, wird kooperiert mit immer mehr anderen
(auch internationalen) Unternehmen.

Wie funktioniert T1WP ?
Man erwirbt ein Paket, welches je 100 sgn. LifestylePunkte (LP) enthält.
Jedes Paket kostet jeweils 100 EUR und es können beliebig viele Pakete erworben werden.
Sofern die LifestylePunkte noch nicht eingelöst wurden, kann der Kauf der Pakete
innerhalb von vier Wochen widerrufen werden. Danach ist der Kauf endgültig. 

Was können wir mit diesen Punkten machen?
Die Punkte kann man mit Gutscheinen vergleichen,
welche für den Zeitraum von drei Jahren ihre Gültigkeit behalten.
Man kann diese Punkte für den Erwerb von unterschiedlichsten Produkten und Dienstleistungen nutzen,
welche über T1WP angeboten und verfügbar gemacht werden.
Die Idee dabei ist, dass die Kunden mit diesen Punkten über T1WP konsumieren.
Für mich persönlich ergibt sich das aus der Bezeichnung „LifestylePunkte“;
diesen gekauften Punkte nutze ich für einen angenehmen, schönen Lifestyle.
In dem Shop gibt es immer mehr Angebote wogegen man Punkte tauschen kann, wie z.B. das Magazin MyVision, Werbeanzeigen, Hörbücher, ein Tonstudio, weitere Produkte wie z.B. T1WP Körperpflege, Weine und handgemachte Taschen von Indianern aus Uruguay stehen ganz kurz bevor, und bis zum Ende des Jahres sollen mindestens 300 weitere Produkte im Angebot sein.

Betriebe oder Unternehmen wo man seine Punkte eintauschen kann, werden gesondert ausgewiesen.
z.B. seit 1.9.19 im Büro der Selecto24 GmbH in 85375 Neufahrn bei Freising, kann man schon einiges gegen Punkte eintauschen.
Hierzu wurde Punktetausch in eine neue Web App integriert, so dass nun Tausch über Smartphone oder Tablett möglich ist.
Die App findet man im Apple- oder Android App Store.
Im mehrsprachigen Backoffice wird es für registrierte und vollständig verifizierte Personen/Firmen ein Shop-Modul geben, auf das auch externe Angebote verlinken oder das Shop Modul als "White Label Lösung" in eigenen Internet Angeboten integriert haben können.


Was wenn ich mit Punkte etwas kaufen möchte, das noch nicht im Shop verfügbar ist?
Nachdem man selber recherchiert hat, welches Produkt in welcher Ausführung man möchte, schickt man eine Anfrage mit genauer Bezeichnung des Produktes, seine ID-Nr (aus dem Backoffice) und Versandanschrift an Frau Striek, per Mail an [email protected].
Hierbei kann man natürlich auch gerne die gefundene Bezugsquelle, evtl. mit Produktnummer, angeben.
Es kommt dann ein entsprechendes Angebot und bei Annahme wird das in die Wege geleitet.
Dies ist noch ein manueller Prozess, an weitere Automatisierung wird gearbeitet.

Da es für diesen Prozess aktuell die sgn. 1/3 Lösung gibt (siehe Newsletter), empfiehlt es sich nach meiner Ansicht, lokale Händler an zu werben für T1WP. Hiermit fördert man die lokale Wirtschaft UND hier gilt keine 1/3 Regelung, das heisst, man kann den kompletten Tausch über bereits vorhandenen Punkte abwickeln.

Wichtig! Nach drei Jahren verfallen nicht verwendete Punkte. Das Paket an sich ist 365 Tage gültig und kann damit laut Plan TreuePunkte erhalten. Eine Verlängerung für die Position ist aber möglich.
Laut Risikoaufklärung im Backoffice (genauer Wortlaut dort zu finden) ist es dem Kunden beim Ankauf der LifestylePunkte klar,
dass es z.B. Angebotsbeschränkung oder sogar -Wegfall geben kann, wie es eben am Markt ist,
das ein Geschäft anders laufen kann als gewünscht,
aber auch, dass man dafür jedes noch dazu kommende Angebot mit den Punkten wird nutzen können.


Welche weiteren Vorteile hat ein Kunde bei TW1P?
Als Dankeschön für die Treue, können zudem über dieses System sgn. TreuePunkte ausgegeben werden
30% des globalen Umsatzes will T1WP an den Kunden für deren Treue zurückgeben.
Dies geschieht nach einem festen Logarithmus; jeder LifestylePunktepaketverkauf
wird firmenintern in einer Berechnungsmatrix eingetragen.
Der Logarithmus berechnet dann für jeden einzelnen Kunden,
während der 365 Tage Gültigkeit des Paketes,
quasi die „Verpackung“ der Punkte, die Ausschüttung.
Dadurch kann jeder Einkauf dazu führen, dass die Anzahl der TreuePunkte, im Laufe eines Jahres
mehr sein werden, als die ursprüngliche Anzahl an gekauften Punkten,
und zwar bis 150 zusätzliche Punkte im 1. Jahr und nach Verlängerung bis weitere 180 Punkte,
also insgesamt 330 Punkte, welche man auch wieder nutzen kann,
um ein Produkt oder Dienstleistung seiner Wahl zu bestellen.

Sog. TreuePunkte, sind nicht an eine weitere Leistung eines Kunden gekoppelt.
Diese Ausschüttungen sind ohne Rechtsanspruch, da eine freiwillige Leistung.
Diese TreuePunkte können wir, ab einer Mindestgrenze von 10 TP,
1 zu 1 gegen Guthaben im Euro-Wallet eintauschen,
welches dann sofort verwendet werden kann, für den Kauf von z.B. neuen Punktepakete,
um weitere Produkte und Dienstleistungen der Firma und
angeschlossen Partnern konsumieren zu können.
Außerdem kann man diese aus TreuePunkte resultierenden Beträge,
nach einer Sperrfrist von aktuell 12 Monate, als BTC anfordern.

Die o.g. Berechnungsmatrix ist eine geschlossene 6-er Matrix
Jedes erworbene Paket (egal wann, wo und von wem) bekommt hier den nächsten freien Platz in der firmeninternen Matrix.

Für die 6 Positionen auf der ersten Ebene erhalten wir laut Marketingplan je 25 TreuePunkte,
wenn diese gefüllt werden.
Positionen in der geschlossenen 6er Matrix werden immer auf der nächsten freien Position besetzt,
wenn egal wann und wo, und auch von wem,
irgendwo auf dieser Welt ein weiteres Punktepakete käuflich erworben wird.
Wenn eine solche freie Position besetzt wird, entsteht für die
ihr zugeordnete darüber liegende Position ein Anspruch auf Gutschrift
von 25 Treuepunkten. Diese Gutschrift erfolgt umgehend und automatisch in voller Höhe.
Insgesamt können wir also in der 1. Ebene bis zu 150 (6x25) TreuePunkte erhalten.

Es KANN in der Matrix sog. Spillover  entstehen, darauf gibt es auch keine Garantie.

Voraussetzung für den Erhalt der Treuepunkte ist auch, dass die entsprechende Position aktiv ist,
also mit einem aktiven Paket besetzt ist.
Bevor die 365 Tage dafür auslaufen, kann man die Position mit einem weiteren Paketkauf für die Position, quasi verlängern.
Dadurch kann dann bei erfüllten Voraussetzungen auch die 2. Ebene aktiv werden.

In der 2. Ebene weist der Marketingplan bis zu 36x je 5 TreuePunkte aus,
aber frühestens im 2. Jahr nach der ersten verlängerung einer Position und
auch frühestens ab dem Moment wenn ein Platz dort mit einem Paket gefüllt wurde.
Jedes der 6 Positionen unserer 1. Ebene, hat nämlich selbst auch
je 6 Positionen unter sich. Also aus unserer Sicht insgesamt 6x6 = 36 Positionen
Somit ist es also grundsätzlich möglich, bis zu 180 (36x5) weitere TreuePunkte zu erhalten.

Zusammengefasst kann man also pro gekauften 100 LifestylePunkte, dazu  bis zu folgender Menge TreuePunkte erhalten:
Erste Ebene:               150 TreuePunkte
Zweite Ebene:            180 TreuePunkte
Insgesamt bis zu:  330 TreuePunkte
Die ursprünglich gekauften 100 LifestylePunkte, kann man also natürlich auch noch nutzen
zum Eintauschen gegen Produkten oder Dienstleistungen.

Was kann man als Vertriebspartner verdienen?
Um überhaupt Vertriebspartner (Affiliate) werden zu können und somit die Produkte und Dienstleistungen
der Firma vermarkten zu dürfen, muss eine jährliche Lizenzgebühr von 200,- € gezahlt werden.
Damit erhält man dann u.a. Anspruch auf Provision über die verkauften LifestylePunktepakete (nach Ablauf der Widerrufsfrist).
Die Höhe dieser Provisionen ergibt sich aus der jetzt vorgestellten Uni-Level Matrix
und den Bedingungen für die Qualifizierung.

Die Uni-Level Matrix
Die Uni-Level Matrix geht insgesamt bis 10 Ebenen tief, breit gibt es keine Begrenzung.
Sie soll auch nicht verwechselt werden mit der geschlossen 6x2 firmeninternen Matrix,
welche NUR für die Platzierung von gekauften Paketen gilt.
Alle geworbenen Kunden/Vertriebspartner werden in dieser Uni-Level Matrix platziert.
Die Platzierung hierin bestimmt somit den Prozentsatz der Provision,
welche man als Vertriebspartner erhalten kann.

Hier sehen wir, wie hoch die Provision in den einzelnen Ebenen sein kann (unter Beachtung der Qualifikationsbedingen).


Als Beispiel:
Wir werben eine Person in der ersten Ebene  (hier erst mal egal ob Kunde oder auch Vertriebspartner).
Somit erhalten wir als Vertriebspartner, wenn wir qualifiziert sind,
15% Provision über die von dieser Person gekauften LP-Pakete.
Kauft diese Person nun 10 LP-Pakete für je 100 EUR, also 1.000 EUR Gesamtumsatz,
bekommen wir dann als Affiliate insgesamt 15% daraus, also 150 EUR.

Wird eine Person in der 6. Ebene geworben und diese erwirbt auch 10 LP-Pakete also 1.000 EUR Umsatz,
bekommen wir als Vertriebspartner darüber noch 0,25% Provision.
Das wären in diesem Falle also 2,50 EUR. Auch hier natürlich vorausgesetzt,
man erfüllt die Qualifizierung für Provision aus der entsprechende Ebene.

Sollten Personen innerhalb der Struktur sich auch entschließen Vertriebspartner zu werden
und eine Lizenz zu erwerben, gibt es hierfür eine andere Provisionen, laut folgender Tabelle:

Als Beispiel: 
Eine Person auf der ersten Ebene erwirbt eine Lizenz als Vertriebspartner für 200 EUR.
Wir als Vertriebspartner erhalten somit 25% Provision, in diesem Falle also 50 EUR.

Qualifikation: 
Aktuell müssen monatlich 1 neuer Kunde und 1 VP aquiriert und eingeschrieben werden.
Das Profil muss verifziert sein und es muss eine Bestätigung vorliegen, dass man Geschäftspartner ist. Details dazu führen hier zu weit, und erfährt man bei Bedarf in den entspechenden Zoomcalls.
 
Es gibt 7 verschiedene Positionen (Stufen) die ein Affiliate erreichen kann, welche, wenn einmal erreicht, erhalten bleiben:
  • 1 Affiliate: Kein Magazinkauf notwendig, 15% Provision auf Umsätze aus der 1. Ebene
  • 2 Bronze:  Erwerb von 1 Magazin/Monat, 3 Strukturbeine (selbst geworbene Affiliates), 600 T1WP-Punkte Verkaufsvolumen in den ersten 30 Tagen ODER 1.500 T1WP Verkaufsvolumen kumuliert, für die Qualifikation braucht es im Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) einen Gruppenumsatz (Eigen- oder Teamumsatz) von 400 T1WP-Punkten, Strukturprovision bis Ebene 2.
  • 3 Silber:   Erwerb von 2 Magazine/Monat, 3 Strukturbeine Bronze (selbst geworbene Affiliates), 3.000 T1WP-Punkte Verkaufsvolumen in den ersten 60 Tagen ODER 7.500 T1WP-Punkte Verkaufsvolumen kumuliert, für die Qualifikation braucht es im Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) einen Gruppenumsatz (Eigen- oder Teamumsatz) von 1.200 T1WP-Punkten, Strukturprovision bis Ebene 3.
  • 4 Gold:    Erwerb von 3 Magazine/Monat, 4 Strukturbeine Silber (selbst geworbene Affiliates), 15.000 T1WP-Punkte Verkaufsvolumen in den ersten 90 Tagen ODER 37.500 T1WP-Punkte Verkaufsvolumen kumuliert, für die Qualifikation braucht es im Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) einen Gruppenumsatz (Eigen- oder Teamumsatz) von 3.600 T1WP-Punkten, Strukturprovision bis Ebene 5, Sonderbonus 1% auf alle T1WP-Punkte Verkaufsvolumen der Ebenen 1-5.
  • 5 Platin:   Erwerb von 4 Magazine/Monat, 3 Strukturbeine Gold (selbst geworbene Affiliates) ODER 75.000 T1WP-Punkte Verkaufsvolumen kumuliert, erfolgreiche Teilnahme an einem Trainingswochenende, Teilnahme an einer nationalen Großveranstaltung, für die Qualifikation braucht es im Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) einen Gruppenumsatz (Eigen- oder Teamumsatz) von 10.800 T1WP-Punkten, Strukturprovision bis Ebene 10, Sonderbonus 1% auf alle T1WP-Punkte Verkaufsvolumen.
  • 6 Platin+:   Erwerb von 5 Magazine/Monat, 4 Strukturbeine Platin (selbst geworbene Affiliates) ODER 375.000 T1WP-Punkte Verkaufsvolumen kumuliert, erfolgreiche Teilnahme an drei Trainingswochenenden, Teilnahme an einer nationalen Großveranstaltung, Teilnahme an einer internationalen Großveranstaltung, für die Qualifikation braucht es im Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) einen Gruppenumsatz (Eigen- oder Teamumsatz) von 32.000 T1WP-Punkten, Strukturprovision bis Ebene 10, Sonderbonus 1% auf alle T1WP-Punkte Verkaufsvolumen, monatlich 1.000€ Werbekostenerstattung, 50% Beteiligung an den Kosten zur Krankenversicherung.
  • 7 Diamant:   Erwerb von 6 Magazine/Monat, 5 Strukturbeine Platin (selbst geworbene Affiliates) ODER 1.875.000 T1WP-Punkte Verkaufsvolumen kumuliert, erfolgreiche Teilnahme an fünf Trainingswochenenden, Teilnahme an zwei nationalen Großveranstaltungen, Teilnahme an drei internationalen Großveranstaltungen, Teilnahme an der alle 3 Jahre stattfindende Planungs- und Koordinierungstagung, für die Qualifikation braucht es im Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) einen Gruppenumsatz (Eigen- oder Teamumsatz) von 100.000 T1WP-Punkten, Strukturprovision bis Ebene 10, Sonderbonus 1% auf alle T1WP-Punkte Verkaufsvolumen, monatlich 3.000€ Werbekostenerstattung, 100% Kostenübernahme der Krankenversicherung (ausser USA), Firmenfahrzeug Mercedes Benz E-Klasse oder vergleichbar.

