04.02.2016, 15:52
(04.02.2016, 13:04)aquarius schrieb: Deutlich einfacher wird es, wenn das ganze im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit steuerlich dargestellt wird. Spricht einiges dafür, da ja in der Regel auch für Hyips geworben wird um Refs zu erhalten. Dann sind Totalverluste Ausfälle von betrieblichen Forderungen, die steuerlich relativ problemlos anerkannt werden.
Nachteil ist, das ab einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr (ok, das muss man erst einmal erreichen) neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zu zahlen ist.
Vorteil ist, das Verluste aus Gewerbebetrieb mit ALLEN anderen positiven Einkünften verrechnet werden können.
Die Gewerbesteuer wird aber auf die Einkommenssteuer angerechnet . Nullsummenspiel sofern der Hebesatz auf den Gewerbesteuermeßbetrag in der Gemeinde nicht über 380% liegt.