02.04.2020, 12:04
Ich werde mir das auch mal anschauen.
Als Hinweis, weil ich Allgemein zu dem Thema nix auf die Schnelle gefunden habe.
Nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, künftig nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro jährlich.
Sollte also jemand sein Konto plätten, so kann er nur noch 10000 Euro ausblenden.
Traden ich mit einem Konto von 50K und die Kohle ist futsch, dann muss laut dem Gesetz für 40K die Steuer gezahlt werden. Das wird ab nächstes Jahr so laufen.
Als Hinweis, weil ich Allgemein zu dem Thema nix auf die Schnelle gefunden habe.
Nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, künftig nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro jährlich.
Sollte also jemand sein Konto plätten, so kann er nur noch 10000 Euro ausblenden.
Traden ich mit einem Konto von 50K und die Kohle ist futsch, dann muss laut dem Gesetz für 40K die Steuer gezahlt werden. Das wird ab nächstes Jahr so laufen.