02.11.2016, 02:13
WARTEN ? oder TUN ?
Was will man erreichen – es liegt immer an einem selber.
Dem Newsletter vom 22.10.2016 kann man entnehmen, dass die Lizenzen und die alten Packs
entsprechend anteilig abgelöst werden.
Die bestehenden Guthaben, Aktien und boniShares werden 1:1 übernommen.
Die Guthaben und die Rückvergütung für Lizenzen werden (voraussichtlich) in das BoniKonto gebucht werden.
Die Rückerstattung für die alten Packs wird in ein eigenes Konto fließen, womit man, als Beispiel, neue Packs erwerben kann.
Hier ist es sicher zweckdienlicher diese Guthaben für neue Einkäufe zu verwenden da so die Umsatzsteuer–Problematik nicht anfällt.
Also daran denken! … wer sich auszahlen lässt und dann wieder einzahlt, hier wird beim einzahlen die Umsatzsteuer fällig.
Verifizierte Unternehmer können sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen, doch Privatpersonen und Kleinunternehmer können dies nicht.
Sind die Guthaben und Rückvergütungen nun zugebucht worden, sollte man sich überlegen vielleicht schon jetzt eine höhere Lizenz zu erwerben um aktiver und flexibler zu sein.
Wer jedoch weiterhin abwarten möchte aber trotzdem das System schon mal kennen lernen möchte (sollte), dem ist anzuraten sich vorab jene Packs zuzulegen die auch bei der Basic-Mitgliedschaft refinanziert werden.
-> boniPacks / StarterPacks
Was will man erreichen – es liegt immer an einem selber.
Dem Newsletter vom 22.10.2016 kann man entnehmen, dass die Lizenzen und die alten Packs
entsprechend anteilig abgelöst werden.
Die bestehenden Guthaben, Aktien und boniShares werden 1:1 übernommen.
Die Guthaben und die Rückvergütung für Lizenzen werden (voraussichtlich) in das BoniKonto gebucht werden.
Die Rückerstattung für die alten Packs wird in ein eigenes Konto fließen, womit man, als Beispiel, neue Packs erwerben kann.
Hier ist es sicher zweckdienlicher diese Guthaben für neue Einkäufe zu verwenden da so die Umsatzsteuer–Problematik nicht anfällt.
Also daran denken! … wer sich auszahlen lässt und dann wieder einzahlt, hier wird beim einzahlen die Umsatzsteuer fällig.
Verifizierte Unternehmer können sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen, doch Privatpersonen und Kleinunternehmer können dies nicht.
Sind die Guthaben und Rückvergütungen nun zugebucht worden, sollte man sich überlegen vielleicht schon jetzt eine höhere Lizenz zu erwerben um aktiver und flexibler zu sein.
Wer jedoch weiterhin abwarten möchte aber trotzdem das System schon mal kennen lernen möchte (sollte), dem ist anzuraten sich vorab jene Packs zuzulegen die auch bei der Basic-Mitgliedschaft refinanziert werden.
-> boniPacks / StarterPacks