Welche Gebühren gibt es?
Die Verifizierung der Kundendaten im Backoffice kostet einmalig 5€.
Nur wer Vertriebspartner (Affiliate) werden möchte, muss wie beschrieben eine jährliche Lizenzgebühr von 200 EUR zahlen.

Weitere Gebühren:
Bei jeder Auszahlung ins Wallet fällt eine Gebühr von 5% an.
1 Prozent wird über 10 Ebenen an den Affiliates verteilt (0,1% pro Level),
so das danach bei der Firma 4% bleiben.

Zahlungswege:
Guthaben aus dem Eurowallet können, ab min. 50€ und nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist
(Letztere gilt nicht für das Commission-Wallet),
erst zum aktuellen Kurs in BTC umgetauscht werden,
um dann (abzüglich die 5% Gebühren) auf das im BO hinterlegte BTC-Wallet des Empfängers geschickt zu werden.
Zahlungen für Käufe von LP-Paketen und/oder Vertriebslizenzen kann man über das BO aus Walletguthaben, per SEPA Banküberweisung an die T1WP GmbH oder in BTC tätigen, oder bar in dazu berechtigten Geschäftsstellen oder bei Stammtischen, offiziellen Geschäftspräsentationen, sowie Workshops, gekauft werden. Auch per Paypal ist möglich.

Persönliches Fazit: 

EinblendenSpoiler:



Einen Reflink oder Link gibt es noch nicht.
Wer neu teilnehmen möchte, schickt bitte per PN Name und Email, und bekommt dann von mir direkt
aus dem BO eine Einladung per Mail zugeschickt.



[Bild: 625.achtung.gif]
Risikohinweis: Vor dem Investieren in Programme unbedingt lesen!






Hinweis: Die Vorstellung wurde von X-Invest erstellt, da dieser Service vom Vorsteller gebucht wurde. [Zum Angebot]
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T1WP - The One World Project (PreLaunch) - Diskussion

#21
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Hallo, 
Es ist Montag, der 3. Dezember 2018 und damit ist es Zeit für einen neuen Newsletter.

Es kam in der letzten Woche sehr viel Feedback aus den Vertriebsstrukturen und dabei geht es vermehrt darum, dass wohl nicht so klar zu sein scheint, was denn nun unser neues Produkt eigentlich ist.

Nun gut, vielleicht habe ich mich zu kompliziert ausgedrückt oder es ist so einfach zu verstehen, dass sich vielleicht auch viele denken, dass es ja eigentlich so einfach nicht sein kann.

Deshalb lassen Sie uns hier jetzt noch einmal einen Blick darauf werfen, was es denn nun ist, was Sie seit gut 2 1/2 Wochen in Ihrem Back Office käuflich erwerben können.
 
Um dies zu verdeutlichen, würde ich gerne mit Ihnen einen hypothetischen Besuch in einem x-beliebigen Supermarkt machen.

Wenn wir dort nun durch die Regalreihen schlendern, dann werden wir, über kurz oder lang, an einem Ständer mit Gutscheinen vorbei kommen.
 
  Ich habe jetzt einmal links ein kleines Bild eingefügt, damit wirklich jeder genau weiß, wovon ich rede.

Diese Gutscheine, die in reichhaltiger Auswahl zur Verfügung stehen, sind unseren Punkten, die Sie im Back Office als Paket erwerben können, gar nicht so unähnlich

Denn, auch bei unseren Punkten ist es so, dass Sie für eine Leistung (Produkt oder Dienstleistung) schon heute bezahlen, die Sie später nutzen können.

Und das ist bei diesen Geschenkgutscheinen im Supermarkt nicht anders. Nachdem Sie sich für ein Angebot entschieden haben, gehen Sie zur Kasse und bezahlen dort. Sie bezahlen vollumfänglich für eine Leistung, die Sie später erst beziehen.

Das müssen auch nicht nur Geschenkgutscheine sein. Es gibt da auch Prepaid Guthaben, das so mancher kauft, weil er es selber nutzen will, z.B. bei iTunes, wenn man zufällig nicht über eine Deutsche Kreditkarte verfügt oder das über die Telefonrechnung abrechnen will.
 
Sie werden wahrscheinlich jetzt schon gemerkt haben, worauf ich hinaus will. Auch bei unseren Punkten zahlen Sie heute für eine Leistung, die Sie später erst nutzen werden.
 
Um das noch ganz deutlich zu schreiben, nicht das es hier ebenfalls zu Verwechselungen kommt. Die gezeigten Angebote auf dem Foto sind nur Beispiele, um das Prinzip deutlich zu machen. Sie werden keine der dort gezeigten Gutscheine hier bei uns einlösen oder erwerben können. Ich hoffe, dass dies damit nun jedem klar ist.
 
Unsere Punkte sind juristisch gesehen, mit solchen Gutscheinen gleichzusetzen und deshalb gibt es auch bei uns ein Zeitfenster, in dem die Punkte gegen Leistung eingetauscht werden können. Dieses Zeitfenster beträgt 3 Jahre, das ist gesetzlich so vorgeschrieben und genauso wie bei anderen Gutscheinen oder auch Prepaid Leistungen, verfällt diese Möglichkeit dann irgendwann.

In unserem Fall, bei unseren Punkten, jeweils nach Ablauf von 3 Jahren, wenn die Punkte nicht vorher genutzt wurden, durch Eintausch gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung.
 
Und da sind wir jetzt auf dem Gebiet, wo natürlich jetzt das Angebot bei weitem noch nicht so erfreulich ist, wie man das gerne hätte, das gilt für Sie, genauso wie für uns.

Entscheidend ist, dass es hier jetzt um reale Projekte gehen muss, wie auch bei den Projekten in Thailand, Laos, Kambodscha und in Hong Kong. Es geht darum, dass unsere Kunden die Möglichkeit haben, damit einen Bedarf zu befriedigen.

Natürlich ist es nicht befriedigend, heute ein Anrecht auf eine Leistung zu erwerben, eben unsere Punkte, die man dann nicht ohne weitere Anstrengungen eintauschen kann, wie z.B. dass man nach Kambodscha fliegen müsste.

Das ist uns klar und daran wird auch gearbeitet. Dass wir das tun und durchaus interessante Projekte umgesetzt bekommen und Realität werden lassen können, haben wir in der Vergangenheit gezeigt. 

Weil aber Asien für viele weit weg ist, muss natürlich auch jetzt in Europa und anderswo ein Angebot her und dies schnell, damit aus dem Vorhaben, aus dem Traum, auch Realität wird.

Deshalb freut es mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass dies zum 1. Januar 2019 schon soweit sein wird, dass von dem Moment an die Möglichkeit besteht, auch in Europa in so ein „Projekt“, aus dem heraus Punkte gegen eine reale Leistung getauscht werden können, hineinlaufen zu können und es zu besuchen, weil es seine Arbeit aufnimmt.

Hierbei geht es um den Verlag „My Vision Verlag GmbH“, der sich gerade in Gründung befindet und der seinen Sitz und eben auch seine Büroräume in Hamburg haben wird.

Dadurch, dass dieser Verlag eine ganz normale Deutsche GmbH sein wird, mit allem was eben dazu gehört, wird somit bereits ab dem 1. Januar 2019 aus der Fiktion, aus dem Traum etwas anderes, nämlich ein nicht mehr bestreitbarer Fakt.

Das da dann im Laufe der Monate und Jahre sehr viel mehr entstehen wird, ist natürlich klar, in unterschiedlichen Bereichen, ähnlich wie das in Asien eben auch schon der Fall war und ist.

Der Unterschied ist aber hierbei doch sehr groß, denn in Asien hat alles direkt oder indirekt der Firmengruppe eVisionTeam gehört.

Hier jetzt in Europa wird das komplett anders sein. Hier werden einzelne Firmen gegründet, die rechtlich nicht direkt miteinander verbunden sind, die alle ein eigenes und nachweisbares wirtschaftliches Eigeninteresse haben und in ihrer Entscheidungsfindung nicht von einander abhängig sind. Trotzdem haben und werden diese neuen Firmen in Europa einen Kooperationsvertrag haben, mit den Firmen in Asien, der damit die gemeinsamen Visionen umsetzbar machen wird.

Für unsere Kunden  spielt es dann keine Rolle mehr, ob es das Magazin in Deutschland ist, oder der Frisör und das Restaurant, was als nächstes angegangen wird. Es ist egal, ob sich das Projekt dann in Österreich, Spanien oder in Deutschland befindet.

Auch wird es so sein, dass man sich in verschiedenen Hauptstädten, wie z.B. Prag, London oder Paris, aus einem Portfolio das Angebot aussuchen kann, welches man gerne nutzen möchte.

Entscheidend ist, auch das muss ich noch einmal deutlich schreiben, dass dies Angebot in einem solchen Umfang natürlich jetzt noch nicht vorhanden sind, wohingegen es sehr wohl Angebote gibt, die jetzt schon genutzt werden können.

Deshalb lassen Sie mich Ihnen einen Satz weitergeben, der mehr und mehr die Runde macht:

„Mit den Punkten aus den Paketen, die Sie heute kaufen, werden die Projekte aufgebaut, die Sie morgen benutzen und verbrauchen können!“

Das ist etwas, was legal ist, etwas was transparent bleibt und eben überprüfbar ist.

Die zusätzliche Sache mit dem Cash Back und den Motivationspunkten ist eben, wie schon geschrieben, eine zusätzliche Sache.
 
Diese wird allerdings allein dafür sorgen, dass mittel- und langfristig sich dieses neue Konzept durchsetzen und „The One World Project“ zu einem Begriff werden wird.

Am 1. Januar 2019 werden alle, die nicht daran glauben wollten, dass es etwas Neues geben wird, was das Potenzial hat, groß zu werden, eines besseren belehrt, denn mit der Eröffnung des Verlags beginnt eine Reise, dessen Ende wohl niemand wirklich abzusehen vermag.

Und dann beginnt noch etwas, schon in diesem Dezember, also in den kommenden Wochen.

Es ist nämlich so, dass T1WP ja nun schon einen ganzen Monat gearbeitet hat, was zu Ergebnissen führte. Diese Ergebnisse bedeuten, dass Jahreslizenzen von Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern bezahlt wurden aber eben auch, dass die ersten Pakete Abnehmer gefunden haben.

Dieser Umstand führt dazu, dass es jetzt in diesem Monat, beginnend mit dem, 16. Dezember 2018, die ersten Provisionsansprüche gibt, die dann wieder dem Wallet zugeführt werden, wo dann ausgezahlt werden kann, nachdem man dazu den Auszahlungsantrag in BTC gestellt hat.

Auch wird es dann die ersten Cash Back Zahlungen bereits im Dezember geben, denn dann ist bei den ersten Kunden das vierwöchige Rücktrittsrecht vorbei. Auch hier werden dann die Punkte aus dem Cash Back und die Motivationspunkte dem entsprechenden Wallet gut geschrieben und das bedeutet, dass diese dann entweder für Produkte und Dienstleistungen genutzt, stehen gelassen oder in BTC umgetauscht werden können.

Und dann beginnt ebenfalls etwas im Dezember 2018, wenn die Programmierung bis dahin soweit ist, sonst beginnt es halt im Januar 2019.

Gemeint ist, dass dann durch den Produktverkauf ja auch auf der dritten Ebene in der geschlossenen 6er Matrix ein Wert entsteht, der in BTC umgetauscht werden kann.

Diese BTC gehen dann, wie ja nun umfangreich angekündigt, an Personen, die bei der nicht mehr existierenden Firma eVisionTeam in Naples Florida oder in Deutschland und Österreich, offene Forderungen haben.

Jeder, der bisher behauptet, dass es keine Auszahlungen mehr geben wird, der wird schon bald eines Besseren belehrt sein oder, was ja auch immer wieder vorkommt, vor dieser Realität die Augen verschließen und weiter erzählen, dass dies alles eben nicht so ist.

Es hat etwas Neues angefangen, es geht weiter und es wird nicht aufhören und deshalb geschieht etwas, was es in dieser Form noch nie gegeben hat.

