23.09.2016, 13:05
Ich glaube jetzt verstanden zu haben, wie das mit dem "Selectiv" gemeint ist.
Wenn dem dann so ist, muß ich das verneinen. Denn bis Dato hat die GmbH die Auszahlungen
vorgenommen und hatte auch die Darlehen entgegen genommen.
Da diese Gelder nicht verfügbar sind, können diese auch nicht ausgezahlt werden. Logisch oder?
Um das Projekt als solches fortbestehen lassen zu können, hat die im Juni, in Hong Kong neu
gegründete und im Juli aktiv gewordene Firma die Organisation der Verträge übernommen.
Mit welchem Recht hätte diese Firma Auszahlungen mit Geldern neuer Darlehen vornehmen dürfen?
Ich glaube, wenn die Inhaber der deutschen Verträge mit ihrem Geld andere Verträge bedienen
sollten, wären sie damit wohl gar nicht einverstanden.
Zumal es sich dann ja um ein verbotenes System handeln würde.
Neu investierte Gelder müssen ERST produzieren und erst dann kann man aus dem Gewinn
andere Ansprüche, die im Zusammenhang mit webet4you entstanden sind, bedienen.
Wenn dem dann so ist, muß ich das verneinen. Denn bis Dato hat die GmbH die Auszahlungen
vorgenommen und hatte auch die Darlehen entgegen genommen.
Da diese Gelder nicht verfügbar sind, können diese auch nicht ausgezahlt werden. Logisch oder?
Um das Projekt als solches fortbestehen lassen zu können, hat die im Juni, in Hong Kong neu
gegründete und im Juli aktiv gewordene Firma die Organisation der Verträge übernommen.
Mit welchem Recht hätte diese Firma Auszahlungen mit Geldern neuer Darlehen vornehmen dürfen?
Ich glaube, wenn die Inhaber der deutschen Verträge mit ihrem Geld andere Verträge bedienen
sollten, wären sie damit wohl gar nicht einverstanden.
Zumal es sich dann ja um ein verbotenes System handeln würde.
Neu investierte Gelder müssen ERST produzieren und erst dann kann man aus dem Gewinn
andere Ansprüche, die im Zusammenhang mit webet4you entstanden sind, bedienen.