05.12.2023, 18:42
(05.12.2023, 18:07)Melius schrieb:(25.11.2023, 14:54)jogi schrieb: Seit Anfang November bekommt nun jeder eine Rechnung für den Kauf einer Infrastruktur per Mail zugestellt (siehe Screen), da wir hier kein Invest haben sondern man kauft hier eine Software, kann dies für jeden wo selbstständig ist sehr interessant sein. (Steuern)Hallo jogi,
ich bin echt kein Steuerberater und erst recht kein Experte im Bereich grenzüberschreitendem Zahlungsverkehrt, aber ich glaube das geht gar nicht so einfach.
Auf der Rechnung wird keine Steuer ausgewiesen, was, soweit ich weiß, für das Reverse Charge Verfahren steht. Das bedeutet, dass der Verkäufer keine Umsatzsteuer in Deutschland zahlt und der deutsche Gewerbekunde diese beim Finanzamt abführen muss. Also müsste man bei dieser Rechnung die Mehrwertsteuer selbst beim Finanzamt melden und kann dann den Betrag als Vorsteuer abziehen. Also kein Vorteil möglich. Habe ich einen Denkfehler?
Hallo Melius
Für das du keine Ahnung hast oder kein Steuerberater bist, hast du in meinen Augen aber ziemlich Ahnung, zumindest mehr als ich. Dazu kann ich eigentlich nichts dazu sagen, weiß nur von Leuten, dass dies in Abzug gebracht werden kann. Wie gesagt hierzu muss jeder in seinem Land selbst ausfindig machen wie weit dies möglich ist, wenn man so eine Software kauft.
Sorry, dass ich hier nicht mehr Auskunft geben kann.
Gruss jogi