Es wird keine verbrannte Erde zurück bleiben, obwohl die Möglichkeit sich jetzt einfach abzuwenden, bestanden hat.

Das gilt für die Kunden, für die Vertriebspartner und auch für mich. Wir alle hätten uns abwenden können, wir alle hätten den Tod von eVisionTeam einfach so akzeptieren und den Dingen ihren Lauf lassen können.
 
Mehr als 100 Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner haben sich entschieden etwa Neues anzufangen, es werden viele hundert folgen, in diesem und in den Folgemonaten.

Es haben Kunden zu uns gefunden, aus den verschiedensten Beweggründen und das alles eben nur, weil eben doch sein kann, was eigentlich nicht sein darf.

Und nun bin ich wirklich am Ende angekommen. Nutzen Sie die letzten Tage in 2018, aus welchen Beweggründen auch immer und schaffen Sie auch für sich die Voraussetzungen für ein Jahr 2019, bei dem vieles, was in 2018 kaputt gegangen ist, was weh getan hat, umgewandelt wird in eine Zukunft, die Leben verbessert.

Dazu kann auch einer der Kurse dienen, die in 2019 im Verlag angeboten werden.

Ab dem 1. Januar 2019 werden bereits viele Stimmen wieder verstummen müssen und die Stimmen von denen, die von einer gemeinsamen Zukunft und von dem Glauben an diese gekündigt haben, die werden lauter werden. Wer weiß, vielleicht werden diese Stimmen ja innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre schon so ohrenbetäubend laut sein, dass sie alles andere übertönen.

Jeder der will kann sich hier einreihen, mitmachen, Gemeinschaft finden und daraus nicht nur Freude, sondern auch finanzielle Flexibilität oder gar Freiheit erlangen.

Oder jeder, der nicht will, bleibt abseits stehen, schaut zu, wundert sich vielleicht über das was kommt, was geschieht, aber wer sich dagegen entscheidet, der wird halt auch niemals ein Teil davon sein.

Und manchmal, ganz manchmal, definiert sich das Leben auch einfach nur über die Frage, auf wessen Seite man steht.

Auf der falschen oder auf der richtigen Seite.

Was mich angeht, so glaube ich zu wissen, was die richtige Seite ist.

Wie ist das bei Ihnen?

Stehen Sie auf der richtigen Seite?
 
 
Ich bedanke mich für Ihr erneutes Interesse an meinem Newsletter und wünsche Ihnen für die kommende Woche alles Gute und den Erfolg, den Sie sich wünschen.

Ihr 

Robert Schmalohr

Antworten Top
#22
(03.12.2018, 06:29)MirandaR schrieb: Dieses Zeitfenster beträgt 3 Jahre, das ist gesetzlich so vorgeschrieben und genauso wie bei anderen Gutscheinen oder auch Prepaid Leistungen, verfällt diese Möglichkeit dann irgendwann.

Wo, bitteschön, ist das gesetzlich vorgeschrieben?

Vielleicht sollte Herr Schmalohr sich einfach mal einen seiner "mehreren Rechtsanwälte" schnappen, bevor er sich im Newsletter als Dilettant outet.

(03.12.2018, 06:29)MirandaR schrieb: Das ist etwas, was legal ist, etwas was transparent bleibt und eben überprüfbar ist.

Naja, selbst wenn wir die Straftatbestände des KWG weglassen, habe ich schon von dem äußeren Gepräge nicht den Eindruck, dass die Kiste legal ist, aber unbestritten ist sie alles andere als transparent. Man kauft jetzt schon Punkte für irgendwelche unkonkrete Angebote, die evtl. in der Zukunft realisiert werden. Nur weil ich z.B. in Hamburg eine GmbH gründe, heißt das noch lange nicht, dass ich dort ein vernünftiges Geschäftsmodell aufbaue (oder aufbauen kann).

Transparent wäre, wenn man JETZT, d.h. vor Kauf der Punkte, eine konkrete Leistungsbeschreibung (mit einer definierten Inhaltsbeschreibung) inkl. der essentiellen Vertragsbestandteile herausgeben würde.
Antworten Top
#23
. oder zumindest die 3 Jahresfrist solange aufheben, bis das Angebot halbwegs steht
Antworten Top
#24
(03.12.2018, 12:52)iudica schrieb: Wo, bitteschön, ist das gesetzlich vorgeschrieben?
hmm. bis jetzt habe ich geglaubt, dass du dich auskennst, aber das mit den 3 Jahre Frist habe sogar ich als Laie gewusst. Lässt sich auch ganz leicht im Internet finden: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/gutschein_gueltigkeit
Alternativ müsste ich glauben, dass möglicherweise "gesetzlich vorgeschrieben" nicht 100-ig korrekt dem "Anwaltsdeutsch" entspricht. Sowohl Robert Schmalohr als auch ich sind keine Anwälte. Aber ich glaube, jeder normal denkender Mensch hat verstanden was gemeint ist. Und in dem Fall, könnte es sein, dass du nicht verstehen WILLST?

(03.12.2018, 12:52)iudica schrieb: Transparent wäre, wenn man JETZT, d.h. vor Kauf der Punkte, eine konkrete Leistungsbeschreibung (mit einer definierten Inhaltsbeschreibung) inkl. der essentiellen Vertragsbestandteile herausgeben würde.
Ja klar, das wäre wie wenn Amazon bei seinen Karten, ein komplettes Buch mitliefern würde, mit darin alle Händler welche sich künftig, in den kommenden 3 Jahre, sich noch der Plattform anschliessen werden, komplett mit alle deren Bedingungen und alle Produkte welche da bis auf den letzten Monat angeboten werden. Also eine Kristallkugel hat da niemand. Man sieht immer nur das aktuelle Angebot und ja, das ist noch nicht sehr gross bei T1WP, aber kein Gutscheinanbieter kann jetzt schon vorhersagen, was in zB 2,5 Jahre im Angebot sein wird.

Bisher glaubte ich an deine Bereitschaft, hier konstruktiv mit zu denken. Hat mich auch wirklich dazu verleitet, auch mal ein paar Rechtstexte zu lesen, welche ich so ehrlich gesagt nur zum Teil verstehe.
Jetzt habe ich mich entschieden, mich da auf die Kompetenz der Anwälte zu verlassen. Ich glaube nämlich schon, dass die auch wissen was ein Schneeballsystem ist, um mal auf ein anderes deiner Totschlagargumente zurück zu kommen. Und deshalb glaube ich auch, dass T1WP das eben NICHT is. Auch glaube ich, dass ich mich darauf verlassen darf, dass jeder die Möglichkeit haben wird, innerhalb 3 Jahre seine Punkte wird eintauschen können. Schon alleine aus Eigeninteresse ALLER Beteiligten.

Da es dafür Anwälte gibt, die sehr gut dafür bezahlt werden, werde ich mich nicht mehr mit Rechtstexte aufhalten, sondern werde mich wieder darauf konzentrieren, dieses Geschäft mit auf zu bauen.

Es gab schon mehrere erfolgreiche Stammtische in Hamburg. Diese Woche habe ich die Ehre, einen Stammtisch in Raum München organisieren zu dürfen, und weitere werden folgen, auch an anderen Orte. Ich freue mich schon sehr darauf!
Antworten Top
#25
(03.12.2018, 15:06)MirandaR schrieb: aber das mit den 3 Jahre Frist habe sogar ich als Laie gewusst.

Ich weiß nur, dass die Verjährung (das ist das, was du mit der 3 Jahresfrist meinst) eine Einrede ist, auf die sich der Schuldner berufen KANN. Der Schuldner hat demnach ein Verweigerungsrecht -- § 214 BGB -- aber keine Pflicht oder es ist irgendwie gesetzlich vorgeschrieben.

Viele ordentliche Kaufleute akzeptieren Gutscheine weit über die 3 Jahre. Warum auch nicht, die Kohle haben sie ja schon Jahre vorher zinsfrei bekommen.

(03.12.2018, 15:06)MirandaR schrieb: Und in dem Fall, könnte es sein, dass du nicht verstehen WILLST?

Was will ich den falsch verstehen? "Gesetzlich vorgeschrieben" heißt für mich, dass es ein staatliches Einlöseverbot gibt. Und genau das wollte Herr Schmalohr mit dieser Formulierung auch intendieren: "Tut mir leid, aber das ist nun einmal so." Aufgrund des Umstandes, dass es aktuell noch nicht einmal ein valides Angebot gibt, wäre eine deutlich weitergehender Verzicht auf die Verjährung angemessen.

Auffällig ist auch, dass Herr Schmalohr so auf einer gesetzlichen Selbstverständlichkeit rumreitet. Ein ordentlicher Kaufmann hätte das gar nicht groß erwähnt, weil er ja davon ausgeht, dass der überwiegende Teil seiner Gutscheine innerhalb der 3 Jahre eingelöst werden. Ein Schelm der jetzt Böses dabei denkt Wink


(03.12.2018, 15:38)MirandaR schrieb: . Man sieht immer nur das aktuelle Angebot und ja, das ist noch nicht sehr gross bei T1WP, aber kein Gutscheinanbieter kann jetzt schon vorhersagen, was in zB 2,5 Jahre im Angebot sein wird.

Exakt, bei allen anderen Anbieter kann man ein aktuelles Angebot sehen und darüber hinaus Rückschlüsse ziehen. Bei T1WP gibt es aktuell nur Versprechen.

(03.12.2018, 15:38)MirandaR schrieb: Jetzt habe ich mich entschieden, mich da auf die Kompetenz der Anwälte zu verlassen.

Welche Rechtsanwälte sollen das sein? Hast Du irgendeine Ausarbeitung einer Kanzlei? Ein Gutachten? Kann man irgendeinen Anwalt anrufen und der bestätigt die Mandatierung? Das müsste doch ein extremer Schub an Seriosität für T1WP sein, wenn sich ein Experte hinstellt und sagt, ich hab das geprüft. Und wenn die Rechtsanwälte so gut bezahlt sind, sollte so ein bisschen PR-Ligitation auch drin sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die essentiellen Punkte von einem fähigen Juristen durchleuchtet wurden. Es ist ständige Rechtsprechung, dass bei einem Mischsystem (Schneeball + Ware/Dienstleistung) auf einen objektiven Empfängerhorizont abgestellt wird. Demnach ist zu beurteilen, ob das Invest/Kauf von der Teilnahme an dem Spiel motiviert war oder von der Ware/Dienstleistung, die man erhält. Da die Ware/Dienstleistung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal konkretisiert ist geschweige denn existiert, dominiert hier ganz klar der Wunsch einen Platz in der 6er-Matrix einzunehmen.

Das ist so was von Schneeball.

(03.12.2018, 15:38)MirandaR schrieb: Schneeballsystem ist, um mal auf ein anderes deiner Totschlagargumente zurück zu kommen.
Das ist kein Totschlagargument. Ich habe konkrete Indizien herangezogen, die es sehr wahrscheinlich machen, dass die Kiste unabhängig von dem KWG ein Schneeballsystem oder Betrug sind.

Deine Antwort darauf ist lediglich "ich vertraue.", "ich glaube.", "ich verlasse mich darauf." Das sind einfach keine Gegenargumente. Zeig mir Fakten, Rechtsausführungen, zeig mir zur Not anderslautende Urteile oder ein Gutachten aus berufener Quelle.

Miranda, Du hast dich beschwert, dass Trulli "Halbwahrheiten" verbreitet. Da kehre bitte erst einmal vor deiner Türe. Du leitest Informationen ungeprüft bzw. nicht hinreichend geprüft weiter, obwohl es sich aufdrängt, dass sie falsch sind. Deine Ausrede hierfür ist: "Ich glaube/vertraue usw.". Wenn Du, wie du selbst zugibst, juristischer Laie bist, kannst Du nicht einfach darauf verlassen, wenn ein einschlägig Vorbestrafter dich glaubend macht, es sei schon in Ordnung.

Ich habe Dir schon genug Gründe genannt, weshalb T1WP sehr sehr kritisch zu betrachten ist. Wenn du nach dem Grundsatz "Gier frisst Hirn" beratungsresistent bist, dann musst du dich nicht wundern, solltest du das nächste Mal mit Robert zusammen auf der Bank sitzen.

Ungeachtet dessen musst Du damit leben, dass x-invest eine Informationsplattform für HIYP & Co bleibt und nicht ein Werbeportal für eVision und seine Ersatzprodukte ist.
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#26
(03.12.2018, 17:48)iudica schrieb: Viele ordentliche Kaufleute akzeptieren Gutscheine weit über die 3 Jahre.
Und viele ordentliche Kaufleute machen das auch NICHT. Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es sich hier deshalb nicht um ordentliche Kaufleute handeln soll, is schon sehr weit hergeholt.

(03.12.2018, 17:48)iudica schrieb: Auffällig ist auch, dass Herr Schmalohr so auf einer gesetzlichen Selbstverständlichkeit rumreitet
Ich an seiner Stelle hätte das wohl auch so gemacht, damit nachher keiner sagen kann, es nicht gewusst zu haben. Ich finde das besser, als das nur in irgendwelchen kleingedruckten AGB zu verstecken. Weil wenn es jetzt nicht betont worden wäre, würde es bestimmt nach den 3 Jahren Geklage geben von Leuten, die dann fragen, wieso das "verheimlicht" oder "nicht kommuniziert" wurde. So sind eben einige Leute.

(03.12.2018, 17:48)iudica schrieb: Bei T1WP gibt es aktuell nur Versprechen.
Stimmt nicht, es gibt schon in Kambodscha Möglichkeiten die Punkte ein zu tauschen. Ab Januar auch in Deutschland. Und ja; mir ist klar, dass wohl kaum einer von hier mal eben nach Kambodscha fliegt, aber darauf wurde ja schon im Newsletter eingegangen. Muss man hier glaube ich nicht noch mal durchkauen.

