09.11.2016, 12:18
(09.11.2016, 12:10)Halbschwester schrieb: Ich bin der Meinung: alle Verträge aus der Zeit vorm 5.7. ( egal auf welche Firma sie laufen ) bei denen das zur Verfügung gestellte Darlehen , AN DIE GmbH und auf eine in Deutschland ansässige Bank überwiesen wurde, sollten bei Herrn Koch eingereicht werden.
Siehe den Beitrag direkt über deinem, dort wurde deine Meinung bereits "offiziell" bestätigt:
(09.11.2016, 10:01)investlinda schrieb: Es sind alle Verträge, die vor dem 05.07.16 geschlossen wurden, dem Insolvenzverwalter zu melden, unabhängig davon, wer jetzt der Vertragspartner ist!