27.10.2016, 15:48
Das wird ja dann noch mal richtig spannend .
Ich denke da an Rückforderungen des Insolvenzverwalters im Rahmen der Insolvenzanfechtung . Die genaue Rechtslage habe ich trotz Google nicht ermitteln können , aber der Insolvenzverwalter wird sicherlich alle gegebenen Möglichkeiten zu nutzen versuchen .
Das die zur Verfügung gestellten nachrangigen partiarischen Darlehen im Insolvenzfall wertlos werden , ergibt sich aber schon allein aus der Definition .
Ich denke da an Rückforderungen des Insolvenzverwalters im Rahmen der Insolvenzanfechtung . Die genaue Rechtslage habe ich trotz Google nicht ermitteln können , aber der Insolvenzverwalter wird sicherlich alle gegebenen Möglichkeiten zu nutzen versuchen .
Das die zur Verfügung gestellten nachrangigen partiarischen Darlehen im Insolvenzfall wertlos werden , ergibt sich aber schon allein aus der Definition .