(03.12.2018, 17:48)iudica schrieb: Kann man irgendeinen Anwalt anrufen und der bestätigt die Mandatierung?
"Man" kann nicht, auch nicht "irgendeinen", aber ich habe tatsächlich schon mal mit einem der Anwälte telefoniert.

(03.12.2018, 17:48)iudica schrieb: Deine Antwort darauf ist lediglich "ich vertraue.", "ich glaube.", "ich verlasse mich darauf." Das sind einfach keine Gegenargumente. Zeig mir Fakten, Rechtsausführungen, zeig mir zur Not anderslautende Urteile oder ein Gutachten aus berufener Quelle.
Nein, das ist nicht meine Aufgabe.

(03.12.2018, 17:48)iudica schrieb: Wenn Du, wie du selbst zugibst, juristischer Laie bist, kannst Du nicht einfach darauf verlassen, wenn ein einschlägig Vorbestrafter dich glaubend macht, es sei schon in Ordnung.
Mir ist bekannt, wofür er vorbestraft ist. Ich sehe auch sein weiteres handeln. DAS und sein Handeln davor beurteile ich. Davon kann sich manch einer eine Scheibe abschneiden, auch wenn viele das (noch) nicht erkennen. Außerdem ist dieser "einschlägig Vorbestrafter" nicht derjenige, der für T1WP letztendlich verantwortlich ist. Da gibt es Leute in der neuen Firmenleitung, die sich sicherlich da wo nötig, auch entsprechende rechtliche Beratung geholt haben.
Ich glaube (auch wenn du das Wort anscheinend nicht magst), dass ab 16.12. angefangen wird, verbrannte Erde, welche es tatsächlich noch gibt, bei einer Firma womit T1WP nichts zu tun hat, auf völlig freiwilliger Basis, ab zu bauen. Das würde sich dann ziemlich sicher irgendwann herumsprechen.
Ich glaube (schon wieder dieses WortZwinkern), dass wir also nicht mehr sehr lange warten müssen, auf entsprechende Berichte. NIEMAND muss das ebenso glauben, sondern man kann einfach abwarten und dann sehen.
Ich hoffe nur, dass diejenigen die dann was bekommen haben, auch so fair sein werden dies (auch gerne anonymisiert über mich) entsprechend mit zu teilen.

(03.12.2018, 17:48)iudica schrieb: Ungeachtet dessen musst Du damit leben, dass x-invest eine Informationsplattform für HIYP & Co bleibt und nicht ein Werbeportal für eVision und seine Ersatzprodukte ist.
Da sind wir uns zumindest für den ersten Teil des Satzes einig. Wenn es anders wäre, würde ich vermutlich auf deinen Post inzwischen nicht mehr reagieren, ich kann dich wohl momentan eh nicht überzeugen, und du mich wohl eben so wenig, aber ich informiere was mir möglich ist.
zB über das was NICHT stimmt; den Zusammenhang den du bringst, mit "eVision und seine Ersatzprodukte ".
Erstens hiess die von dir gemeinte Firma eVisionTeam, zweitens gibt es die Firma hier nicht mehr, drittens handelt es sich bei T1WP um was völlig eigenständiges und definitiv kein Rechtsnachfolger der von dir gemeinte Firma.
Daran ändert auch nichts, dass ein Robert Schmalohr mit dem Verlag My Vision einen Beratervertrag hat. Auch nicht, dass auch ich und andere die auch in der nicht mehr existierende Firma dabei waren, nun gerne das gute Angebot von T1WP wahrnehmen.
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#27
(03.12.2018, 17:48)MirandaR schrieb: Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es sich hier deshalb nicht um ordentliche Kaufleute handeln soll, is schon sehr weit hergeholt.

Das habe ich damit nicht sagen wollen.

(04.12.2018, 10:40)MirandaR schrieb: Ich an seiner Stelle hätte das wohl auch so gemacht, damit nachher keiner sagen kann, es nicht gewusst zu haben. Ich finde das besser, als das nur in irgendwelchen kleingedruckten AGB zu verstecken.

Das ist ein gesetzlicher Regeltatbestand. Der muss nicht in die AGB. Herr Schmalohr hat in dem newsletter ja auch nicht alle anderen Vorschriften der BGB aufgenommen, die durchaus auch zur Anwendung kommen werden. Das er die Nichteinlösung so exponiert heraushebt, spricht eher dafür, dass er sich jetzt schon konkret Gedanken gemacht hat, dass dies in 3 Jahren auch der Fall sein wird. Andernfalls wäre es ihm gar nicht aufgefallen oder er hätte den Gutschein einfach nach 3 Jahren eingelöst.

(04.12.2018, 10:40)MirandaR schrieb: Stimmt nicht, es gibt schon in Kambodscha Möglichkeiten die Punkte ein zu tauschen. Ab Januar auch in Deutschland. Und ja; mir ist klar, dass wohl kaum einer von hier mal eben nach Kambodscha fliegt, aber darauf wurde ja schon im Newsletter eingegangen. Muss man hier glaube ich nicht noch mal durchkauen.

Echt jetzt? "Ab Januar auch in Deutschland" ist ein Versprechen.

(04.12.2018, 10:40)MirandaR schrieb: "Man" kann nicht, auch nicht "irgendeinen",

Was ist mit den 3 andere Möglichkeiten. Wieso kann man die Anwälte, die für das Millionenprojekt arbeiten, nicht benennen? Wenn Du mit einem telefoniert hast, wie hieß der Jurist? Auch hier ist deine Argumentation sehr dünn.

(04.12.2018, 10:40)MirandaR schrieb: Nein, das ist nicht meine Aufgabe.

Sehr sehr mager. Ich stelle die These auf, es handelt sich um ein Schneeballsystem und liefere hierzu Argumente. Du behauptest, es stimme nicht. Ich verweise darauf, dass du für deine Behauptung bisher noch keine stichhaltige Argumentation vorgetragen hast und bitte dich darum das nachzuliefern und deine Antwort ist "das ist nicht meine Aufgabe"?

(04.12.2018, 10:40)MirandaR schrieb: Mir ist bekannt, wofür er vorbestraft ist. Ich sehe auch sein weiteres handeln. DAS und sein Handeln davor beurteile ich. Davon kann sich manch einer eine Scheibe abschneiden, auch wenn viele das (noch) nicht erkennen. Außerdem ist dieser "einschlägig Vorbestrafter" nicht derjenige, der für T1WP letztendlich verantwortlich ist. Da gibt es Leute in der neuen Firmenleitung,

Es geht mir nicht darum, ob jemand eine zweite Chance bekommen soll, sondern darum, ob jemand, der wegen eines Täuschungsdeliktes vorbestraft ist, wirklich glaubwürdig ist. Da müssten Dir massive Zweifel kommen. Wer ist deiner Meinung nach denn die neue Unternehmensleitung? Woher weißt du das?

Zitat:die sich sicherlich da wo nötig, auch entsprechende rechtliche Beratung geholt haben.

also wieder einmal glaubst Du das nur.

(04.12.2018, 10:40)MirandaR schrieb: definitiv kein Rechtsnachfolger der von dir gemeinte Firma

Daher schrieb ich auch Ersatzprodukt. T1WP nutzt das eVision-Netzwerk und will Altforderungen von eVision bedienen. Ich sehe daher schon eine wirtschaftliche Verflechtung der zwei Projekte.

Und noch etwas offtopic: Was ich so im Internet über Herrn Schmalohr gefunden habe, deutet für mich nicht auf einen typischen Scammer hin. Eher jemand, der träumt, der große Geschäftsmann zu sein, aber leider nur mäßig Erfolg hat. Wie ich auf den Schluss komme? Wären die Projekte in Kambodscha usw. wirklich so erfolgreich, hätte er sie nicht hinter webet4you verstecken müssen. Er hätte wahrscheinlich viel günstiger bei einer Bank (natürlich keiner deutschen) Kredite bekommen. Daher dürfte der Erfolg dort nur mäßig gewesen sein. Es gibt auch Gerüchte, dass Ihm die Unternehmen abgenommen wurden. Es wurde von Korruption etc. gesprochen.

Allerdings sehe ich, wie intensiv Herr Schmalohr sich über Jahre um die Reputation von eVision kümmert und versucht, die Leute an Bord zu halten. Selbst jetzt soll Gewinn von T1WP an eVision abgeführt werden, ohne dass es eine rechtliche Verpflichtung gibt. Das ist für einen typischen Scammer/Ponzi/Betrüger ungewöhnlich.

Ich denke, wenn er eine Alternative sehen würde, würde er sich anders verhalten.
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#28
(04.12.2018, 12:48)iudica schrieb: Das habe ich damit nicht sagen wollen.
Nehme ich dann mal so zur Kenntnis. Mir fällt nicht ein, was du sonst hättest sagen wollen damit.

(04.12.2018, 12:48)iudica schrieb: Das ist ein gesetzlicher Regeltatbestand. Der muss nicht in die AGB.
Möglicherweise nicht zwingend, relevant bleibt für mich aber, wie bereits geschrieben; es soll keiner sagen können, es wurde nicht drauf hingewiesen.

(04.12.2018, 12:48)iudica schrieb: "Ab Januar auch in Deutschland" ist ein Versprechen.
ja, habe ich auch so aufgefasst. Und da Vertriebspartner, um aus den Tiefen Provisionen zu bekommen, Eigenumsatz mit My Vision bringen sollen, besteht bei mir sehr wenig Zweifel daran, dass es zumindest das schon mal als Angebot geben wird. Auch Kurse etc. dürften sehr bald folgen.

(04.12.2018, 12:48)iudica schrieb: Was ist mit den 3 andere Möglichkeiten. Wieso kann man die Anwälte, die für das Millionenprojekt arbeiten, nicht benennen? Wenn Du mit einem telefoniert hast, wie hieß der Jurist? Auch hier ist deine Argumentation sehr dünn.
Erwartest du, dass ich hier persönlichen Daten rausgebe? ICH weiss wie der hieß. Mehr Argumentation bekommst du nicht. Solltest du mich deshalb nicht glauben, dann ist das eben so.

(04.12.2018, 12:48)iudica schrieb: bitte dich darum das nachzuliefern und deine Antwort ist "das ist nicht meine Aufgabe"?
Richtig, denn ich kann und will hier kein Jurastudium absolvieren. DU magst die Argumente richtig finden, ich glaube auch, dass du dich in dem Bereich besser auskennst als ich, aber ich glaube auch, dass sich die Anwälte NOCH besser auskennen.

(04.12.2018, 12:48)iudica schrieb: Wer ist deiner Meinung nach denn die neue Unternehmensleitung? Woher weißt du das?
Solche Bekanntgaben überlasse ich der Firma, dazu sehe ich mich zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt. Sobald entsprechend kommuniziert, kommt das selbstverständlich auch im Eingangsthema. Ansonsten wenn man zu den Stammtischen kommt, erfährt man auch mal so was, weil man mit Leuten spricht.
Wir sind aber hier nicht im rechtsfreien Raum, deshalb werde ich auch nicht alles veröffentlichen was ich weiß oder glaube zu wissen.

Ansonsten sprichst du selber von gehörten Gerüchte. Gesternabend haben in der Nähe von München, über 40 Leute dann die komplette Geschichte gehört, direkt, nicht als Gerüchte. Dann melde dich doch auch über den Support an für die Stammtisch-Infogruppe, und besuche einen, wo RS dabei ist. Dann kannst du ihm sämtliche Fragen direkt stellen, die dich so brennend interessieren. Das gilt für jeden der dies mitliest.
Eine gesehene Alternative wäre zB gewesen, dass RS in Rente geht. Dann würde wahr werden was anscheinend gewünscht ist, und alle würden leer ausgehen.
Sowohl Rente als auch letzteres, waren beide nicht akzeptabel als Alternative. Also trotz gesehene Alternative verhält er sich NICHT anders, und ich finde das gut!
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#29
(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: Mir fällt nicht ein, was du sonst hättest sagen wollen damit.

Das es typisches Geschäftsgebaren ist. Es gibt eher mehr Kaufleute, die Gutscheine nach Verfall akzeptieren. Das andere ist nicht unzulässig oder anrüchig. Aber die Tendenz geht eindeutig zur Akzeptanz. Es ist halt eine Einrede.

(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: es soll keiner sagen können, es wurde nicht drauf hingewiesen.
wie gesagt, sehr fadenscheinig. Wieso wurde dann nicht auf die allgemeinen Regeln von Angebot und Annahme hingewiesen, wieso nicht auf das Anfechtungsrecht, wieso nicht auf Rücktrittsrechte, wieso nicht auf Sachmängelgewähr oder ein Nachbesserungsrecht, was ist mit Verzug und allen anderen Regelungen des BGB?

Bei all diesen Punkten könnte man auch argumentieren, es soll später keiner sagen können. Warum gerade die Einrede der Verjährung und nur diese? Das ist verräterisch.

(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: Erwartest du, dass ich hier persönlichen Daten rausgebe?
Das sind keine persönlichen sondern geschäftliche Daten. Natürlich kann einem Rechtsanwalt es unangenehm sein, im Zusammenhang mit T1WP genannt zu werden. Aber das spricht natürlich nicht für das Projekt und dessen Legalität. Eigentlich müsste es im Interesse des Rechtsanwaltes sein, wenn Du Mund-zu-Mund-Propaganda für ihn machst.

Je mehr du hier um den heißen Brei schreibst, desto mehr erhärtet sich der Verdacht, dass es zumindest für wesentliche Teile von t1WP keine relevante juristische Unterstützung gibt.

