09.09.2018, 13:36
(08.01.2018, 23:12)germanpolice schrieb: Urteil des Bundesfinanzhofes : https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=35334
Auch das hier beklagte Finanzgericht Düsseldorf hat nun im
Urteil vom 18.07.2018, Aktenzeichen: 7 K 3302/17 E
Stellung bezogen und folgt nun der Ansicht des Bundesfinanzhofs.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/7_K_3302_17_E_Urteil_20180718.html
Ich möchte noch hinzufügen das Urteile die durch den Bundesfinanzhof ergangen wurden nicht für’s allgemeine gelten, da ergangene Urteile grundsätzlich nur die Parteien des konkreten Rechtsstreits binden. Siehe hierzu § 110 FGO.
Hat es hingegen ein Urteil des BFH in das Bundessteuerblatt (BStBl) geschafft, müssen es die Finanzbehörden, entsprechend der darin beschriebenen Rechtsvorschriften und Verwaltungsanweisungen, auch so anwenden.
Siehe hierzu: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundessteuerblatt