20.10.2016, 21:54
So ganz kann ich aquarius leider nicht zustimmen.
Grundsätzlich stimmt natürlich die Betrachtungsweise - aber als was genau sind Einkünfte aus HYIPs zu benennen? Sind es Zins-Einkünfte, eine stille Beteiligung, Wertpapiere oder noch eine andere Art von Kapitaleinkünften?
Als Vergleich: Kauft man in einem ganz normalen Aktiendeopt Aktien oder Fonds wird beim Verkauf nicht der gesamte Erlös steuerpflichtig, sondern es wird der Unterschiedsbetrag von Verkaufs- und Ankaufpreis gebildet und dies ist zu versteuern.
Beispiel: Man kauft 100 Aktien zum Wert von je 10€. Nach einem Jahr verkauft man 50 Stück zum Preis von je 15€ und 50 noch im selben Jahr, aber zum Kurs von 9€. Der steuerpflichtige Ertrag wird dann wie folgt ermittelt: 50 x 15 - 50 x 10 = 250€ & 50 x 9 - 50 x 10 = -50, insgesamt also 250€ - 50€ = 200€ wären steuerpflichtig.
Würde man den Verkauf mit Verlust, also den Preis von 9€, erst im Folgejahr durchführen, hätte man im ersten Jahr 250€ Einkünfte und im Folgejahr einen Verlust von 50€, der aufgrund des Verrechnungsverbotes für Kapitaleinkünfte gesondert festgestellt wird vom Finanzamt und mit gleichartigen positiven Kapitaleinkünften in den nächsten Jahren verrechnet werden kann.
Zur Frage von Metalcore: Es wäre also zuerst zu klären, als was die Einkünfte genau zu behandeln sind, um zu wissen, ob man die Investition berücksichtigen kann oder nicht.
Grundsätzlich stimmt natürlich die Betrachtungsweise - aber als was genau sind Einkünfte aus HYIPs zu benennen? Sind es Zins-Einkünfte, eine stille Beteiligung, Wertpapiere oder noch eine andere Art von Kapitaleinkünften?
Als Vergleich: Kauft man in einem ganz normalen Aktiendeopt Aktien oder Fonds wird beim Verkauf nicht der gesamte Erlös steuerpflichtig, sondern es wird der Unterschiedsbetrag von Verkaufs- und Ankaufpreis gebildet und dies ist zu versteuern.
Beispiel: Man kauft 100 Aktien zum Wert von je 10€. Nach einem Jahr verkauft man 50 Stück zum Preis von je 15€ und 50 noch im selben Jahr, aber zum Kurs von 9€. Der steuerpflichtige Ertrag wird dann wie folgt ermittelt: 50 x 15 - 50 x 10 = 250€ & 50 x 9 - 50 x 10 = -50, insgesamt also 250€ - 50€ = 200€ wären steuerpflichtig.
Würde man den Verkauf mit Verlust, also den Preis von 9€, erst im Folgejahr durchführen, hätte man im ersten Jahr 250€ Einkünfte und im Folgejahr einen Verlust von 50€, der aufgrund des Verrechnungsverbotes für Kapitaleinkünfte gesondert festgestellt wird vom Finanzamt und mit gleichartigen positiven Kapitaleinkünften in den nächsten Jahren verrechnet werden kann.
Zur Frage von Metalcore: Es wäre also zuerst zu klären, als was die Einkünfte genau zu behandeln sind, um zu wissen, ob man die Investition berücksichtigen kann oder nicht.