(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: Richtig, denn ich kann und will hier kein Jurastudium absolvieren.
Auch wieder eine Nebelkerze. Nein, ich verlange von Dir keine juristischen Ausführungen und somit auch kein Studium. Die Argumente bezogen sich auf Tatsachen oder Fakten. Hierfür ist grds. keinerlei Ausbildung notwendig. Diese Tatsachen und Fakten kannst Du nicht liefern. Z.b. braucht man kein Jurastudium, um ein Rechtsgutachten über die Legalität weiterzugeben oder einen Rechtsanwalt zu bitten, sich zu outen von T1WP mandatiert zu sein.


(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: DU magst die Argumente richtig finden,

das hat nichts mit "mögen" zu tun, sondern ob die Argumente objektiv richtig oder falsch sind. Ich habe meine Argumentationskette dargelegt und du oder jeder andere kann sie objektiv falsifizieren. Daran scheiterst Du.


(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: aber ich glaube auch, dass sich die Anwälte NOCH besser auskennen.

wenn es denn welche gibt. Aufgrund des dilettantischen Aufbaus des Schneeballsystems (die ständige Rechtsprechung wurde nur marginal berücksichtigt, auf die Problematik des KWG wurde gar nicht eingegangen) und dem Umstand, dass "die Rechtsanwälte" nirgendwo nach Außen auftreten, sollte man davon ausgehen, dass eine vollumfänglich Rechtsberatung nicht stattgefunden hat.


(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: Solche Bekanntgaben überlasse ich der Firma, dazu sehe ich mich zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt.
Gackern und nicht legen. Immer dann, wenn es konkret wird, kneifst Du. Damit wird deine Version nicht glaubhafter.


(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: Ansonsten sprichst du selber von gehörten Gerüchte.
Ja, das sollte selbstverständlich sein, Tatsachen aus nicht verifizierbaren Quellen nicht als Fakten darzustellen. Wir wären hier mit der Diskussion schon deutlich weiter, wenn Du dieses Prinzip auch anwenden würdest.


(04.12.2018, 13:38)MirandaR schrieb: Dann kannst du ihm sämtliche Fragen direkt stellen, die dich so brennend interessieren.
Wir können -- sollte es sich ergeben -- gerne mal einen Kaffee trinken, aber ich habe keine brennenden Fragen. Mein Anliegen war es, zu zeigen, dass T1WP ein illegales Schneeballsystem ist, mit dringendem Tatverdacht, dass man einen "Exitscam" über die Verjährung nicht ausschließt. Da Du maximal nur Behauptungen entgegen zu setzen hast, meist aber auch nur Vermutungen oder "Glauben", sehe ich mein Anliegen als gelungen.

Und jeder, der googeln kann und ein bisschen Grips hat, wird daher von einem Invest in T1WP absehen.

Probiere es selbst einmal aus:

T1WP + Betrug: https://www.google.com/search?q=T1WP+betrug
T1WP + Schneeball: https://www.google.com/search?q=T1WP+schneeball
T1WP + scam: https://www.google.com/search?q=T1WP+scam

Landet alles hier Wink
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#30
#Moderation: Ein Beitrag wurde in den Feedback Bereich nach Kritik MirandaR ausgelagert
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#31
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Hallo, 

dies ist der Newsletter zum 10. Dezember 2018, wir haben heute den 2. Advent und damit steht Weihnachten schon so gut wie vor der Tür.

Jetzt könnte man meinen, dass es von daher ruhiger wird, weil sich mehr und mehr Menschen auf die eigene Familie, auf die Lieben konzentrieren, doch wenn ich mir anschaue, was so als Feedback in den letzen Tagen so gekommen ist, dann kann man das auch anders sehen.

„The One World Project“ (T1WP) scheint bei etlichen doch so etwas wie eine Aufbruchstimmung freizusetzen, denn es finden quer über Deutschland verteilt noch Treffen statt, an denen Informationen ausgetauscht werden. Zu diesen Treffen werden Gäste aus Österreich, Schweiz und Niederlande erwartet und auch Tschechen und Deutsche wird man dort antreffen können.

Das Jahr 2019 wird ein wirklich gutes Jahr werden, denn alle Vorzeichen sprechen dafür.

Das erhaltene Feedback zeigt aber auch, dass es doch viele Fragen gibt und vieles noch unklar ist, wobei ich davon ausgegangen war, dass dies einfach zu verstehen und eigentlich jedem auch einfach klar werden müsste.

Meine Frau meint, dass ich da von mir auf andere schließe und nicht vergessen darf, dass ich 8 1/2 Monate zeit hatte darüber nachzudenken. Ich möchte mich deshalb bei Ihnen entschuldigen und versuchen im heutigen Newsletter einiges erneut und vor allem klarer zu erklären.

Beginnen möchte ich mit etwas, was mir persönlich sehr am Herzen liegt, wie Sie wahrscheinlich verstehen können. 

In diversen Internetforen wird derzeit sehr engagiert diskutiert über T1WP, auch besonders, weil ich damit zu tun habe. Deshalb scheint es mir wichtig hier darauf noch einmal einzugehen.

Ja, ich bin am 30. Oktober diesen Jahres des Tatvorwurfes „versuchter gewerblicher Betrug in rund 350 Fällen für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Ja, ich habe im Jahr 2015 für insgesamt 5 1/2 Monate nicht die Wahrheit gesagt. 

Ja, nach Deutscher Rechtsprechung ist damit der versuchte Betrug erfüllt, weil auch die Tatsache, dass alle Investoren aus dieser Zeit ihr Geld bekommen haben, wird vom Bundesgerichtshof nur als Wiedergutmachung angesehen, hebt aber den Tatvorwurf nicht auf, so dass es zu dieser Verurteilung kommen musste.

Auch die Tatsache, dass dann später in 2016, durch den Einkauf in ein Casino und den Erwerb einer Spiellizenz, aus einer Geschichte (Traum) dann erlebte Realität wurde, ändert nichts daran. Um das hier zu vervollständigen muss dann auch noch angeführt werden, dass auch das Einfrieren von Geschäftskonten im Juli 2016 und die daraus resultierenden Ereignisse vom Gericht gewürdigt und nicht mir angelastet wurden. Das gilt auch für alles, was nach dem 8. Februar 2018 möglicherweise passiert ist, weil ich dafür keinerlei Verantwortung trage, da mich der Deutsche Staat in seiner Obhut gehabt hat und ich nicht in der Lage war, irgend einen Einfluss zu nehmen.

So, damit ist das erneut geschrieben worden, ja, ich habe mich schuldig gemacht, ja ich habe dafür zurecht vor Gericht gesessen und ja, ich habe ein Urteil erhalten, dass ich nachvollziehen, einordnen und mit dem ich Leben kann.

Nur es ist jetzt leider nicht so, dass ich deswegen am Boden zerstört bin und mich hinter irgend einem Stein verkrieche, denn, was ja nun einmal genauso eine Tatsache ist, wie die, das ich 5 1/2 Monate nicht die komplette Wahrheit gesagt habe, das ist eben auch, dass in den vergangenen Jahren durch mein Handeln sehr viele Menschen auch sehr viel Geld verdient haben.

Auch wenn dieser Umstand sehr gerne von meinen Gegnern geleugnet wird. Die vergangene Gerichtsverhandlung hat sehr wohl gezeigt, was wirklich geschehen ist, z.B. Im Jahr 2017, wo die Gesamtsumme sich auf ca. 115 Millionen Euro beläuft.

Wie schon geschrieben, Asche auf mein Haupt, ich habe Menschen in Ende 2015 und Anfang 2016 belogen, davon hat aber niemand einen finanziellen Schaden genommen und auch in der Folgezeit, trotz der Intervention der Staatsanwaltschaft im Juli 2016, ist investiert worden, nachweisslich und sind, mit Ausnahme der eingefrorenen Gelder, bis zum Tag meiner Verhaftung am 8. Februar 2018, alle Investoren ausbezahlt worden.

Und damit muss es dann jetzt aber auch gut sein, ich werde auf dieses Thema in keinem weiteren Newsletter mehr eingehen. 

Dafür gibt es verschiedene Gründe, wovon einer ist, dass ich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, nicht zur Hinrichtung und das es deshalb auch ein Leben gibt, das jetzt und eben auch in Zukunft stattfinden wird. Es kann ja jeder gerne für sich entscheiden, ob er mit jemandem zu tun haben oder Geschäfte machen will, der wegen versuchten gewerblichen Betruges, bei dem niemand einen finanziellen Schaden genommen hat, sondern das Vergehen, die Straftat, formal juristisch zu begründen ist. Dass bleibt wirklich jedem unbenommen da für sich eine Entscheidung zu treffen, aber vielleicht sollte auch hier und da die Entscheidung derer respektiert werden, die sich für eine Zusammenarbeit mit so einem Menschen entschlossen haben, zumal ich den Umstand meiner Verurteilung an keiner Stelle versuche zu vertuschen, zu verheimlichen oder schön zu reden.

Die Tatsache, dass ich noch ca. 15 Monate Zeitstrafe vor mir habe ist nichts, was man schönreden kann, es ist unangenehm, es belastet mich und ich werde da durch müssen.

Aber, dies vergangene Verfahren hat eben auch noch viel mehr gebracht, als nur das der „Schmalohr“ jetzt noch für einige Zeit hinter Gittern verbringen muss.

Es hat eben sehr wohl gezeigt, dass real gearbeitet wurde, das real investiert wurde, dass geschäftlich gesehen, es keinen wirklichen Vorwurf gibt der gemacht werden kann.

Sie hat ergeben, dass es in den USA, in Österreich und auch in Deutschland kein eVisionTeam mehr geben wird, es sei denn, es gelingt das, was ich im ersten Newsletter Anfang November geschrieben habe.

Jetzt komme ich zu etwas, was wohl etliche schwer verstehen können.

Da ich niemandem finanziell geschadet habe, dank dieser 9 tägigen Gerichtsverhandlung mit seinen Zeugen und Sachverständigen ist dies ja nun offensichtlich und offiziell aktenkundig, gibt es eine Reihe von Menschen, die sich ganz gerne meines Wissens und meinen Erfahrungen bedienen möchten.

Deshalb habe ich gegen den Rat meiner Anwälte dazu entschieden in Form eines Beraters auch an einer neuen Geschäftsidee beteiligt zu sein, die darüber hinaus auch noch die Möglichkeit eröffnet, dass die in den USA, Österreich und Deutschland nicht mehr existierende Firma eVisionTeam, keine „verbrannte Erde“ hinterlässt, was mir als „Vater“ des Ganzen, sehr entgegen kommt, wird es dann doch zu meinem Vermächtnis. 

Denn auch das sollte man sich einmal klar machen, so etwas hat es wohl wirklich vorher noch nicht gegeben, nämlich, dass keine „verbrannte Erde“ hinterlassen wird.

Finde ich das gut?

Aber sicher doch!

Deshalb reise ich durch Deutschland anstatt es mir gut gehen zu lassen und mich auf meine Haftzeit vorzubereiten. Deshalb arbeite ich jeden Tag viele Stunden, damit T1WP ein Erfolg werden kann.

Und jetzt kommen wir dadurch auch gleich zu den Sachen, die nicht so alle verstanden haben.

T1WP ist kein Rechtsnachfolger von eVisionTeam in den USA, in Österreich und auch nicht in Deutschland. Von daher ist es klar, das es zu Veränderungen kommt, auch in den Abläufen.

Das was für viele wohl am wichtigsten ist, dass ist die Frage nach der Zukunft der Gelder, die virtuell in den so genannten Fixed-Wallets liegen. 

Damit diese Gelder ausgezahlt werden können, ist ein Logarithmus entwickelt worden, der am 16. Dezember seinen Dienst aufnehmen soll, wenn alles passt. Sollte das am 16. nicht passieren, dann gibt es dafür Gründe und dann verschiebt es sich weiter nach hinten.

Das Guthaben in den Fixed-Waletts kann nur auf im Profil hinterlegte Bitcoinwallets ausgezahlt werden. Es kann nicht aus dem bestehenden Wallets bei T1WP wieder reinvestiert werden unter anderem auch deswegen, weil es sich eben nicht um eine Rechtsnachfolge handelt.

Jeder Empfänger einer Auszahlung kann sich natürlich gerne überlegen, weiter mit T1WP zusammen arbeiten zu wollen und kauft dann einfach die Punktepakete um die damit zugänglichen Produkte und Dienstleistungen zu erhalten. 

Jetzt gebe ich auch noch wieder ein „Totschlagargument“ mit dabei, über das man sich dann auch gerne wieder aufregen und mit Unverständnis reagieren kann.

Jede Auszahlung wird mit einer Gebühr von 2.5 % belegt, auch die Auszahlung aus den Fixed-Wallets. 

Für unsere Affiliates (Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner) ist das gut, denn von den Millionen die da ausgeschüttet werden (in 2017 waren das ca. 90 Millionen) geht 1 Prozent zurück in die Vertriebsstruktur, was für manchen, der sich eine große Struktur aufgebaut hat oder aufbaut, ein interessanter Faktor für eine Vertriebspartnerschaft ist.

Auch wird es in Zukunft sein, dass diese Gebühr von 2.5% (es waren bei der anderen Firma 3,9 %) auch dann anfallen, wenn Walletguthaben zwischen angemeldeten Personen hin und her geschoben werden.

Bei der alten Firma war das so, dass damit sowohl dem Affiliate, als auch der Firma spürbar Gebühren verloren gegangen sind, weil es da kostenlos war, ein Fehler, der bei der neuen Firma jetzt korrigiert wurde.

Es gibt gute Gründe für eine Vertriebspartnerschaft, dazu gehört eben auch, dass immer dann, wenn es für T1WP zu einem Umsatz kommt, auch die Vertriebsstruktur über 10 Ebenen davon profitiert. Das kann über eine Abschlussprovision oder auch durch eine Strukturprovision oder auch über Boni geschehen.

