15.03.2017, 15:30
Warum ich obiges geschrieben habe? Wenn Personen/Unternehmen sich in der Vergangenheit als Grenzgänger in rechtlichen Grauzonen lang positioniert haben und suboptimale Ergebnisse lieferten vor Jahren, warum sollten diese NUN erfolg haben?
Ja, es sind alle Kamellen.
Zur GmbH i.G :
Solange das Unternehmen nicht eingetragen ist, fehlt die Rechtsfähigkeit. Somit haften die Geschäftsführer/Gesellschafter voll.
Versuche nun die Herren mal zu greifen, die sind schneller abgetaucht als ein U-Boot.
Da keine InsolvenzANMELDUNG erfolgte bisher, sieht es für mich nach Verschleierung aus und evtl. denken sich die Macher: "da wir ja offiziell Pleite sind, wird man uns ja in Ruhe lassen und das Geld behalten".
Nun, den Insolvenzantrag kann jeder stellen, der einen nachvollziehbaren Anspruch als Gläubiger hat.
Der Gründer hat im Video gesagt hat „wir können momentan die 200.000 ans Finanzamt nicht zahlen, das Geld ist dafür nicht da“.
Schön ungeschickt, denn so hat ein Schuldner die eigene Zahlungsunfähigkeit schwarz auf weiß und der Gläubiger muss nur eine Kopie des Videos seinem Insolvenzantrag als Beweis beifügen. Durch den Fremdantrag haftet der Antragsteller für die Gerichtskosten. und seine eigenen Anwaltskosten. Somit ist für die kleinen Anleger dieses nur bedingt hilfreich. es zeigt jedoch, dass keiner sich verarschen muss, sondern es eine handhabe dagegen gibt.
Ja, es sind alle Kamellen.
Zur GmbH i.G :
Solange das Unternehmen nicht eingetragen ist, fehlt die Rechtsfähigkeit. Somit haften die Geschäftsführer/Gesellschafter voll.
Versuche nun die Herren mal zu greifen, die sind schneller abgetaucht als ein U-Boot.
Da keine InsolvenzANMELDUNG erfolgte bisher, sieht es für mich nach Verschleierung aus und evtl. denken sich die Macher: "da wir ja offiziell Pleite sind, wird man uns ja in Ruhe lassen und das Geld behalten".
Nun, den Insolvenzantrag kann jeder stellen, der einen nachvollziehbaren Anspruch als Gläubiger hat.
Der Gründer hat im Video gesagt hat „wir können momentan die 200.000 ans Finanzamt nicht zahlen, das Geld ist dafür nicht da“.
Schön ungeschickt, denn so hat ein Schuldner die eigene Zahlungsunfähigkeit schwarz auf weiß und der Gläubiger muss nur eine Kopie des Videos seinem Insolvenzantrag als Beweis beifügen. Durch den Fremdantrag haftet der Antragsteller für die Gerichtskosten. und seine eigenen Anwaltskosten. Somit ist für die kleinen Anleger dieses nur bedingt hilfreich. es zeigt jedoch, dass keiner sich verarschen muss, sondern es eine handhabe dagegen gibt.