20.01.2017, 15:02
(20.01.2017, 12:23)scorpionm schrieb: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht für jedes Jahr Durchschnittsumrechnungskurse für jeden Monat für die Umsatzsteuer. Wenn du also deine monatlichen Umsätze damit umrechnest, sollte das das Finanzamt so akzeptieren.
Danke Dies wird dann wohl mein Steuerberater berechnen oder?
@investlinda: Es geht nicht um Auszahlminimum. Programme wie z.B. Cryptrade ermöglichen es dir nur an gewissen Tagen dein Geld auszubezahlen.
Und gleich noch ne Frage: Hab jetzt mal ausgerechnet was mein Gewinn war im letzten Jahr. Bin im Herbst mit 810 € gestartet und immer sobald als möglich re-investiert. Wenn ich alle Gewinne (wöchentlich) aus dem Log/History zusammenzähle dann komme ich auf einen Gewinn von 420€. In der Balance selbst hatte ich ca. 110€.
So, nun habe ich eine Ausgabe von 801€, Scheingewinne von 420€ (wurde ja alles wieder reinvestiert) und eine Balance von 110€.
1.) Muss ich hierfür überhaupt eine Erklärung machen? Hatte ja keine Gewinne und war Ende des Jahres 2016 ja im Minus. (Investment von 810€ + 420€ Scheingewinn= -390€)
2.) Wenn ich das jetzt versteuern müsste, würde ich dann auf die 420€ Steuern bezahlen müssen, obwohl Scheingewinn?