Bei T1WP wurde entschieden, dass für die Vertriebspartnerschaft eine Lizenz erworben werden muss, jährlich und das diese Lizenz 200,- € beträgt.

Für diese Lizenz erhält der Vertriebspartner die Berechtigung, das gesamte Geschäftskonzept von T1WP national und auch international anbieten zu können und auf den ersten 2 Ebenen seiner Vertriebsstruktur (ja, auch hier geht es um Network Marketing und Strukturaufbau) und auf die Beteiligung an Gebühren, über 10 Ebenen.

Für die Ebenen 3 bis 10 und die daraus mögliche Strukturprovision muss ein Eigenumsatz erbracht werden, wobei auch hier jeder Affiliate selber die freie Entscheidung hat, ob er dies tut oder nicht.

Auch nur mit den Provisionen aus der 1. und 2. Ebene und der Beteiligung an den Gebühren, ist ein vollwertiger Geschäftsaufbau möglich.

Allerdings wird das so genannte passive Einkommen erheblich umfangreicher ausfallen können, wenn man auch an den tieferen 8 Ebenen beteiligt wird.

Im Back Office ist es nun für jeden Affiliate ersichtlich, ob er noch eine aktuelle oder eine ausgelaufene Lizenz besitzt. Dazu muss er nur unter dem „Reiter“ Affiliate schauen, wie sein aktueller Status aussieht und dann ggf. Handeln und eine Entscheidung treffen.

Sollte die Lizenz noch aktiv sein, so muss diese Entscheidung erst getroffen werden, wenn die Lizenz ausläuft.

Wenn jetzt schon keine aktive Lizenz mehr besteht, so wird von T1WP bis zum 31. Dezember 2o18 um 23.59 Uhr Zeit eingeräumt, diese zu Entscheidung zu treffen und dann ggf. zu verlängern.

Dafür werden 200,- € via BTC an die von T1WP damit beauftragte Firma transferiert, was ganz bequem aus dem Back Office heraus geschehen kann.

Wer keine aktive Lizenz besitzt ist ab Januar 2019 kein aktiver Affiliate von T1WP und kann damit kein Geld verdienen oder sonst wie am Erfolg partizipieren.

Ich hoffe, dass war jetzt deutlich.

Eine weitere Frage, die oft gestellt wird, hat mit der Strukturprovision auf den 8 tieferen Ebenen zu tun.

Bisher war es so, dass jeden Monat so genannte Pflichtanteile an „langfristigen“ Projekten von eVisionTeam erworben werden mussten, wobei jeder Anteil 50,- € gekostet hat und bei 5 Anteilen dies einen Eigenumsatz von bis zu 250,- € im Monat ergab.

Bei T1WP kann nicht mehr in Projekte von eVisionTeam investiert werden.

Als Äquivalent dazu, muss ein Affiliate jetzt einen Eigenumsatz in Höhe von 25,- bis 125,- € im Monat machen und dafür Magazine erwerben, die dann als Hochglanz-Magazin an den Affiliate versendet werden.

Jedes Magazin kostet 25,- € und es bleibt jedem Affiliate überlassen, ob er an der Tiefenprovision verdienen will oder nicht.

Das Magazin wird 4 Mal im ersten Jahr erscheinen, geplant ist danach eine zweimonatige Ausgabe und eventuell auch eine monatliche in fernerer Zukunft.

Ab dem 16. Dezember soll die Möglichkeit bestehen, dass Affiliate diese Magazine ordern können und damit die Berechtigung zum erhalt der Strukturprovision für die Ebenen 3 bis 10 zu erhalten.

In diesem Fall werden dann im März insgesamt 20 Magazine verschickt.

Das Magazin wird in Deutsch, Englisch und Tschechisch erscheinen, weitere Sprachen werden folgen.

Dieses Magazin wird von dem Verlag „My Vision Verlag GmbH“ herausgegeben, der am 2. Januar in der Chrysanderstrasse 2 in Hamburg ein neues Büro bezieht.

Der Verlag ist dann eine im Deutschen Handelsregister eingetragene Firma, mit zwei Geschäftsführern, die im Hause für zwei unterschiedliche Bereiche zuständig sind.

Vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger bin ich nicht ermächtigt worden, hier weitere Angaben dazu zu machen, was bestimmt den ein oder anderen wieder stören wird und zu wilden Spekulationen führen mag, die, wenn ich da meine Meinung einmal kommunizieren darf, reine Zeitverschwendung sind, weil es sich nur um eine zeitliche Absprache handelt, alle Informationen werden spätestens zum 2. Januar veröffentlicht sein.

Dieses Magazin ist nicht nur den Affiliate von T1WP vorbehalten. Es kann von jedem Kunden und später auch über andere Vertriebswege erworben werden.

Damit ist der Verlag in Hamburg und das Magazin sowie weitere Produkte aus dem Verlag, wie Bücher, Hörbücher, Kurse etc., das erste auch auf Deutschem Boden für die Punkte, die vom Kunden bei T1WP erworben werden, umgetauscht werden können.

Es ist ja nun so, dass besonders auf Grund meiner Person, jetzt so gerne dies als Betrug hingestellt wird, was T1WP hier so macht. Einige die dies aussprechen sind der Deutschen Sprache sehr wohl mächtig und im Umgang mit ihr wesentlich versierter, so dass hieraus leicht der Eindruck entstehen könnte, dass an dem, was da so geäußert wird, auch jetzt etwas daran sein muss, denn wenn man sich so ausdrücken kann . Ich denke, Sie haben verstanden was ich sagen will.

Deshalb lassen Sie mich folgendes noch einmal schreiben und darauf ausdrücklich meine Betonung legen:

Sie und genau nur Sie entscheiden in Deutschland was Sie mit Ihrem Geld tun oder eben auch nicht, da unterscheiden Sie sich in keiner Weise von Bewohnern anderer Länder, die aber wohl eine etwas andere Auffassung zu Ihrem Umgang mit Geld haben, als dies in Deutschland der Fall ist.

In Deutschland scheint man Ihnen nicht zuzutrauen, dass Sie mündig genug sind, eine solche Entscheidung zu treffen.

Auch hier liegt es jetzt bei Ihnen, Sie entscheiden, ob Sie da zustimmen oder selber für Ihr Leben die Entscheidungen treffen.

Es ist demnach ausschließlich Ihre Entscheidung, ob Sie bei T1WP ein oder mehrere Punktepakete kaufen oder vielleicht sogar Affiliate werden wollen.

Es ist Ihre Entscheidung, ob Ihnen das Angebot ausreicht, was Ihnen von T1WP jetzt schon gemacht werden kann, ob Sie bereit sind auf dieses Neue zu warten, was da zur Nutzung innerhalb der nächsten Jahre geschaffen wird und es ist auch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Punkte nach 3 Jahren verfallen lassen werden oder nicht.

Wir würden uns freuen, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten oder auch nur ganz einfach unser Angebot annehmen wollen.

Und damit bin ich am Ende dieses Newsletters angekommen. Vermutlich habe ich wieder viel vergessen, aber ich baue darauf, dass Sie auch weiterhin Feedback geben.

Ab dem 1. Januar und in 2019, stehen dann auch weitere Produkte des Verlages an, die dann als Kurs, der in einzelnen Abschnitten über das Jahr verteilt gebucht werden kann oder aber, die man als echtes Buch, E-Book oder auch als Hörbuch erwerben kann.

Der Titel dieser Produktreihe ist „Das Manifest“ und auch diese Produktreihe wird nicht nur für Affiliate, sondern auch für Kunden interessant sein. Es erscheint auch in drei Sprachen, Deutsch, Englisch und Tschechisch und stellt nur den Auftakt einer ganzen Reihe von Erzeugnissen dar, die vom Verlag „My Vision Verlag GmbH“ herausgegeben werden.

Und jetzt wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Woche und verbleibe bis zum kommenden Montag.

Ihr 

Robert Schmalohr

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#32
Laut Telegramchat, soll in der Nacht von Sonntag auf Montag die neue Software aufgespielt werden. Also nicht wundern, falls ihr nicht ins Backoffice komt. Ich bin schon sehr gespannt darauf Lächeln
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#33
Es haben sich schon sichtbar Änderungen getan im Backoffice, muss diese aber selber noch etwas analysieren.
Einige haben vielleicht mitbekommen, dass es ein Treffen der Tschechischen Leuten in Dresden gab, einige mit große Downline, wo ich auch anwesend war.
Es gab sehr viele Fragen, aber es wurde alles beantwortet, und ich glaube, da wird sich wieder einiges tun.

Folgend, wenn auch mit Verspätung wegen der oben erwähnte Reise, nun den letzten Newsletter:

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Hallo,

es ist Montag, der 17. Dezember 2018 und damit auch wieder Zeit für einen neuen Newsletter.

Dieser kommt leider erst sehr spät, weil ich heute das Privileg hatte, einige Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner aus Tschechien kennen zu lernen und ich glaube, dass auch einige Kunden dabei gewesen sind.

Das heutige Treffen in Dresden hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig es ist, dass man sich auch wirklich im richtigen Leben trifft. Das Treffen hatte mit der Registrierung gegen 9:30 Uhr begonnen und so gegen 17.00 Uhr waren dann soweit alle Fragen beantwortet, dass zumindest der Großteil der anwesenden Damen und Herren alles los geworden ist, was man so auf dem Herzen hatte.

Mit dem heutigen Treffen, dass Dank der tatkräftigen Unterstützung einiger Affiliate und durch die finanzielle Unterstützung von eVisionTeam in Hong Kong ist dann auch das erste nicht deutschsprachige Treffen erfolgreich absolviert worden und deshalb war auch dies wieder ein wichtiger Schritt für „The One World Project“ (T1WP).

Deutlich haben sich die Vorteile des neuen Projektes gezeigt, schon alleine deshalb, weil es jetzt nur noch um einen reinen Produktverkauf geht, der natürlich wesentlich klarer kommuniziert und erheblich transparenter dargestellt werden kann, als wie das bei einem Finanzinstrument, wie dem Partiarischen Darlehen möglich gewesen ist.

Auch die Vorteile für Kunden, die ja nicht nur aus Vorteilen wie „ständig wachsendes Angebot“, „mehrsprachiges Produktsortiment“, „Cash Back“, „Motivation-Punkte“ besteht, nur um einmal ein paar Beispiele aufzuzählen, wurden klar sichtbar und für viele nachvollziehbar.

Leider hat dieses Treffen aber auch wieder gezeigt, dass es sehr viele Menschen gibt, die sich schon lange nicht mehr in ihrem Back Office eingeloggt hatten, keine Newsletter lasen und auch sonst nicht an gemeinsamen Aktivitäten teilnahmen und deshalb absolut uninformiert erschienen.

Deshalb lassen Sie mich bitte die Notwendigkeit ganz deutlich unterstreichen. Ihr Back Office, mit dem darin angebotenen Inhalten, ist wichtig für das Treffen von Entscheidungen und wie im täglichen Leben, auch hier müssen immer und wieder neue Entscheidungen getroffen werden.

Als mündiger Bürger haben Sie Rechte, das gilt für den Kunden genauso, wie für den Affiliate, aber und das vergessen leider zu viele, es gibt auch eine Holschuld.

Für mich persönlich war es ein wirkliches Erlebnis erneut miterleben zu dürfen, wie die gemeinsame Vision für die geschäftliche Zukunft sich in den Köpfen der anwesenden Personen Raum verschaffte und ich bin mir sicher, heute noch viel mehr als gestern, dass T1WP viel größer werden wird, als das Geschäftskonzept, welches am 30. Oktober 2018 „zu Grabe“ getragen wurde.

———————————————

Gestern war der 16. und damit ist dann seit dem Kick Off des neuen Projektes und des neuen Geschäftsmodells am 16. November 2018, zum ersten Mal das vierwöchige Rücktrittsrecht abgelaufen und somit konnte die neue Firma erstmalig Cash Back und Provision buchen.

Das kann man, vorausgesetzt man hatte Anspruch auf eine Wertstellung im Wallet, im Back Office nachsehen und nachvollziehen, wenn man sich einloggt und sich den Inhalt seiner verschiedenen Wallet anschaut.

Sollte sich nun in einem anderen Wallet, was nicht das „Fixed Wallet“ ist, jetzt eine Summe befinden, dann können Sie nun entscheiden, wie Sie damit umgehen. Wie gehabt, es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Stehen lassen
  2. Benutzen um Einkäufe zu tätigen
  3. Auszahlen lassen (derzeit nur in BTC)
Folgen Sie bitte ggf. den Ihnen angezeigten Handlungsanweisungen.

Damit ist ein erster wichtiger Schritt erfolgt, um T1WP zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell zu machen.

———————————————

Am 16. Dezember 2018 war es auch soweit, dass zum ersten Mal der Cash Back fällig wurde, was dementsprechend auf der 3. Ebene in der geschlossenen 6er Matrix zu Gutschriften führte.

Es wurden am 16. November insgesamt 12 Punktepakete verkauft.

Das führte auf der 4. Ebene in der globalen Matrix dazu, das 12 Positionen besetzt wurden.

Diese 12 Positionen spülten auf die 3. Ebene den so genannten Spillover in Höhe von 12 mal 25 Punkten, was zu einer Gesamtanzahl von 300 Punkten Cash Back führte, die jetzt in BTC umgetauscht und dann an die Personen ausgezahlt werden kann, die in ihren „FIXED Wallet“ die kleinsten Summen stehen haben, da ja, wie bekannt, von klein nach groß ausgekehrt wird.

