08.01.2018, 23:12
Nochmal ergänzend.
Totalverlust
Wenn Kapitalanleger mit ihrem Geld baden gehen, können sie diesen Totalverlust jetzt wenigstens von der Steuer absetzen. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass man den Ausfall einer privaten Darlehensforderung beim Kapitalvermögen als Verlust geltend machen darf. Das gilt auch für Anleihen, Genussrechte, Schuldverschreibungen oder stille Beteiligungen. Die Verlustrechnung ist allerdings nur innerhalb der angegebenen Einkünfte aus Kapitalvermögen möglich.
Urteil des Bundesfinanzhofes : https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=35334
Totalverlust
Wenn Kapitalanleger mit ihrem Geld baden gehen, können sie diesen Totalverlust jetzt wenigstens von der Steuer absetzen. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass man den Ausfall einer privaten Darlehensforderung beim Kapitalvermögen als Verlust geltend machen darf. Das gilt auch für Anleihen, Genussrechte, Schuldverschreibungen oder stille Beteiligungen. Die Verlustrechnung ist allerdings nur innerhalb der angegebenen Einkünfte aus Kapitalvermögen möglich.
Urteil des Bundesfinanzhofes : https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=35334