Unserem Programmierer ist bei der Erstellung des notwendigen Logarithmus nun aufgefallen, dass etliche Profile von Kunden und Affiliate nicht nur nicht ordentlich geführt, sondern auch, was man unter anderem über die IP Adresse sehen kann, von Dritten geöffnet wurden.

Deshalb hat der CEO von eVisionTeam in Hong Kong entschieden, dass es zu einer Änderung in den geplanten und so bereits kommunizierten Abläufen kommt.

Bisher war geplant, dass im Back Office im Profil hinterlegte BTC-Wallet automatisch bedient werden, wenn der Logarithmus ein Wallet ausgesucht hat.

Dies wird nun anders geschehen und deshalb verzögert sich die erste Rückzahlung um einige Tage, was unter der gewonnenen Flexibilität und auch anderen Vorzügen als zumutbar erscheint.

Folgendes wird geändert:

Cash Back oder Motivation-Punkte die zur Auszahlung aus der 3. Ebene der geschlossenen 6er Matrix anstehen, werden nicht automatisch an ein hinterlegtes BTC Wallet ausgekehrt, sondern zuerst in ein Wallet im Back Office überspielt.

Hier kann dann der Auszahlungsberechtigte nachschauen, nachdem er darüber eine E-Mail Mitteilung erhalten hat, ob das hinterlegte BTC Wallet genau das Wallet ist, wohin eine Auszahlung erfolgen soll.

Nach dem dann durch eine manuelle Handlung die Auszahlung angefragt wurde, wird dann aus Hong Kong heraus, der jeweilige BTC Betrag an das hinterlegte BTC Wallet transferiert.

Damit entfällt die Möglichkeit, dass der Automatismus einzelne Wallet aussortieren kann, jeder Auszahlungsempfänger wird informiert und darüber hinaus kommt es auch noch zu einer Überprüfung von Seiten des Auszahlungsempfängers, was Missbrauch erschweren oder verhindern kann.

In dieser Woche wird allerdings an dieser Software nicht weiter gearbeitet, weil das Augenmerk auf den nächsten Punkt gelegt ist.

———————————————

Affiliate der eVisionTeam Firma in Thailand, die erfolgreich mit dem T1WP zusammen arbeiten wollen, müssen, um die Kraft einer größeren oder großen Downline  ausnutzen zu können, einen gewissen Eigenumsatz erbringen, um auf allen 10 Strukturebenen Anspruch auf Auszahlung der Strukturprovision zu erreichen.

Diese Eigenumsatz wird durch den Erwerb des Magazins „My Vision“ erbracht.

Auch wenn am 2. Januar 2019 zum ersten Mal in der Chrysander Strasse die Tore des neuen Verlages öffnen, erscheint die erste Printausgabe von „My Vision“ allerdings erst im März und dann in den ersten 2 Jahren, im 3 Monatsabstand.

In dieser Woche soll aber das Modul fertig gestellt und dann hochgespielt werden, mit dem der Kauf (Vorkauf) von Magazinen möglich wird.

Hier werden Affiliate dann die von ihnen gewünscht Anzahl an Magazinen vorbestellen und bezahlen können, die dann im Erscheinungsmonat kumuliert versendet werden.

Um die Motivation bei den Affiliate nicht zu trüben, hat T1WP entschieden, dass dieser Fertigstellung des Moduls Vorrang eingeräumt werden muss, deshalb kommt es bei der Auszahlung von Altlasten zu diesen kleinen und absolut zumutbaren Verzögerungen.

———————————————

Alles in Allem denke ich, dass in den vergangenen gut 6 Wochen schon richtig viel passiert ist und das die Ergebnisse bisher darauf deuten lassen, dass wir uns alle zusammen auf dem richtigen Weg befinden.

Deshalb lassen Sie mich Ihnen noch ein paar tagesaktuelle Zahlen, so wie ich Sie aus dem Administrationsbereich des Back Office, zu dem man mir Zugang gewährt, entnehmen kann:

November 2018 (16. bis 30.)

Affiliate: 16.800,- €      —>     84 Affiliate Lizenzen

Dezember 2018 (1. bis 16.)

Affiliate: 13.800,- €      —>     69 Affiliate Lizenzen

Das sind insgesamt 153 Affiliate Lizenzen und damit sind es 53 Lizenzen mehr, als wie für den ersten Monat erhofft gewesen waren und angestrebt wurden.

November 2018 (16. bis 30.)

Paketkäufe: 21.900,- €    —>   219 Pakete

Dezember 2018 (1. bis 16.)

Paketkäufe: 29.500,- €    —>   295 Pakete

Insgesamt wurde also ein realer Umsatz (keine Darlehen oder sonstige Varianten) von 82.000,- € erzielt, das im ersten Monat nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit von T1WP.

Nun kann man sagen, dass dies, im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Anfang des Jahres, die von der nicht mehr existierenden Firma erzielt wurden, sehr weit entfernt ist und da gibt es auch definitiv nichts zu beschönigen.

Dennoch, hier gibt es ein großes „ABER“.

Bedenkt man nämlich, was seit dem 8. Februar 2018 so alles geschehen ist, dann ist dieses Ergebnis für viele mehr als überraschend und übersteigt bei weiten auch bei vielen das, was als möglich angesehen worden war.

Diese Fakten belegen nämlich eine Sache ganz klar.

Die Frage, ob T1WP angenommen werden könnte, diese Frage stellt sich nicht mehr, denn die 153 Lizenznehmer haben sich zu diesem Schritt nicht entschieden, weil sie morgen aufhören wollen, sondern weil sie hier eine erhebliche Chance sehen.

Es geht, so entspricht dies natürlich nur meiner Meinung, um eine sehr interessante Möglichkeit, die das Potenzial hat, wesentlich größer zu werden als alles, was hier vorher da gewesen ist.

Und mit den genannten Fakten, auch wenn das jetzt noch ein paar Tage dauern kann, sind dann alle die widerlegt, die vollmundig behaupten, dass es zu keiner Rückzahlung oder sonstigen Auszahlungen mehr kommen wird.

Hier hat etwas begonnen, im Moment in den Ländern Tschechien, Deutschland, Österreich, Holland, Schweiz, Thailand und Kambodscha, was viele überraschen wird und was dazu führen wird, das „Verletzungen“ aus den vergangenen Monaten heilen werden.

T1WP wird stärker strahlen als alles, was ich vorher miterleben durfte und darüber bin ich froh und auch dankbar.

Vermutlich habe ich wieder einiges vergessen, aber für heute soll es das gewesen sein.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und für das Feedback, was Sie mir hoffentlich zahlreich zukommen lassen werden.

Ihr

Robert Schmalohr

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#34
Auch von mir ein super 2019 gewünscht!

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Hallo,

es ist Montag, der 31. Dezember 2018 und das Jahr geht nun wirklich dahin und es wartet auf uns alle ein neues Jahr, mit allem, was es zu bieten hat.

2019 wird einige ihren Zielen näher bringen, für andere Träume und Wünsche zerstören, aber ich möchte Ihnen sagen, dass Sie es sind, der darüber entscheidet, wie Ihr Jahr 2019 aussehen wird.

Lassen Sie uns schnell noch einen Blick zurück werfen, auf dieses Jahr 2018. 

Es wird viele geben, zu denen gehöre auch ich, die froh sind das es vorbei ist. Auch für mich gilt, dass es wunderbar begonnen hatte, dann kamen Monate die ich am liebsten vergessen würde, aber jetzt zum Ende, da hat es noch einmal voll gezeigt, was in ihm steckte.

Deshalb kann man heute sagen, dass die Aussichten auf 2019 mehr als gut sind, denn große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus und wenn Sie sich den Dezember 2018 anschauen, dann steht man schon etwas ungläubig davor.

Ja, es sah alles andere als gut für die Zukunft aus und das viele Leute deshalb Angst bekommen hatten, kann man mehr als verstehen. Immerhin sah es so aus, als sein Millionen von Euro endgültig verloren, als das Landgericht am 30. Oktober 2018 seine Entscheidung verkündete.

Aber, das was seit dem passiert ist zeigt, dass etwas, das vor fast 20 Jahren begonnen hat, nicht so sang und klanglos verschwindet, auch wenn so manch einer das wohl gerne gesehen hätte.

Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal die Umsatzeckdaten aus dem November 2018 nennen und dazu dann die aktuellen Zahlen für den Dezember 2018 vorlegen, wie Sie sich um 18:39 Uhr dargestellt haben.


November 2018 (16. bis 30.) 

Affiliate: 16.800,- € —> 84 Affiliate Lizenzen

Paketkäufe: 21.900,- € —> 219 Pakete

Umsatz gesamt: 38.700,- €


Viele hatte dieses November Ergebnis schon überrascht, aber das, was dann im Dezember 2019 folgte ist, wenn man bedenkt was vorher alles passiert ist, wirklich mehr als überragend.


Dezember 2018 (1. Bis 31. Um 18:39)

Affiliate: 52.800,- € —> 264 Affiliate Lizenzen

Paketkäufe: 96.500,- € —> 965 Pakete

Umsatz gesamt: 149.300,- €


Tusch, Applaus oder was immer Ihnen gerade in den Sinn kommt, denn man kann wohl sagen und das ohne zu übertreiben:

Wir sind wieder da!

Wenn Sie heute einmal in Ihren Back Office geschaut haben, dann ist da auch etliches passiert, auch wenn das jetzt im Moment für viele noch etwas viel ist, was es da zu verstehen gibt, was die neuen Funktionsweisen angeht und ja, ich glaube da, muss hier und da auch noch einmal nachgebessert werden.

Auf jeden Fall haben die Damen und Herren im Kundendienst alle Hände voll zu tun und nachdem im Juli die Telefonleitungen abgeschaltet worden waren, freue ich mich Ihnen nun mitteilen zu können, dass es neue Telefonleitungen gibt und das sind diese hier:


Hong Kong: +852 800 906 020

Thailand: +66 25 088 472

Deutschland: +49 800 000 8137

Tschechoslowakei: +420 538 890 262


In Kambodscha wird es im Januar ein neues Büro geben und da wird dann die Telefonnummer nachgereicht und für die Tschechoslowakei ist angedacht, auch im Januar mit dem Aufbau eines tschechischen Kundendienstes in der Landessprache zu beginnen, immerhin ist auch was das neue Projekt „The One World Project“ angeht, wieder damit zu rechnen, dass die Tschechoslowakei das umsatzstärkste Land werden wird.

Die Tatsache, dass ein komplett neues Geschäft für T1WP kreiert werden musste, was nicht nur zu Umdenken führte, sondern einen echten und umfangreichen Paradigmenwechsel darstellt, hat dazu geführt, dass nicht jeder in der Lage war, sich in diesen neuen Dingen zurecht zu finden.

Das gilt auch für den Back Office und die Funktionsweise.

Deshalb kann davon ausgegangen werden, die Aktivitäten im Kundendienst und auch sonstige Anfragen bestätigen dies, dass viele weder Ihre Affiliate Lizenz verlängern konnten und auch der Paketkauf nicht so reibungslos zu bewerkstelligen war und ist.

Aus diesem Grund wurde entschieden und ich darf Ihnen das jetzt hier mitteilen, dass die Frist zur Verlängerung der Affiliate Lizenz um einen Monat verlängert wurde, jetzt also die Zeit bis Ende Januar 2019 dazu eingeräumt wurde.

Ich glaube, dass wird viele freuen, denn auch Auszahlungen haben ja nun wieder stattgefunden, womit dann das begonnen hat, was für viele das Wichtigste ist.


Hier eine Auflistung der einzelnen Auszahlungen:

ID Summe

1 100,00 €

847 100,00 €

4440 48,75 €

22575 20,08 €

22900 20,08 €

24855 20,00 €

7698 48,00 €

3737 48,00 €

7240 9,00 €

652 107,25 €

13908 40,00 €

4550 68,00 €

4471 78,00 €

8121 55,00 €

542 68,25 €

4943 90,00 €

1335 21,45 €

1388 50,70 €

1046 60,45 €

8822 13,00 €

717 131,81 €


Natürlich können hier nur die Auszahlungen aufgeführt werden, bei denen tatsächlich Walletguthaben in Bitcoin (BTC) umgetauscht und dann auf das BTC Wallet des einzelnen Empfängers transferiert wurde.

Zu jeder einzelnen Transaktion ist die Transaktionsidentifikationsnummer gespeichert und dank der Blockchain Technologie kann dadurch jederzeit belegt werden, das tatsächlich ausgezahlt worden ist.

Die einzelnen ID Nummern sorgen dafür, dass die Personendaten verschleiert bleiben und damit dem Datenschutz genüge getan ist, allerdings werden einige diese ID Nummern kennen und die Personen, die ihnen zugeordnet sind, was dazu führen wird, dass die hier gemachte Aussage auch von daher überprüfbar ist.

Warum ich das so explizit herausstelle wird jedem klar sein. In den vergangenen Monaten wurde immer wieder behauptet, dass es zu keiner Auszahlung mehr kommen wird, das alles aus und vorbei ist.

Vorbei ist es derzeit für eVisionTeam in Deutschland, Österreich und den USA, das ist richtig, aber das ist auch alles, was vorbei ist, wie die in diesem Newsletter aufgeführten Zahlen belegen.

Das Jahr 2019 wird denen, die den Glauben an meine Vision nicht verloren haben Recht geben, es wird dafür sorgen, dass erneut viele Menschen gutes Geld verdienen werden.

Etwas, was aber genauso wichtig ist, es wird allen denen, die auch immer noch daran zweifeln auch zeigen, dass weiterhin Geld ausgezahlt wird, auch Gelder aus dem in Deutschland, Österreich und den USA zu Grabe getragenen Geschäft und deshalb wir es mit zur Rehabilitation auch meines Namens beitragen.


Nein, ich schäme mich nicht.

Im Gegenteil!


Ich bin stolz darauf mit meinem Namen und meinem Gesicht für eine Vision zu stehen, die es Menschen ermöglicht ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Perspektiven zu schaffen, wo keine Perspektiven mehr waren.

Auch bin ich mir der Verantwortung nach wie vor bewusst, denn ich weiß sehr wohl, dass es meine Vision ist, die das Leben vieler Menschen berührt und deren Realität beeinflusst.

Und das gilt nicht nur für mich, sondern für jeden, der sich entschieden hat und auch in Zukunft entscheidet, ein Teil des „The One World Project“ (T1WP) zu werden.

Eines der Produkte, die ab Januar 2019 über den Back Office erworben werden können, weil es die My Vision Verlag GmbH aus Hamburg herausgeben wird, ist ein Kurs, den ich geschrieben habe und der als Arbeitsblätter, Audiodateien und später auch als E-Book oder Hörbuch zur Verfügung stehen wird.

Ich dachte mir, es wäre vielleicht interessant für Sie, wenn Sie dann hier in diesem Newsletter schon einmal einen Eindruck erhalten können. Deshalb habe ich hier Links zur Audiodatei der Einleitung eingefügt.

Hier und heute jetzt in Deutsch und in Englisch, in wenigen Wochen auch in tschechischer Sprache:


Die Einleitung


The Introduction


Für die jeweiligen Aufnahmen sind professionelle Sprecher mit ausgebildeten Stimmen herangezogen worden, die im Tonstudio die Texte eingesprochen haben.

Dieser Kurs (Arbeitsblätter, E-Book, Buch und Audiodateien/Hörbuch) lässt sich mit den Punkten bezahlen, die das neue Hauptprodukt des T1WP darstellen.

Ja, 2019 wird viele zum Schweigen bringen und die Stimme von sehr vielen wird lauter erklingen, als jemals zuvor.

Das Jahr 2019 wird ein interessantes Jahr und egal in welcher Situation wir uns gerade befinden, ich bin zutiefst davon überzeugt, dass 2019 für jeden Einzelnen zu einem guten Jahr werden kann.

Gemeinsam können wir viel erreichen, dass haben auch die letzten 2 Monate sehr eindrucksvoll gezeigt. Sie schreiben die Realität, in der Sie 2019 leben werden selber und Sie entscheiden, welche Grundsteine Sie legen werden und damit, wie auch die kommenden Jahre aussehen werden.

Wenn Sie keine Vision haben oder Ihre Vision als nicht realisierbar erscheint, dann nehmen Sie doch ganz einfach meine:


„The One World Project“


Persönlich bleibt mir noch mich bei jedem einzelnen von Ihnen zu bedanken, denn ich durfte in 2018 sehr viel lernen, auch wenn die „Klasse“ in der ich mich befand, es mir nicht immer leicht gemacht hat.

Ich durfte lernen, mich weiterentwickeln und durfte erleben, was es bedeutet, wenn eine Vision von vielen getragen wird, wenn Menschen hinter einem stehen. 

Diese Erfahrungen werden mich für den Rest meines Lebens begleiten und ja, ich bin dankbar für das, was ich erleben durfte.

Meine Vision steht jetzt auf stabileren Fundamenten, als zu beginn des Jahres und das wird dafür sorgen, dass auch mein 2019 ein bemerkenswertes Jahr wird.

Deshalb danke ich denen, die sich als meine Freunde erwiesen haben, aber auch denen, die mir geschadet haben. Es musste alles so kommen, wie es gekommen ist und deshalb wird auch in Zukunft genau das kommen, was kommen muss.

Wie wäre es, seien Sie doch einfach dabei, erleben Sie es mit und lassen Sie doch auch Ihr Leben durch „The One World Project“ verändern. 

Und mit der Gewissheit, dass egal wie Sie sich entscheiden, Sie genau die für Sie richtige Entscheidung treffen werden, beende ich jetzt diesen Newsletter und wünsche Ihnen einen guten Rutsch in das Jahr 2019.


Ihr

Robert Schmalohr


Dies betrifft die Zahlung von "Nr 717" aus dem gestrigen Newsletter.

Der Empfänger schrieb noch Folgendes dazu:
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Auszahlung erhalten - hatte nur sehr alte electrum version und konnte sie nicht komplett sehen - es stand nur 0. - dachte schon was ist da passiert - ich habe electrum neue version installiert und es war sofort sichtbar
Also sollte jemand meinen, dass da was schief gelaufen ist, muss das nicht an T1WP liegen.
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#35
Die Bilder zu o.g Zahlung findet ihr jetzt hier:
https://x-invest.net/forum/thread-auszahlungen-t1wp?pid=223927#pid223927
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#36
Folgend ein paar Bilder vom neuen Büro des My Vision Verlag in der Chrysanderstrasse in Hamburg:

EinblendenSpoiler:
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#37
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):

Newsletter zu Montag den 7. Januar 2019

Hallo,

leider ist jetzt schon wieder Dienstag und damit ist dieser Newsletter schon wieder einen Tag zu spät, aber ich bin gestern absolut nicht dazu gekommen, denn es war einmal wieder Anwaltstag und da gab es dann doch eine Menge, was so passiert ist.

Begonnen hatte der vergangene Montag für mich bereits um 8 Uhr, mit dem ersten Termin. Dabei ging es um eine Videokonferenz, denn ich sollte dabei sein, als in Phnom Penh Bitcoin gegen US-Dollar getauscht wurden.

Es waren 40.000 US-Dollar und die sind jetzt schon auf dem Weg nach Thailand, wo sie dazu eingesetzt werden, nach langer Pause wieder einmal ein real existierendes Geschäft aufzukaufen.

Ich darf berichten, dass es sich dabei um einen alteingesessenen Massagesalon in Chiang Mai handelt und das ist der erste Betrieb, von insgesamt geplanten 4, die da jetzt für die nächsten Wochen auf der To-Do Liste stehen.

Dazu kommt noch ein italienisches Restaurant, wir sind dabei das erneut mit der Autovermietung in Angriff zu nehmen, dann ist da ja noch die Sache mit dem Call Center und etwas, was sich geradezu auch anbietet, etwas was im weitesten Sinne mit „Fashion“ zu tun hat.

Bis Ende des Monats wird es da, was den Massagesalon angeht, schon von einem abgeschlossenen Übernahmevertrag zu berichten sein und dann wird es dazu wohl auch wieder Fotos geben, die ich dann hier mit veröffentlichen kann.

Es wäre dann auch ein weiteres Angebot, indem Kunden ihre erworbenen Punkte eintauschen könnten.

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Anschließend gab es dann auch noch ein weiteres Telefonat mit Phnom Penh, denn ich wollte vor diesem Newsletter noch in Erfahrung bringen, was es denn Neues zum Büro in Phnom Penh zu berichten gäbe.

Dabei wurde mir gesagt, dass Stefan Haupt nun auch wieder in Phnom Penh angekommen ist, der bei der Umsetzung dieses neuen Projektes eine entscheidende Rolle spielen wird.

Der Geschäftsführer der kambodschanischen eVisionTeam Firma hat mich darüber informiert, dass am Freitag Gespräche darüber stattfinden sollten, wie das da im Allgemeinden und im Besonderen weiter gehen soll.

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Dann war es an der Zeit E-Mails zu lesen und dabei las ich dann eine E-Mail, in der wir darüber unterrichtet wurden, dass es wohl so ist, dass in Hong Kong vergessen wurde die notwendigen Steuern und Gebühren zu bezahlen.

Da Hong Kong mir persönlich sehr am Herzen liegt, habe ich dann auch erst einmal mit einem Anwalt telefoniert um zu erfahren, wie das denn da jetzt zu handhaben ist, denn Hong Kong hat strategisch einen nicht zu unterschätzenden Wert für vieles, was in der Zukunft geplant ist.

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Im Anschluss daran kam dann der Anruf einer Anwaltskanzlei, in der ich für 14 Uhr einen Termin hatte und der wurde auf 17.30 verschoben, dann auch bei mir Zuhause.

Dieses Gespräch war unter anderem wichtig für mich, weil es darum unter vielen anderen Punkten, die besprochen werden mussten, auch um die Zeit ging, die ja nun immer näher rückt, wo ich mich dann erst einmal wieder verabschieden muss.

Da aber gewisse Vorwürfe, die gegen mich gemacht wurden, noch nicht komplett abgearbeitet sind, wurde vereinbart, dass ich regelmäßigen , mehrfach wöchentlichen (wenn nötig) Besuch an dortiger Stelle erhalten werde, damit diese und andere Sachen nicht unter den Tisch fallen oder unter die „Räder“ kommen, so lange ich da aus dem Verkehr gezogen sein werde.

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Anschließend ging es dann noch ins Büro, wo noch zwei Personen warteten mit mir zu reden.

Dies Büro, in der Chrysanderstrasse 2a in Hamburg nimmt nun immer weiter Formen an und morgen kommen da die Außenbeschriftungen, sodass es dann auch für alle sichtbar sein wird.

Vor dem kommenden Donnerstag, den 10. Januar 2019, werden um 17.00 Uhr Besucher des am gleichen Tag in hamburg stattfindenden Stammtisch dem Verlag einmal einen Besuch abstatten.

Diese werden dann wohl auch davon berichten und Fotos haben.

Übrigens kann das jeder gerne einmal tun, nur nicht alle auf einmal, man kann sich die Räumlichkeiten gerne anschauen.

Nur wenige Meter entfernt vom Verlag ist eine Gewerbeimmobilie frei, in die idealerweise unser erster Frisörsalon wunderbar passen wurde und ebenfalls nur gut 150 bis 250 Meter Luftlinie befindet sich ein Tonstudio, dass ebenfalls bei uns auf der "Übernahmeliste" steht.

-------

Im Back Office gibt es weitere Updates die hochgespielt wurden, die Auszahlungen von neuen Provisionen und Cash back und Motivationspunkten läuft auch reibungslos.

Die IT Abteilung arbeitet hart dran, den Logarithmus for die Auszahlung auch von Altlasten fertig gestellt zu bekommen, das Magazin, die erste Ausgabe nimmt Formen an.

Der Verlag, bei dem meine bisherigen Werke erschienen sind ist ebenfalls kontaktiert, dass ich die Nutzungsrechte am geschriebenen Wort gerne wieder hätte und im großen und ganzen haben wir wirklich tolle und volle Tage.

Und damit habe ich Ihnen soweit alles wesentliche mitgeteilt und möchte diesen kurzen Stimmungsbericht gerne an dieser Stelle beenden.

Alles Gute für das Jahr, auch ich vergesse natürlich nicht, auch einen guten Rutsch und so, zu wünschen.

Es wird alles Gut


Ihr

Robert Schmalohr

Da tut sich ja einiges. Fortsetzung folgt Lächeln
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#38
also wird unser Geld auch weiterhin dafür verwendet um Projekte im Ausland zu ermöglichen, man kauft halt nur im BackOffice keine direkte Anteile, wie es vorher war.

Nun läuft das alles unter diesem Punktesystem und mit einer "festen" Rendite ?
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#39
(08.01.2019, 13:15)DonneS schrieb: weiterhin dafür verwendet um Projekte im Ausland zu ermöglichen

Nein, das siehst Du falsch. Da wird doch auch ein (deutscher) Friseurladen und ein Tonstudio angekündigt.

Also mal vorausgesetzt das stimmt überhaupt, wer ist so doof und investiert als Fachfremder und Nichtbetreiber in einen Dienstleistungsbetrieb.

jaja, ich weiß, hätte Schmalohr von irgendetwas eine Ahnung, würde er sein eigenes Geld verdienen und müsste es anderen nicht aus der Tasche ziehen Wink
Antworten Top
#40
(08.01.2019, 13:15)DonneS schrieb: also wird unser Geld auch weiterhin dafür verwendet um Projekte.

Sobald die 4-Wochen Frist verstrichen ist, hast du einen rechtsgültigen Kauf getätigt, und kann niemand mehr sprechen von "unser" Geld, denn das gehört dann die Firma.
Wer seine Brötchen bezahlt hat, weiss ja auch dass der Kaufpreis einem nicht mehr gehört.
Und fest ist gar nichts, es gibt keine Garantie und kein Zins.
Aus den AGB:
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Insbesondere sind alle Informationen über Aktionen, Möglichkeiten Punkte einzutauschen und Boni, die auf dieser Seite beschrieben werden, freibleibend und unverbindlich.

Ein Anspruch auf den Erhalt der jeweils beschriebenen Cash Back und Motivationspunkte besteht nicht, da sich die Grundlagen jederzeit ändern können und der Anbieter das Angebot ändern oder auch einstellen kann.


Eine Ahnung für ein Frisörladen muss man nicht haben, man muss nur jemandem finden der das hat. Und allgemeinen Geschäftssinn wird man bestimmten Personen nicht absprechen können.
Auch hat mir keiner Geld aus der Tasche gezogen, ich mache das freiwillig.

****
Wichtige Info, für diejenigen welche Geld erwarten, erhoffen oder wie man es auch nennen will (mir reicht da das was ich für mich glaube) aus dem Fixed Wallet UND wo noch nicht die 5€ Verifizierungsgebühr bezahlt wurden:

Dafür gibt es jetzt 2 Optionen:
- Walletguthaben kaufen mit externe BTC zum zahlen
- ein Punktepaket kaufen (auch mit externe BTC). Bei der ersten Ausschüttung von Cashbackpunkte, kann man die 13,64 Punkte eintauschen gegen € welche dann ins Wallet kommen, dann kann man damit die Verifizierungsgebühr zahlen.
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T1WP - The One World Project (PreLaunch) - Schnellantwort

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